Präventionsverfahren -> Was muss ich jetzt als SBV tun?

  • Hallo zusammen,


    Ihr habt mir bisher super geholfen. :)
    Daher wende ich mich wieder vertrauensvoll an Euch!


    Der AG hat mich informiert, dass ein Präventionsverfahren eingeleitet wird.

    Ich soll Stellung nehmen, über welche Inhalte ich hierzu in Kenntnis gesetzt werden möchte.

    Wie verhalte ich mich jetzt am Besten?

    Ich hatte so einen Vorgang bisher noch nicht und bin neu im Amt, mit nur einer Schulung bisher im Gepäck.


    Hat jemand Tipps für mich, wie ich mich jetzt am Besten verhalte und was ich vom AG vor allem abfordern soll?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Ich soll Stellung nehmen, über welche Inhalte ich hierzu in Kenntnis gesetzt werden möchte.

    Du antwortest, dass Du nach § 167 SGB IX vollumfänglich einzubinden bist, dass also der AG alle ihm in der Sache zur Verfügung stehenden Informationen mit Dir teilen müsse.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Zusätzlich zu dem was geschrieben worden ist natürlich auch direkt Kontakt zu dem betroffenen Kollegen/in aufnehmen.
    Und dich im Vorfeld erkundigen wie es der Person geht.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo zusammen,


    ich habe noch eine Frage hierzu Fried  rtjum :


    Nun möchte die Person, dass ich diese auf das Integrationsamt begleiten soll.

    Darf ich während der Arbeitszeit begleiten oder muss ich das in meiner Freizeit tun?


    Im Netz habe ich hierzu leider nichts gefunden...

  • Spricht etwas dagegen das das Integrationsamt in die Firma kommt?
    Oder dich das Integrationsamt auf Wunsch der Person zu dem Termin auch einlädt?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • ich würde auch versuchen, das Amt zum Gespräch in der Firma zu bitten, dann ist das mit Arbeitszeit kein Problem.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wie ist den der Arbeitgeber so drauf? Würde er aufgrund der Begleitung das als Arbeitszeitbetrug auffassen?
    Oder ist er sogar froh wenn du aktiv dabei bis im Verfahren?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,


    Amtstätigkeit und somit Arbeitszeit sind nur diejenigen Termine mit dem Integrationsamt, zu denen ihr ausdrücklich als SBV geladen werdet - zB eine mündliche Verhandlung.


    Es ist nicht ungewöhnlich, daß Integrationsämter zu Beginn eines Präventionsverfahrens den persönlichen Kontakt mit betroffenen Beschäftigten suchen.


    Viel wichtiger ist jetzt, daß Du als SBV mit dem betroffenen Beschäftigten Lösungsvorschläge für die schwierigkeiten erarbeitest, die Du dann dem IA in deiner Stellungnahme schriftlich unterbreitest.


    Ich soll Stellung nehmen, über welche Inhalte ich hierzu in Kenntnis gesetzt werden möchte.

    § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ist auch in diesem Fall eindeutig: Der AG hat Dir alle Inhalte, die verfahrensrelevant sind, frühzeitig mitzuteilen.

  • Wie ist den der Arbeitgeber so drauf? Würde er aufgrund der Begleitung das als Arbeitszeitbetrug auffassen?
    Oder ist er sogar froh wenn du aktiv dabei bis im Verfahren?

    Das ist eine gute Frage. Ich kann ihn diesbezüglich noch nicht einschätzen.
    Dann werde ich vorsorglich lieber fragen.

  • Hallo,


    Amtstätigkeit und somit Arbeitszeit sind nur diejenigen Termine mit dem Integrationsamt, zu denen ihr ausdrücklich als SBV geladen werdet - zB eine mündliche Verhandlung.


    Es ist nicht ungewöhnlich, daß Integrationsämter zu Beginn eines Präventionsverfahrens den persönlichen Kontakt mit betroffenen Beschäftigten suchen.

    Dann wäre ich dafür das Amt einzuladen zu einem Termin. Dann bist du auf der sicheren Seite.
    Und den Arbeitgeber vielleicht nicht zu fragen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo zusammen,

    ich würde auch erst den Versuch starten, dass Integrationsamt in den Betrieb einladen. Wenn dem nicht zugesprochen wird, würde ich als Betroffener telefonischen Kontakt mit dem Amt aufnehmen und den Wunsch äußern, dass die SBV zur Unterstützung begleitet. Gründe hierfür sollten formuliert werden können.


    Viele Grüße Steinpilz

    Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an den du nichts tun kannst.

    Der eine ist Gestern, der andere Morgen.

    Dalai Lama