Ist das eine Versetzung?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ein paar Kollegen und ich hatten mal wieder eine Diskussion. Und zwar, wann eine Veränderung der Tätigkeit eine Versetzung ist. Folgender Fall wurde da benannt:


    Eine Kollegin fängt in einem neuen Bereich an und arbeitet dort nun 14 Jahre. Es wechselten Chefs, Kollegen und Abteilungsbezeichnungen. Was natürlich alles keine Versetzung ist ;) Im Laufe der Jahre hat sich aber auch das Tätigkeitsbild verändert. Da ist mal was weggefallen und was Neues dazugekommen. Nun ist das Tätigkeitsbild ein ziemlich anderes als das vor 14 Jahren. Sowas ist aber sicher keine Versetzung, oder? Ist auch nur interessehalber.


    LG Lilex

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Nun ist das Tätigkeitsbild ein ziemlich anderes als das vor 14 Jahren. Sowas ist aber sicher keine Versetzung, oder? Ist auch nur interessehalber.

    Interessanter Gedanke :D

    Natürlich ändern sich Berufsbilder und Tätigkeiten im Laufe der Jahre und es wäre wohl ziemlich albern diesen Umstand als "Versetzungen" zu betrachten. - Alle nicht mehr ganz jungen haben sicher in ihrem Betrieb die Umstellung der Dokumentation von Papier auf elektronisch miterlebt und da wäre wohl keiner auf die Idee gekommen zu sagen "jeder MA wurde gerade "versetzt", weil die alle jetzt mit Tastatur, statt Kugelschreiber arbeiten sollen".

    ...oder als in Kliniken die Krankenbetten von mechanisch verstellbar zu elektrisch verstellbar umgestellt wurden - Versetzung?

    ...oder als die Holzfäller von der Axt auf die Kettensäge umgestiegen sind - Versetzung?

    ;)

    Da ist mal was weggefallen und was Neues dazugekommen.

    Das hätte allerdings schon in jedem Einzelfall geprüft werden müssen.

    Da stellt sich immer die Frage warum ist da was weggefallen oder dazugekommen.

    Wenn das eine arbeitsorganisatorische Entscheidung des AG ist ("Das ist ab jetzt auch Deine Aufgabe, dafür musst Du dieses oder jenes nicht mehr machen"), dann ist das auch eine Versetzung.

    Wenn es aber eine ganz allgemeine Weiterentwicklung des Berufsbildes ist ("Ihr müsst keinen Papierkram mehr machen, das geht jetzt alles elektronisch"), dann ist es keine Versetzung.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Da ist mal was weggefallen und was Neues dazugekommen. Nun ist das Tätigkeitsbild ein ziemlich anderes als das vor 14 Jahren.

    ...oder als die Holzfäller von der Axt auf die Kettensäge umgestiegen sind

    interessant wird es für den BR auch dann, wenn die "Entwicklung des Berufsbildes" den MA überfordert bzw. der Holzfäller top mit der Axt umgehen kann, aber bei der Motorsäge nicht nur für die Bäume eine Gefahr für Leib-und-Leben darstellt.

    --> er ist ja immer noch seines Berufes fähig, nur nicht mehr mit den zeitgemäßen Mitteln.


    und wenn der MA nun mal eben nicht "zukunftsfähig" ist, trotz Angeboten des AG sich entsprechend weiterzubilden, dann kommt der BR doch ins Spiel.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Und zwar, wann eine Veränderung der Tätigkeit eine Versetzung ist.

    Das BAG hat das mal mit 20% beziffert. Also wenn sich die Art und weise wie die Arbeitsleistung zu erbringen ist um 20% ändert.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Das BAG hat das mal mit 20% beziffert. Also wenn sich die Art und weise wie die Arbeitsleistung zu erbringen ist um 20% ändert.

    Das heisst, es wäre eine Versetzung gewesen, als man mir die Ledertasche weggenommen und einen sperrigen Zustellwagen in die Hand gedrückt hat, mit dem ich 80% meines Arbeitstages zwischen quer auf dem Bürgersteig geparkten E-Scootern und im Rudel flanierenden Fußgängern Slalom laufe? :huh:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • und wenn der MA nun mal eben nicht "zukunftsfähig" ist, trotz Angeboten des AG sich entsprechend weiterzubilden, dann kommt der BR doch ins Spiel.

    Natürlich, der BR ist die ganze Zeit "im Spiel". Berufsbildung, Beschäftigungssicherung, Arbeitsschutz usw. usw.

    Da gibt es tausend Dinge, nur heißt in diesem Fall keines davon "Versetzung" :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Es ist gut möglich, dass im Laufe der Jahre der eine oder andere Vorgang eine Versetzung gewesen wäre, aber so pauschal ist die Frage nicht zu beantworten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Sorry für meine späte Reaktion ... (böses Aua und Urlaub gehabt)


    Also hier ist nicht die Rede von "handgeschriebene Listen können jetzt elektronisch erstellt und gepflegt werden".


    Zum Beispiel musste man ziemlich zu Beginn dieser Tätigkeit Brennstoffe u.ä. bestellen und wurde dazu im SAP als Einkäufer eingerichtet. Dies fiel relativ schnell weg, dafür wurde man dann als Inventurleiter benannt. Also nicht direkt benannt, sondern es wurde eine Abteilungsregelung erstellt (ohne BR), wo das dann drin stand.


    Noch ein bisschen später wurde dann ebenfalls in solch einer AR geregelt, dass zu diesem Arbeitsplatz nun auch das Führen und Pflegen von technischen Dokumenten in einem speziellen Anwenderprogramm (früher DASY, jetzt Lovion - falls das jemand kennt) dazu gehört.


    Und da taucht nun die Frage auf, was für 20%? Wie kann man das berechnen? Die Arbeit mit den Dokumenten z. B. wird in der Hauptstelle mit einer Gehaltsgruppe entlohnt, die 3 Stufen über der bei uns liegt.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Du must, falls es eine Versetzung war (und auch wenn nicht), deinen Namen in "Der Mann mit dem sperrigen Zustellwagen" ändern...


    Durch viele kleine Umstellungen und Erweiterungen kann sich bei einigen, im Laufe der Zeit, sehr viel ändern.

    Ich bin für "Der Mann mit dem sperrigen Zustellwagen der immer quer im Stall steht". Dann passt das für deinen Arbeitgeber auch perfekt. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Du must, falls es eine Versetzung war (und auch wenn nicht), deinen Namen in "Der Mann mit dem sperrigen Zustellwagen" ändern...

    Dann würde er nicht mehr wie der Bukowski-Roman heißen, und das wäre schade.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)