Hallo nochmal und vielen Dank für die nette Hilfe hier aber ein Thema habe ich noch.
Unser Vorsitzender ist am 31.07.2023 als Vorsitzender zurückgetreten und hat auch sein Amt als BR niedergelegt. Damit ist unser 2.ter Vorsitz ja automatisch nachgerückt. Auf unsere Frage wann wir Neuwahlen durchführen können, wurde uns durch die Vertretung des Vorsitzenden mitgeteilt, dass wir jetzt erstmal nur einen "kommissarischen" Vorsitzenden und 2.ten Vorsitzenden wählen müssen und dann im Oktober einen neuen Vorstand wählen. Mir kommt das komisch vor, da ich im BetrVg keinen "kommissarischen" Vorstand finden kann und es immer heißt, unverzüglich einen neuen Vorstand zu wählen.
Was ist unverzüglich und ist diese Wahl nun in Ordnung gewesen?
Sind die jetzt gewählten Vorsitzende und 2.ter Vorsitzender gewählt im Amt oder müssten die beiden im Oktober ihr Amt niederlegen und sich neu wählen lassen?
Danke nochmal für eure Hilfe