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Darf ich denn trotzdem noch an der Fachtagung teilnehmen?
Ich gehe davon aus, dass die Teilnahme an der Fachtagung nach § 37 (6) BetrVG beschlossen wurde?
Dann sagt die Rechtsprechung klar, dass Du teilnehmen kannst: Selbst wenige Wochen Amtszeit nach einer Schulung reichen aus, das Wissen im Betrieb umzusetzen.
Bei Dir sind es danach ja noch drei Monate, das passt also.
der BR hat (damals) den Beschluss gefasst dich auf diese Tagung zu schicken und solange er diesen Beschluss aufrecht erhält (d.h. nicht in einem neuen Beschluss festlegt das jetzt doch jemand anderst geht) bist du das für diese Tagung vorgesehene BR Mitglied. Ggf. macht es Sinn das Thema in eurer nächsten Sitzung zu besprechen, ob es nicht sinnvoll ist ein anderes Mitglied zu schicken.
ich habe Anfang des Jahres eine Fachtagung 2 Tage mit Übernachtung gebucht, natürlich mit vorherigen Beschluss des BR.
Mittlerweile habe ich jedoch mein Arbeitsverhältnis zum 31.12 gekündigt.
Diese Fachtagung findet nun in ein paar Wochen (Ende Sept) statt, ich könnte noch stornieren.
Darf ich denn trotzdem noch an der Fachtagung teilnehmen? Beschließt das der BR oder der AG?
Mein BR Amt habe ich ja bis zum letzten Tag inne.
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Viele Grüße und Danke im Voraus
Alles anzeigen
Vielen Dank für eure schnellen antworten.
Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass ich gerne ein anderes BR Mitglied an meiner Stelle gehen lassen hätte, es ist aber die Fachtagung für Betriebsrätinnen und es nehmen alle Frauen aus unserem BR teil.
Daher wäre nur Absage oder Teilnahme meinerseits möglich
Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass ich gerne ein anderes BR Mitglied an meiner Stelle gehen lassen hätte, es ist aber die Fachtagung für Betriebsrätinnen und es nehmen alle Frauen aus unserem BR teil.
Daher wäre nur Absage oder Teilnahme meinerseits möglich