was bedeutet Kündigungsschutz genau?

  • Hallo,

    ich habe noch nichts gelesen und auch keine genaue Auskunft bekommen zu folgender Frage:


    Was bedeutet eigentlich der besondere Kündigungsschutz genau?


    Dass z.B. bei einem aktiven Ersatzmitglied innerhalb des nächsten Jahres nach Beendigung der Ersatztätigkeit eine Kündigung gar nicht erst ausgesprochen werden darf

    oder

    dass innerhalb des Jahres eine Kündigung nicht wirksam werden darf?


    Vielen dank an alle Mitforisten....

  • Hallo,

    ich hab mal fix für dich im Internet nachgesehen: laut § 15 Kündigungsschutzgesetz ist bereits die Kündigung an sich unzulässig, es sei denn .....

    Und lat Absastz 2 "... ist ihre Kündigung innerhalb eines Jahres, vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an gerechnet, unzulässig, es sei denn ..."


    Es geht also um die Kündigung und nicht um die Wirksamkeit.

    Ich hoffe, das hilft :)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Rheinland , eigentlich ist es recht eindeutig. Mit "Kündigung" ist immer der Ausspruch der Kündigung gemeint. Und niemals das Ende der Kündigungsfrist.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Und Rheinland , Du verwechselst was. Wirksam wird eine Kündigung als empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Zugang bei der zu kündigenden Person, nicht mit dem Ende der Kündigungsfrist.


    D.h. Ausspruch und Wirksamkeit sind das Selbe.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)