Moin, Moin,
mich interessiert, welche Rechte und Pflichten ich als SBV bezüglich eines Klinikneubaus habe. Darf/muss ich Einsicht nehmen, um z. B. die Behindertentoilette zu prüfen? Auf meine Bitte bezüglich des Bauplans bei der Arbeitssicherheit bin ich auf die Geschäftsführung verwiesen worden. Die GF hüllt sich auf meiner Nachfrage hin in Schweigen
Also, in wie weit kann oder muss ich tatsächlich tätig werden?
Vielen Dank