Statistische Auswertung zur Leistungskontrolle

  • Unser AG möchte - die zustimmung des BR vorausgesetzt - eine namentliche Statistische Auswertung in der Auftragserfassung vornehmen, um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung (die ja Pflicht aus dem Arbeitsvertag) zu kontollieren.

    Anonym gibt es eine Statitik aus der hervor geht 3 MA schaffen sehr wenig im vergleich zu 3 anderen , die das 10 fache schaffen und um hier Ursachen zu erforschen möchte unser AG Namen dazu haben.

    Kann der BR hier mit einer Reglungsabrede solch eine Leistungskontrolle gestatten. Oder spricht der Datenschutz sowieso dagegen.?

  • will der BR sowas ist die Frage?

    Damit gebe ich dem AG ja quasi die Möglichkeit Schlechtleistung nicht nur zu "ahnen" sondern direkt nachzuweisen.

    Was ist denn bisher getan worden um das Problem zu lösen?

    Was ist eine ordnungsgemäße Leistungserbringung in eurem Fall, sind das 5 oder 50 Aufträge erfassen und wer legt das wie fest?

    Sind alle Aufträge gleich zu erfassen oder gibt es Unterschiede in dem was erfasst/beachtet werden muss?


    Datenschutz sehe ich nicht direkt so als Problem außer bei der schon bestehenden anonymen Statistik.

    Wer hat die erstellt?

    Mit welchen Werkzeugen?

    woher wisst ihr, dass die auch anonym ist?


    Wieso setzt sich der AG nicht jeweils ein paar Stunden/Tage zu den Personen und schaut zu was die machen?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Denkspiel: Diese drei MA sind die besten im ganzen Laden und fahren zu den Kunden, bei denen alle Kollegen aufgeben. Die knacken die richtig harten Nüsse und arbeiten dann auch noch korrekt, zuverlässig und sauber - zur besten Zufriedenheit der Kunden. Der Nachteil ist, dass genau diese Aufträge viel länger dauern als der Pfusch des schnellsten Kollegen.


    Was will ich damit sagen? So eine Statistik ist, wenn die Aufträge nicht vollkommen identisch sind, wertlos und führt nur zu unberechtigten Repressionen.

  • eine ordnungsgemäße Leistungserbringung (die ja Pflicht aus dem Arbeitsvertag)

    Was ist ordnungsgemäß? Wo ist das definiert? Wann hat jemand genug gemacht?


    Anonym gibt es eine Statitik aus der hervor geht 3 MA schaffen sehr wenig im vergleich zu 3 anderen , die das 10 fache schaffen und um hier Ursachen zu erforschen möchte unser AG Namen dazu haben.

    Snitches get stitches.

  • Grundsätzlich darf der AG natürlich allzeit die Arbeitsleistung überprüfen, dagegen steht der Datenschutz prinzipiell nicht.


    Bei Vorhandensein eines BR muss er dabei die Mitbestimmung nach § 87 (1) Nr 6 BetrVG beachten. Deswegen, regi , vorab meine Frage: Habt Ihr eine BV zur Verhaltens- und Leistungskontrolle

    in der Auftragserfassung

    oder nicht?


    Wenn nein, warum nicht? Der BR kann da jeweils Kontrollen zustimmen oder ihnen widersprechen, aber Fall-zu-Fall-Entscheidungen sind ja nicht der Weisheit letzter Schluss... Wenn ja, was sagt die denn zum Thema? Denn daran haben sich BR und AG zu halten.


    Was ist ordnungsgemäß? Wo ist das definiert? Wann hat jemand genug gemacht?

    Ich sage es mal so: Es gibt gut entwickelte Rechtsprechung zur Kündigung wg Schlechtleistung. Das steht hier durchaus als Risiko im Raum.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.