Unser AG möchte - die zustimmung des BR vorausgesetzt - eine namentliche Statistische Auswertung in der Auftragserfassung vornehmen, um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung (die ja Pflicht aus dem Arbeitsvertag) zu kontollieren.
Anonym gibt es eine Statitik aus der hervor geht 3 MA schaffen sehr wenig im vergleich zu 3 anderen , die das 10 fache schaffen und um hier Ursachen zu erforschen möchte unser AG Namen dazu haben.
Kann der BR hier mit einer Reglungsabrede solch eine Leistungskontrolle gestatten. Oder spricht der Datenschutz sowieso dagegen.?