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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Präventionsverfahren -> Was muss ich jetzt als SBV tun?
Ich soll Stellung nehmen, über welche Inhalte ich hierzu in Kenntnis gesetzt werden möchte.
Du antwortest, dass Du nach § 167 SGB IX vollumfänglich einzubinden bist, dass also der AG alle ihm in der Sache zur Verfügung stehenden Informationen mit Dir teilen müsse.
Zusätzlich zu dem was geschrieben worden ist natürlich auch direkt Kontakt zu dem betroffenen Kollegen/in aufnehmen. Und dich im Vorfeld erkundigen wie es der Person geht.
Nun möchte die Person, dass ich diese auf das Integrationsamt begleiten soll.
Darf ich während der Arbeitszeit begleiten oder muss ich das in meiner Freizeit tun?
Im Netz habe ich hierzu leider nichts gefunden...
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Wie ist den der Arbeitgeber so drauf? Würde er aufgrund der Begleitung das als Arbeitszeitbetrug auffassen? Oder ist er sogar froh wenn du aktiv dabei bis im Verfahren?
Amtstätigkeit und somit Arbeitszeit sind nur diejenigen Termine mit dem Integrationsamt, zu denen ihr ausdrücklich als SBV geladen werdet - zB eine mündliche Verhandlung.
Es ist nicht ungewöhnlich, daß Integrationsämter zu Beginn eines Präventionsverfahrens den persönlichen Kontakt mit betroffenen Beschäftigten suchen.
Viel wichtiger ist jetzt, daß Du als SBV mit dem betroffenen Beschäftigten Lösungsvorschläge für die schwierigkeiten erarbeitest, die Du dann dem IA in deiner Stellungnahme schriftlich unterbreitest.
Wie ist den der Arbeitgeber so drauf? Würde er aufgrund der Begleitung das als Arbeitszeitbetrug auffassen? Oder ist er sogar froh wenn du aktiv dabei bis im Verfahren?
Das ist eine gute Frage. Ich kann ihn diesbezüglich noch nicht einschätzen. Dann werde ich vorsorglich lieber fragen.
Amtstätigkeit und somit Arbeitszeit sind nur diejenigen Termine mit dem Integrationsamt, zu denen ihr ausdrücklich als SBV geladen werdet - zB eine mündliche Verhandlung.
Es ist nicht ungewöhnlich, daß Integrationsämter zu Beginn eines Präventionsverfahrens den persönlichen Kontakt mit betroffenen Beschäftigten suchen.
Dann wäre ich dafür das Amt einzuladen zu einem Termin. Dann bist du auf der sicheren Seite. Und den Arbeitgeber vielleicht nicht zu fragen.
ich würde auch erst den Versuch starten, dass Integrationsamt in den Betrieb einladen. Wenn dem nicht zugesprochen wird, würde ich als Betroffener telefonischen Kontakt mit dem Amt aufnehmen und den Wunsch äußern, dass die SBV zur Unterstützung begleitet. Gründe hierfür sollten formuliert werden können.