SBV Klinikneubau -> Behindertengerecht

  • Moin, Moin,

    mich interessiert, welche Rechte und Pflichten ich als SBV bezüglich eines Klinikneubaus habe. Darf/muss ich Einsicht nehmen, um z. B. die Behindertentoilette zu prüfen? Auf meine Bitte bezüglich des Bauplans bei der Arbeitssicherheit bin ich auf die Geschäftsführung verwiesen worden. Die GF hüllt sich auf meiner Nachfrage hin in Schweigen :(

    Also, in wie weit kann oder muss ich tatsächlich tätig werden?

    Vielen Dank

  • Hallo,


    also SGB IX, §178 (3) verpflichtet den AG die SBV so früh zu beteiligen, dass die Meinung/Vorschläge dieser noch berücksichtigt werden können.

    tut der AG das nicht kannst Du die Maßnahme aussetzen lassen bis der AG dich beteiligt hat was dann innerhalb 7 Tagen geschehen muss.


    Ich hoffe albarracin verfeinert das jetzt noch.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • also SGB IX, §178 (3) verpflichtet den AG die SBV so früh zu beteiligen, dass die Meinung/Vorschläge dieser noch berücksichtigt werden können.

    ich denke du meinst §178 Abs. 2.


    Otto247

    der § 178 Abs 2 SGB IX bindet dich da schon gut ein.


    Da du ja auch an den BR-Sitzungen teilnehmen kannst, frage ich mich, wie der BR da beteiligt ist.

    Denn gem. §90 BetrVG ist der BR rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.

    Und dann kommt noch die Arbeitsstättenverordnung ins Spiel, die man für die entsprechenden sanitären Einrichtungen heranziehen kann/sollte.

    Ich denke, dein AG wird mit einer Aussage kommen, die Architekten haben das auf dem Schirm, so war es bei uns und was soll, ich sagen, nix da, entsprechende WC`s ja, aber wo sind die und wie sind die dann auch zu erreichen?


    Mach dich Schlau, nimm dir die Arbeitsstättenverordnung und dann ran an den BR und den AG und auf entsprechend Umsetzung hinwirken. Solange man noch in der Planung ist, findet sich eine Lösung,

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  • Hallo,

    Danke für die Rückmeldung. Also ist der AG der SBV gegenüber auch verpflichtet, wenn es sich nicht direkt um Mitarbeiter sondern unter Umständen um Besucher der Klinik handelt, welche evtl. durch eine Behinderung eingeschränkt sind?

    Meine Frage direkt ist: Habe ich einen Anspruch auf den Bauplan?

    Und wenn ja, welche Handhabe habe ich, wenn z. B. die Behindertentoilette nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen entspricht?

    Aktuell weiß ich ja noch gar nicht von "Maßnahmen" oder ähnliches, da ich auch noch keine offizielle Begehung des Neubaus hatte.


    Danke :)


    Moin, Moin,

    unser BR ist bisher noch nicht beteiligt...und der Neubau soll bald bezogen werden.

    Ich würde mich ja gerne gegenüber der Geschäftsführung einer gesetzlichen Anordnung beziehen, womit ich belegen kann, dass mir als SBV die Herausgabe des Bauplans zusteht...um eben die Arbeitsstättenverordnung dementsprechend vor Ort zu überprüfen.

    Einfach Otto 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Otto247 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Otto247 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • also bei den "Kunden" Besucher denke ich bist Du nicht mehr dabei aber solange es um Mitarbeiter geht ist das hier


    Aktuell weiß ich ja noch gar nicht von "Maßnahmen" oder ähnliches, da ich auch noch keine offizielle Begehung des Neubaus hatte.

    schon viel zu weit fortgeschritten, denn wenn der Neubau schon steht und Du noch von nichts weißt, ist die Beteiligung der SBV nicht erfolgt.

    Wie ist denn der BR informiert worden?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • also bei den "Kunden" Besucher denke ich bist Du nicht mehr dabei aber solange es um Mitarbeiter geht ist das hier


    schon viel zu weit fortgeschritten, denn wenn der Neubau schon steht und Du noch von nichts weißt, ist die Beteiligung der SBV nicht erfolgt.

    Wie ist denn der BR informiert worden?

    Der BR ist gar nicht informiert - außer, dass halt alle Mitarbeiter wissen, dass neu gebaut wird :thumbdown:

  • dann sollten BR und SBV mal gemeinsam auf den Tisch hauen und den AG aufklären, was er denn zu tun hat bevor der Neubau losgeht

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  • Der BR ist gar nicht informiert

    Da hat man an der Stelle wohl gewaltig gepennt.

    Wenn ihr eine Klink seid, stelle ich mir die Frage gibt es eine WA bei euch, wurde der denn auch nicht eingebunden?


    Wenn der AG nicht von sich aus auf die Interessenvertretungen zukommt mit seinen Informationen, gibt es auch die Möglichkeit, mal direkt nachzufragen.


    Der BR muss sich nach meiner Meinung die Frage gefallen lassen, wie ernsthaft sie ihr Amt sehen.

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  • Wenn du das jetzt hart spielst könnte sich der Umzug in den Neubau etwas hinziehen. Und du bist dann wahrscheinlich sehr bekannt in der externen Presse.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)