Wir hatten kürzlich einen IT-Ausfall am Standort. Für die "Verbleibenden" ist es ja ganz klar, sie haben ihre Arbeitskraft angeboten und die Stunden wurden auch für die Zeit des Ausfalls gutgeschrieben.
Nun haben wir einen Teil der Belegschaft, der für Mobiles Arbeiten ausgestattet ist und entsprechend den Weg ins heimische Büro angetreten haben um dort weiterzuarbeiten. Dadurch sind teilweise anderthalb Stunden verlorengegangen, mit denen die Personen nun im Minus sind.
Wie ist diese Wegstrecke zu werten? Ist es wie beim Arbeitsweg persönliches Schicksal, wenn man so weit weg wohnt oder gelten dort andere Rahmenbedingungen?
Unsere BV sieht eine Anordnung vom Mobilen Arbeiten nicht vor außer bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Hausbrand, Bombendrohung, etc.