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Ich bin Nachrückerin und der BRV " vergißt" mich einzuladen. Andere BR Mitglieder haben ihn mehrfach darauf hingewiesen,das er mich wegen der Frauenquote laden muss,wenn die "erste Frau" fehlt.
Er ignoriert einfach alles und Paragraphen findet er auch überflüssig. Vielleicht sollte ich noch erwähnen,das er mehr mit der GF arbeitet,als mit dem Gremium und für die Kollegen wenig tut.
Ich würd ihm jetzt gern deutlich auf die Füsse treten,weiß aber nicht mehr weiter.
Andere BR Mitglieder haben ihn mehrfach darauf hingewiesen,das er mich wegen der Frauenquote laden muss,wenn die "erste Frau" fehlt.
Es ist schon mal gut, dass auch anderen BRM seine Fehler auffallen und sie ihn darauf hinweisen. Wenn er bewusst und eklatant gegen seine Pflichten verstösst, ist er als BRV nicht mehr tragbar und kann mit einfacher Mehrheit abgewählt, evtl. sogar nach §23.1 BetrVG aus dem BR ausgeschlossen werden. Eigentlich. Aber leider gibt es viele BRM, die sich zwar über das Haar (oder in diesem Fall sogar das ganze Toupet) in der Suppe beschweren, aber nicht selbst am Herd stehen und eine bessere Suppe kochen wollen.
Ich würd ihm jetzt gern deutlich auf die Füsse treten,weiß aber nicht mehr weiter.
Du könntest ihm und den anderen BRM bildhaft erkären, wohin sie sich ihre Beschlüsse stecken können, wenn diese gerichtlich angefochten werden. Wahrscheinlich wissen sie das aber längst. Ich könnte mir 2 Lösungen vorstellen:
1. Setze dich mit der Frau, die du vertreten sollst, in Verbindung dass sie dir Bescheid sagt, wenn sie zu einer Sitzung verhindert ist und tauche uneingeladen zur Sitzung auf. Dich wieder auszuladen, dürfte dem BRV schwer fallen, vor allem wenn ihm andere widersprechen.
2. Oder dränge dich nicht auf, aber sobald eine Kündigung oder Versetzung gegen den Willen des Betroffenen erfolgt, empfehle ihm eine Klage wegen fehlerhafter Anhörung des BR. Dann hat der BRV sich selbst im Betrieb die Narrenkappe aufgesetzt.
Ich würd ihm jetzt gern deutlich auf die Füsse treten,weiß aber nicht mehr weiter. Habt Ihr Ideen?
Ja.
Wenn der BR die Rechte der BRM verletzt, dann können diese den BR vor dem ArbG verklagen. Die Kostentragung für so ein Verfahren liegt nach § 40 BetrVG beim AG.
Man rückt qua Gesetz automatisch nach, dazu bedarf es keiner Ladung. Im Moment des Nachrückens tritt man in alle Rechte und Pflichten als BRM ein. Damit ist man auch im obigen Sinne klageberechtigt.
Was Du dazu brauchst, sind konkrete Angaben bzw Beispiele, wann Du nachgerückt bist, aber nicht geladen wurdest.
Setze dich mit der Frau, die du vertreten sollst, in Verbindung dass sie dir Bescheid sagt, wenn sie zu einer Sitzung verhindert ist und tauche uneingeladen zur Sitzung auf.
Andere BR Mitglieder haben ihn mehrfach darauf hingewiesen,das er mich wegen der Frauenquote laden muss,wenn die "erste Frau" fehlt.
Du rückst per Gesetz nach und wenn Du Kenntnis davon hast, dass Du nachgerückt bist (andere BR geben dir ja den Hinweis), dann gehst Du einfach zur Sitzung --> Teilnahmerecht besteht per Gesetz
so würde ich das machen --> Sitzung beginnt, reingehen, hinsetzen und dem BRV verkünden: "Da bin ich"
und dann mal sehen wie der BRV deine Nichteinladung begründet und was da sonst noch so kommt
nicht nur das auch verkünden dass weil du die Tagesordnung nicht im Vorfeld (rechtzeitig) bekommen hast heute keine Beschlüsse gefasst werden können. §29 Abs. 2 BetrVG
Das sagt nur nichts darüber aus, ob in jenem BR überhaupt eine Frauenquote für die Wahl relevant war.
Wir haben auch weniger Frauen als Männer im BR, obwohl es im Unternehmen sehr deutlich andersrum aussieht. Somit sind die Männer das Minderheitengeschlecht und es kommt keine keine Frauenquote beim Nachladen zur Anwendung, selbst wenn alle Frauen verhindert wären/sind.
Anders gesagt: auch eine sehr kleine Minderheit von Frauen im Betriebsrat ist kein zuverlässiges Indiz dafür, dass diese Frau(en) aufgrund der Minderheitenregelung nach § 15 (2) BetrVG in den BR gewählt wurde(n) und somit bei ihrer Verhinderung auch beim Nachladen entsprechend gehandelt werden muss.
Und nur exakt diesem Detail galt meine Nachfrage, weil es m.E. relevant für die Antwort auf Nikas Anfrage ist.
Scheeks , Du bist ja fast ein noch größerer Korinthenkacker als ich!
Aber im Ernst: Wenn jemand schreibt "wegen der Frauenquote", dann setze ich deren Existenz voraus. (Wobei wir im Forum natürlich andererseits schon oft von Threadstarter:innen auf den Holzweg geführt worden sind...)
Scheeks , Du bist ja fast ein noch größerer Korinthenkacker als ich!
Aber im Ernst: Wenn jemand schreibt "wegen der Frauenquote", dann setze ich deren Existenz voraus. (Wobei wir im Forum natürlich andererseits schon oft von Threadstarter:innen auf den Holzweg geführt worden sind...)
Es gibt auch Betriebe wo der Mann das Minderheitengeschlecht ist. Ich war ganz am Anfang meiner BR Karriere auch ein Quotenmann.
Sagen wir's anders: hin und wieder habe ich den Eindruck, dass einzelne Aspekte einer "Problembeschreibung" unbeachtet bleiben, weil sich alle auf andere Aspekte stürzen, hier also den bösen BRV und dass der ja auch schon anderen BRM gerügt worden sei ....