BRV tritt zurück /Neuwahlen

  • Hallo nochmal und vielen Dank für die nette Hilfe hier aber ein Thema habe ich noch.


    Unser Vorsitzender ist am 31.07.2023 als Vorsitzender zurückgetreten und hat auch sein Amt als BR niedergelegt. Damit ist unser 2.ter Vorsitz ja automatisch nachgerückt. Auf unsere Frage wann wir Neuwahlen durchführen können, wurde uns durch die Vertretung des Vorsitzenden mitgeteilt, dass wir jetzt erstmal nur einen "kommissarischen" Vorsitzenden und 2.ten Vorsitzenden wählen müssen und dann im Oktober einen neuen Vorstand wählen. Mir kommt das komisch vor, da ich im BetrVg keinen "kommissarischen" Vorstand finden kann und es immer heißt, unverzüglich einen neuen Vorstand zu wählen.

    Was ist unverzüglich und ist diese Wahl nun in Ordnung gewesen?

    Sind die jetzt gewählten Vorsitzende und 2.ter Vorsitzender gewählt im Amt oder müssten die beiden im Oktober ihr Amt niederlegen und sich neu wählen lassen?


    Danke nochmal für eure Hilfe

  • Hallo,

    es gibt kein automatisches Nachrücken. der stellvertretende (nicht 2.) Vorsitzende ist als Stellvertreter gewählt.

    Es muss ein neuer Vorsitzender gewählt werden und wenn der jetzige Stellvertreter das werden will dann kann er sich zu Wahl stellen. Wird er gewählt tritt er als Stellvertreter zurück und dieser wird dann auch neu gewählt.

    Was das mit Oktober zutun haben soll erschließt sich mir nicht evtl, musst Du uns dazu weitere Informationen geben.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • hat auch sein Amt als BR niedergelegt

    ist dafür ein EBRM nachgerückt?

    Auf unsere Frage wann wir Neuwahlen durchführen

    wieso BR-Neuwahlen?

    oder meinst Du die Neuwahl des BRV?

    --> eine stellv. BRV habt ihr ja und soweit ein EBRM nachgerückt ist, sind auch keine BR-Neuwahlen anzusetzen

    Was ist unverzüglich

    so schnell wie organisatorisch möglich --> also Einladung mit TO "Neuwahl BRV" versenden, 3-5 Tage Vorlauf

    --> die Neuwahl eines BRV kann problemlos innerhalb einer Woche erfolgen m.M.n.

    Sind die jetzt gewählten Vorsitzende und 2.ter Vorsitzender gewählt

    ehrlich gesagt: so genau verstehe ich gar nicht, was ihr da gewählt habt --> das könntest Du ggf. erläutern?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ohje, ich wohl etwas konfus, bitte habt noch Nachsicht.


    Unser Vorsitzender ist zurückgetreten und hat den BR verlassen, ein EBRM ist natürlich nachgerückt. Die stellvertretende Vorsitzende meinte, das sei ihr gerade alles zu viel und sie hat keinen Kopf für eine Neuwahl des Vorsitzenden und der Stellvertretung. Sie hat sich dann wohl bei unserem GBR informiert und meinte:


    Alles kein Problem, wir haben Zeit bis Oktober. Erstmal müssen wir einen "kommissarischen" Vorsitzenden und einen "kommissarischen" stellvertretenden Vorsitzenden wählen, da die stellvertretende Vorsitzende zur Vorsitzende gewählt wurde. Die beiden übernehmen bis zur Wahl im Oktober das Tagesgeschäft und dann wählen wir einen neuen Vorsitzenden und einen neuen stellvertretende Vorsitzenden. Ob das dann die beiden sind, welche es jetzt machen ist unklar, da sich dann ja zur Wahl in Oktober jeder aufstellen lassen kann.


    Es geht nur um die Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertretung, keine neue BR Wahl.


    Ich hoffe ich habe es jetzt so genau wie möglich dargestellt.


    Mir erschließt sich hier der Sinn einfach nicht und ich habe, wie bereits gesagt, keinen Übergangsvorsitz irgendwo finden können.

  • Der Sinn erschließt sich mir auch nicht, aber vielleicht kannst du dir das ja erklären lassen.


    Nach Rücktritt des BRV ist die Neuwahl einzuleiten. Bis zur Neuwahl führt die Stellvertretende BRV den BR.


    Es mag ja sein, dass sich der eine oder andere Bedenkzeit wünscht, ob man sich das Amt zutraut, aber da sollten ein paar Tage schon ausreichen. Einen kommissarischen BRV gibt es nicht. Aber der Rücktritt vom Amt des BRV steht ja offen.

    Besser ist da aber, diesen Wechsel ein wenig vorzubereiten. Aber der Drops ist gelutscht.


    Es gibt für mich einfach keinen nachvollziehbaren Grund, die Wahl bis zum Oktober hinauszuzögern.

  • sie hat keinen Kopf für eine Neuwahl des Vorsitzenden und der Stellvertretung. S

    Die Neuwahl eines BRV ist nicht besonders aufwendig und wenn sie es nicht werden will, braucht sie sich ja nicht zu bewerben, sondern bleibt Stelli.

    Erstmal müssen wir einen "kommissarischen" Vorsitzenden und einen "kommissarischen" stellvertretenden Vorsitzenden wählen, da die stellvertretende Vorsitzende zur Vorsitzende gewählt wurde.

    Habt Ihr schon "etwas" gewählt? Wie war der Wortlaut (z.B. in der TO)?

  • Ja wir haben bereits etwas gewählt und der Wortlaut dazu ist:

    Der Betriebsrat hat heute in einer außerordentlichen Sitzung, XY als kommissarische/n Vorsitzende/n und AB als kommissarische/n Stellvertreter*in benannt.

    Die Neuwahlen für den Vorsitz und Stellvertreter werden auf Oktober angesetzt.



  • Unser Vorsitzender ist zurückgetreten und hat den BR verlassen, ein EBRM ist natürlich nachgerückt.

    Es geht nur um die Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertretung, keine neue BR Wahl.

    Gut, das wäre geklärt :)


    Der GBR hat Unfug erzählt oder ihr habt ihn falsch verstanden.


    Ihr wählt, wie bereits mehrfach erklärt wurde, einfach eine(n) neue(n) Vorsitzende(n) und ggf., also sofern die noch stellvertretende Vorsitzende für den Vorsitz kandidiert und gewählt wird (oder ihr mit Mehrheitsbeschluss sowieso beide Funktionen neu wählen wollt), auch eine neue Stellvertretung.



    Erstmal müssen wir einen "kommissarischen" Vorsitzenden und einen "kommissarischen" stellvertretenden Vorsitzenden wählen, ...

    dies ist ebenso falsch wie die Begründung:

    da die stellvertretende Vorsitzende zur Vorsitzende gewählt wurde.

    Sie vertritt den durch Austritt nicht mehr vorhandenen -> verhinderten BRV, aber wird dadurch nicht selbst zum/zur BRV.



    Ja wir haben bereits etwas gewählt und der Wortlaut dazu ist:

    Der Betriebsrat hat heute in einer außerordentlichen Sitzung, XY als kommissarische/n Vorsitzende/n und AB als kommissarische/n Stellvertreter*in benannt.

    Die Neuwahlen für den Vorsitz und Stellvertreter werden auf Oktober angesetzt.

    Ich halte dies für irrelevant, da es sowas wie kommissarischen Vorsitz m.W. nicht gibt.

    Macht das zeitnah endgültig - es steht euch schließlich völlig frei, im Oktober beide ab- und dann neu zu wählen.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Ohje, ich wohl etwas konfus, bitte habt noch Nachsicht.

    Ok, ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob Du konfus bist, oder ob eher die Verhältnisse in eurem BR extrem konfus sind.

    ....aber eines von beiden muss wohl zutreffen :D

    da die stellvertretende Vorsitzende zur Vorsitzende gewählt wurde

    Was denn nun? Gab es jetzt, nach dem Rücktritt des BRV, doch eine Neuwahl des BRV? (...oder wie soll die stellvertretende Vorsitzende sonst zur Vorsitzenden gewählt worden sein?).


    Erstmal müssen wir einen "kommissarischen" Vorsitzenden und einen "kommissarischen" stellvertretenden Vorsitzenden wählen

    So einen Schwachsinn habe ich selten gehört :D

    ...also mal abgesehen davon, dass das BetrVG keinen "kommissarischen" Vorsitzenden kennt, worin besteht jetzt bitte der Unterschied zwischen der Wahl eines "kommissarischen" Vorsitzenden und der Wahl eines Vorsitzenden?? - Wahlvorschläge machen, abstimmen, fertig.

    Ja wir haben bereits etwas gewählt

    Warum dann nicht gleich richtig? - Denkt Ihr für die "echte" Wahl eines "echten" Vorsitzenden ist ein Staatsakt mit Festbankett und ritueller Jungfrauenopferung notwendig? - Der Aufwand einen Vorsitzenden zu wählen ist nicht größer als dass, was Ihr da schon gemacht habt um etwas zu wählen was es gar nicht gibt. (Da hättet Ihr statt einen "kommissarischen" Vorsitzenden auch einen "Kaiser des Betriebsrats von Gottes Gnaden" wählen können - Gibt's auch nicht, also kein Unterschied).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ob das dann die beiden sind, welche es jetzt machen ist unklar, da sich dann ja zur Wahl in Oktober jeder aufstellen lassen kann.

    diese beiden sind jetzt BRV und stellv BRV, weil sie gewählt wurden (das "kommisarisch" kann man getrost ignorieren wie bereits mehrfach erwähnt) m.M.n.


    Der Aufwand einen Vorsitzenden zu wählen ist nicht größer als dass, was Ihr da schon gemacht habt um etwas zu wählen was es gar nicht gibt.

    Paragraphenreiter

    entweder gilt die Wahl nicht weil unzulässig, dann gibt es aktuell keinen BRV und der stellv BRV vertritt den BRV oder die haben jetzt bereits BRV und stellv BRV gewählt (so wie ich meine)

    --> darüber könnte man streiten, aber der Wille war ja wieder BRV und stellv BRV zu besetzen

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Die Neuwahlen für den Vorsitz und Stellvertreter werden auf Oktober angesetzt.

    kann man machen, aber die jetzt gewählten nochmal wählen wäre ja unsinnig, die sind ja gewählt

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • das ist der mit dem Bart?

    Ja, bin Bartträger. Aber wie kommst Du jetzt darauf`? :D :D


    entweder gilt die Wahl nicht weil unzulässig, dann gibt es aktuell keinen BRV und der stellv BRV vertritt den BRV oder die haben jetzt bereits BRV und stellv BRV gewählt (so wie ich meine)

    Da kommt es meiner Meinung nach darauf an, wie der BR das sehen möchte. Wenn die sich alle einig sind, dass sie eigentlich ganz normal Vorsitzenden und Stellv. gewählt haben und sich da nur jemand im Protokoll verschrieben hat, dann wird das wohl so sein.

    Wenn aber nur einer sagt: "Nix da! Es war explizit die Rede davon, dass da eben kein Vorsitzender gewählt wird, sondern nur eine kommissarische Vertretung", dann ist die Wahl in jedem Fall ungültig.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Das heißt ja nun eigentlich, so schnell wie möglich Neuwählen und nicht erst im Oktober, habe ich Recht?

    Ja. Ihr habt ja jetzt schon mal geübt und gemerkt, dass das gar nicht so aufwendig ist. Kein Bankett, keine Opferungen 8o

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich sehe das entspannt. "Kommissarisch" ist zwar qequirlter Bullshit, aber es wurden BRV und sBRV gewählt. Der Zusatz "kommissarisch" und die Willensäußerung des BR, im Oktober erneut wählen zu wollen, machen die aktuelle Wahl nicht ungültig.


    Was man allerdings im Oktober machen muss: Entweder das erneute Wählen bleiben lassen, oder aber die "kommissarischen" BRV und sBRV abwählen (wenn sie nicht selber zurücktreten), bevor man neu wählt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Denkt Ihr für die "echte" Wahl eines "echten" Vorsitzenden ist ein Staatsakt mit Festbankett und ritueller Jungfrauenopferung notwendig?

    Davon bin ich ausgegangen, wobei das Festbankett m.E. auch durch eine Kneipentour nach der Sitzung ersetzt werden kann. Aber wenn sich im Betrieb keine Jungfrau im landläufigen Sinne finden lässt, kann ich dann auch die Betriebszicke opfern, wenn diese astrologisch Jungfrau ist? :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)