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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Software oder Online-Dienst zur Beurteilung von Software
uns überrollt hier die schiere Masse der von der Firma neu einzuführenden Softwares. Zeitlich ist das im Rahmen eines IT-Ausschusses nicht mehr zu packen. Gibt es vielleicht irgendwelche (gerne auch kostenpflichtigen) Online-Dienste, die Software-Systeme aus BR-Sicht beurteilen und die man dann entsprechend zur Unterstützung nutzen könnte?
Gibt es vielleicht irgendwelche (gerne auch kostenpflichtigen) Online-Dienste, die Software-Systeme aus BR-Sicht beurteilen und die man dann entsprechend zur Unterstützung nutzen könnte?
Keine die mir bekannt wären, allerdings bin ich mir sicher, dass sich auch dafür ein Fachanwalt für Arbeitsrecht findet, der sich auf diese Thematik spezialisiert hat und der Euch da sicher gerne (kostenpflichtig) beraten würde. Sogar in Präsenz
Also entweder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht als Unterstützung oder ein paar Sondersitzungen des IT-Ausschusses mit entsprechendem Ausfall der Teilnehmer für die normale Arbeit. Oder im Zweifelsfall muss der Arbeitgeber sich überlegen welche Software er priorisiert haben will, weil das das ganze einfach länger dauert.
Hör mir mit dem Thema "externe Berater" auf, da laufen wir schon seit Jahren vor die Wand. Die GF leistet sich da solche Kameraden wahrscheinlich für exorbitante Saläre, aber wir kämpfen da gegen Windmühlen. Allerdings ist unser BR da leider auch sehr oft wenig konsequent...... 😒
Eine Online-Lösung bekämen wir da wohl eher durch. Daher auch meine Frage.
Hör mir mit dem Thema "externe Berater" auf, da laufen wir schon seit Jahren vor die Wand. Die GF leistet sich da solche Kameraden wahrscheinlich für exorbitante Saläre, aber wir kämpfen da gegen Windmühlen. Allerdings ist unser BR da leider auch sehr oft wenig konsequent...... 😒
Eine Online-Lösung bekämen wir da wohl eher durch. Daher auch meine Frage.
Gruß
Dirk
Wenn ihr die Sachkenntnis selbst auch nicht habt dann braucht ihr so oder so externe Unterstützung. Deshalb darf der Arbeitgeber halt auch mal warten mit der Einführung neuer Software.
Deshalb darf der Arbeitgeber halt auch mal warten mit der Einführung neuer Software.
ganz genau so sieht's aus.
Der AG darf keinerlei Software einführen/in Betrieb nehmen ohne Eure Zustimmung und diese Zustimmung gibt es halt ausschließlich in Form einer BV, für die externe, fachliche Beratung zwingend notwendig ist.
Diese Linie müsst Ihr knallhart fahren: "hier wird kein einziges Progrämmchen eingeführt, bevor dafür keine BV unterschrieben ist." - Der AG darf dann bzgl. der "externen Beratung" aber schon auch noch was entscheiden, nämlich ob er ebenfalls eine braucht. (Ist durchaus üblich, wir verhandeln auch gerade eine BV mit je einem Anwalt für AG und BR als Berater).
Genau so solltet Ihr das gegenüber dem AG auch kommunizieren, bei der "nähren Vereinbarung mit dem AG" (zum externen Sachverständigen) gem. § 80 Abs. 3 BetrVG geht es keineswegs um die Frage ob oder ob nicht, sondern höchstens um die Frage welcher externe Sachverständige es sein soll und ob man sich auf einen gemeinsamen verständigen kann, oder jeder einen braucht.
Was der AG hier verstehen muss ist eigentlich gar nicht so schwer: Keine neue Software ohne BV und keine BV ohne externen Sachverständigen. - und natürlich ganz wichtig: Wenn er versucht die Software ohne Eure Zustimmung einzuführen, dann müsst Ihr gar nichts mehr mit ihm vereinbaren und könnt einen Anwalt Eurer Wahl mit der Durchsetzung Eurer Mitbestimmungsrechte beauftragen (Rechnung kriegt der AG) und werdet auch genau das tun (also kriegt er immer noch keine neue Software, sondern stattdessen ein paar Gerichts-/Anwaltskosten).
Das ist überhaupt nicht schwer zu verstehen und dass es sachlich richtig ist, kann sich der AG in einem 2 minütigen Telefonat mit seinem Justitiar/Anwalt bestätigen lassen (wenn er es nicht eh eigentlich weiß). - D.h. in der Reaktion des AG wird sich recht deutlich widerspiegeln, was er von Euch als BR hält. Entweder er traut Euch zu Eure Mitbestimmungsrechte auch tatsächlich durchzusetzen, dann wird er sich (vermutlich zeternd und motzend und furchtbar beleidigt) auf externe Beratung einlassen, um die BV und damit die neue Software zu kriegen, oder aber der AG hält Euch für einen Waschlappen-BR und versucht einfach die neue Software ohne Eure Zustimmung einzuführen, weil er glaubt, dass Ihr eh nicht die Eier habt einen Anwalt zu beauftragen.
In diesem Fall liegt es dann natürlich an Euch, dann müsst Ihr entscheiden ob der AG Recht behalten soll und Ihr wirklich ein Waschlappen-BR seid, oder ob Ihr das tun wollt wofür Ihr gewählt wurdet.
(Ein Waschlappen-BR ist aber immerhin noch irgendwie ein BR, da wurde es zumindest halbherzig probiert. Wenn man aber nicht mal versucht hier Druck auf den AG zu machen, um eine BV - mit externer Beratung - zu erreichen und nur irgendwie begleitend rumgrummelt, während der AG seine nicht mitbestimmte Software einführt, dann darf man sich Waschlappen-Kaffeekränzchen nennen, denn dass ist dann nicht mal mehr ein Versuch von BR-Arbeit).
Wir haben dafür einen externen Sachverständigen (kein Anwalt) der mittlerweile auch vom AG akzeptiert ist und dessen Sachverstand manche Dinge verkompliziert, das meiste aber klarer darstellt und daher vereinfacht.
habt ihr schon mal daran gedacht eine Rahmen-Betriebsvereinbarung IT abzuschließen?
Dadurch würde Eure Arbeit vielleicht einfacher werden, wenn neue Software eingeführt werden sollte.
Wir haben in unserem Betrieb keine Rahmen-Betriebsvereinbarung IT, aber je mehr ich mit dem Thema zu tun habe, desto sinnvoller erscheint mir das. Ich denke, dass dann der Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu einzelnen Softwares und deren Nutzung etwas weniger kompliziert werden würde.
Hat jemand von Euch damit schon Erfahrungen gesammelt?
Bei uns gibt es im Konzern eine Rahmen-KBV, die sowohl das Prozedere bei der Einführung einer neuen Software klärt als auch eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausschließt.
Will der Arbeitgeber eine Software einführen, wird ein Formular ausgefüllt und hier gibt der Arbeitgeber an, was möglich wäre und was er nutzen möchte. Je nach dem schätzt der IT-Ausschuss ein, was von unserer Seite notwendig ist, von kannste machen bis da muss eine BV her ist alles möglich. Das Positive ist, das unser IT-Ausschuss bunt gemischt ist. Von Vertretern aus den produzierenden Werken hinzu den Kollegen der IT.
Seit dem bin ich deutlich entspannter, selbst falls der Arbeitgeber oder besser übereifrige Führungskräfte versuchen, Software am KBR vorbei einzuführen oder aber die Tools zu nutzen um ihre Leute zu kontrollieren, reicht das zücken der KBV und sie geben auf.
habt ihr schon mal daran gedacht eine Rahmen-Betriebsvereinbarung IT abzuschließen?
Dadurch würde Eure Arbeit vielleicht einfacher werden, wenn neue Software eingeführt werden sollte.
Wir haben in unserem Betrieb keine Rahmen-Betriebsvereinbarung IT, aber je mehr ich mit dem Thema zu tun habe, desto sinnvoller erscheint mir das. Ich denke, dass dann der Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu einzelnen Softwares und deren Nutzung etwas weniger kompliziert werden würde.
Hat jemand von Euch damit schon Erfahrungen gesammelt?
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Wir stehen da kurz vor Abschluss. Danach brauchen wir in der Theorie nur noch eine BV für den ganzen Microsoft-Zoo und die Zeiterfassungssoftware. Alles andere wird, solange es nicht tatsächlich der Leistungs- und Verhaltensmessung dienen soll, damit (hoffentlich) abgefrühstückt sein.
Hat jemand von Euch damit schon Erfahrungen gesammelt?
jupp, haben wir.
Rahmen-KBV und alles mit Anhängen falls der IT-Ausschuss nicht sagt, dass eine neue Software so umfangreich ist (wie z.B. MS365), dass eine eigene KBV dazu gemacht werden muss.
sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe, war ein paar Tage außer Gefecht gesetzt.
Erstmal danke für den Input.
Zu den Punkten:
- ja, wir haben eine Rahmen-BV, was uns aber ja nicht von der Verpflichtung befreit, uns die SW anzuschauen, die eingeführt werden soll. Solch eine Rahmen.BV hat da für manchen SW-Beantrager eher empfehlenden Charakter....
- an solch einem Fragebogen, der die SW beschreibt, sind wir dran, wird aber entweder immer viel zu umfangreich oder uns fehlt nachher die Hälfte dessen, was wir eigentlich gerade wissen wollen.
Das Hauptproblem ist, dass wir leider keinen einzigen IT-ler im Gremium haben und die SW immer spezieller wird und für Laien kaum noch durchschaubar ist. Daher meine Frage nach einer wie auch immer gearteten Online-Hilfe.
Und ja, uns (im Ausschuss) sind die Möglichkeiten, einen externen Sachverstand zu erzwingen durchaus bekannt. Wenn man damit aber gegen die Mehrzahl der Kollegen im Gremium steht, die zwar gewählt wurden, aber bei sowas keinen Arsch in der Buxe haben, dann steht man auf verlorenem Posten. Leider.
Letztendlich wird es für uns als Ausschuss darauf hinauslaufen müssen, durch konsequentes Ablehnen neuer SW geeignete Maßnahmen zu erzwingen. So bescheuert das auch ist.
Wenn man damit aber gegen die Mehrzahl der Kollegen im Gremium steht, die zwar gewählt wurden, aber bei sowas keinen Arsch in der Buxe haben, dann steht man auf verlorenem Posten.
kann Euch auch niemand helfen. Das ist dann halt eben "Wasch mir den pelz, aber mach mich nicht nass?"