Neu im Amt und zu viele Baustellen

  • Hallo zusammen.

    Seit 28.07.2023 sind wir mit nun einem 3 köpfigen BR im Amt. Eigentlich hätte es ein 7er Gremium werden sollen wenn sich genug zur Wahl gestellt hätten.

    Mir als Vorsitzender wurde nun auf unserer letzten Sitzung die Geschäftsführung des BR übertragen.

    Auf unserer letzten Sitzung hatten wir nun auch endlich die Gelegenheit die Unterlagen und bisher mit dem Arbeitgeber abgeschlossnenen Betriebsvereinbarungen zu prüfen. Leider mussten wir mit erschrecken feststellen das diese auf Grund nicht Ordnungsgemäß zustande gekommenden beschlüssen alle BV´s nichtig sind. was nun wiederum viel Arbeit für uns bedeutet neue Abzuschließen.


    Zur Zeit sind grade so viele Baustellen offen wo wir nicht mal ansatzweise wissen wo wir eigentlich anfangen sollen.

    Von uns 3 im Gremium bin ich der einzige mit BR Erfahrung aber auch ich bin hier grade ziemlich überfordert bei den ganzen Problemen und Themen die anstehen.

    Grade erst wurde seitens die Entscheidung getroffen,Ohne den BR in Irgendeiner Art und Weise einzubeziehen oder zu unterrichten, das auf Grund Lieferantenschwierigkeiten unser Stückzahlen in der Produktion gestreckt wurden. Vorher 3 Starts die Woche nun nur noch 1 Start die Woche. Erst hieß es dies soll lediglich bis zu unsere Betriebsruhe gelten und danach langsam wieder Hochfahren. Nun wurde eben entschieden das dies wohl erst einmal bis ende des Jahres so weiter laufen soll. Dies hat allerdings Massiv Auswirkung auf unserer Personalplanung . Wie erwähnt wurde der BR zu keiner Zeit in solchen Entscheidungen mit eingebunden. Dies hatte ich lediglich durch meinen Vorgesetzten in unserer täglichen Teamrunde erfahren.


    Da wir noch keinen Wirtschaftsausschuss haben wäre bin ich mir unsicher ob hier nicht der BR bei der Produktionsplanung vollständig zu unterrichten wäre.ich denke aber ja da die folgen daraus , hier Auswirkung auf die Personalplanung wären.


    Weiter sollen wohl in einigen Bereichen die Arbeitsplätze neu umgebaut werden. Auch mein Bereich wäre davon betroffen. Mein Vorgesetzter hat da irgendwelche wirren Ideen im Kopf die er für angebracht hält. Bisher aber null informationen an den BR .


    Der Produktionsleiter möchte gerne das bei uns Defibrillatoren angeschafft werden. Dazu hat dieser sich bereits letzte Woche ( BR gab es schon ) mit einem Hersteller bei uns im hause getroffen. Natürlich ohne den BR in irgendeiner Form zu Informieren. Der Produktionsleiter will auch neue Spinde für die Umkleidekabinen anschaffen ebenfalls ohne bisher den BR zu informieren


    Dann haben wir noch das Problem mit einem anderen Unternehmen welches unser Unternehmen vor kurzem gekauft hat.

    Dieses Unternehmen ist eine eigenständige GmbH und unser Tochterunternehmen. Diese Mitarbeiter sind irgendwie bei uns in die Arbeitsabläufe mit eingebunden. Leider ist es verdammt schwer dieses Konstrukt auseinander zu frimmeln . bei uns Laufen Mitarbeiter rum wo keiner mehr wirklich weiß wo die hingehören. Diese sind vollständig in unsere Arbeitsabläufe eingebunden und halten unter anderem Virtuelle ( Teams ) Sitzungen mit Kollegen ab um an gewissen Projekten usw. zu arbeiten. Wäre dies nicht schon Mitbestimmung nach §99 BetrVG ?


    Richtig BR Arbeit können wir auf Grund das ein eigner BR Raum nicht zur verfügung steht auch nicht machen. Wir haben diesen Zwar grade beschlossen aber ich weiß jetzt schon das wir uns diesen vor dem Arbeitsgericht erstreiten müssen da ich weiß das unsere GF diesen keinesfalls zur verfügung stellen will. Er kommuniziert zwar in die Mannschaft das er den BR immer unterstützen will und ein BR toll findet, aber aus sicherer Quelle weiß ich das ihn die Mitbestimmung ein scheiß interessiert.


    Am liebsten würde ich mich bis auf weiteres nach §37 Abs. 2 BetrVG vollständig von der Arbeitsleistung freistellen um eben anständig BR Arbeit machen zu können und mich intensiver mit den ganzen Problemen/Baustellen zu befassen die die GF da aufmacht bzw. aufgemacht hat.

    Weiß aber nicht ob und inwieweit weit das so einfach umsetzbar ist da wir ja zum einen noch keinen eigenen Raum haben und zum anderen nicht mal eine ruhige ecke gibt wo man sich zurückziehen kann. Außerdem ist nicht mal ein PC Arbeitsplatz vorhanden den wir nutzen könnten. Ich selbst nutze grade meinen eigenen privaten Laptop und das auch nur deshalb weil wir sonst rein gar nichts an BR Arbeit machen könnten.


    Schulungen steht ganz oben auf meiner Prioritätenliste.


    Gruß

    Hafenkasper

  • Hallo, wenn ihr so viele Baustellen habt würde ich mich an deiner Stelle als erstes mal frei stellen lassen um dann Punkt für Punkt anzugehen und abzuarbeiten.

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

  • Hallo Hafenkasper,


    zum Thema BR-Büro, gibt es bei euch Sitzungsräume, wenn ja, buchen und belegen.

    zum Thema Technik und Büroausstattung für den BR, Beschluß fassen und den AG zur Beschaffung auffordern.

    Dann seid ihr erstmal überhaupt Arbeitsfähig.


    Wie sieht es bei euch im Betrieb mit mobiler Arbeit aus?

    Besteht die Möglichkeit dass du das für die ungestörte BR-Arbeit nutzt, wenn du z.B. dem AG mitteilst dass du dich für Morgen komplett für BR-Arbeit abmeldest gem. § 37 BetrVG?


    Dann die übrigen Themen priorisieren, was lässt sich schnell umsetzen und hat in die Belegschaft eine große Wirkung.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Akzeptiert als erstes, dass ihr zu dritt nicht die Arbeit von sieben BRM schaffen könnt und dass da in der Besetzuzng auch keine großen Sprünge machbar sind. Alles, was ihr erreicht ist ein Fortschritt und ein großer Berg nicht erfüllbarer (eigener) Ansprüche raubt euch die letzte Lust am Amt.

    Macht auch dem AG klar, dass ihr gerade für einige Dinge nicht die Kapazität habt, aber eure Rechte sehr gut kennt. Entweder das klappt jetzt anständig miteinander oder kompliziert und teuer gegeneinander.

    Wenn die BVen nur wegen der Beschlüsse Mist sind, dann können die ja neu abgeschlossen werden. Zumindest zu jeder erzwingbaren BV gibt es eine Alternative, die dem AG nicht schmecken dürfte. Status Quo sichern und dann an der Optimierung arbeiten.

    Freistellung und Büro sind nervige Themen, die du meines Erachtens nur selber bewerten kannst. Die rechtlichen Ansprüche sind kein Hexenwerk, eine ordentliche Lösung kann aber nur vor Ort gefunden werden. Mit "Hau Drauf" bist du völlig im Recht, aber ihr erreicht definitiv keines eurer Wunschziele, wenn ihr schon beim Pflichtprogramm immer zum Anwalt rennen müsst. Aber auch da muss dem AG direkt klar werden, dass an jeder Verzögerung ein Presisschild steht, das er bezahlen muss.

  • bei so vielen Themen und mehr oder weniger totaler Unerfahrenheit wäre mein Vorschlag erstmal einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht an eure Seite zu holen.

    Die "Guten" unter denen kommen für mindestens ein Gespräch zu Euch ohne was dafür zu berechnen.


    Ansonsten sind hier schon einige gute Vorschläge gekommen:


    - Beschluss des Gremiums dich freizustellen, auch wenn es das evtl nicht wirklich braucht zeigt ihr dem AG damit eure Geschlossenheit

    - die "fehlerhaft" beschlossenen BVen durchschauen und was davon ok ist durch neuen Beschluß "heilen" (ob das tatsächlich so einfach möglich ist, bin ich mir nicht sicher).

    - bzgl. des privaten Laptops sehe ich ganz dünnes Eis vor Dir, der Datenschutz könnte da ein Riesenproblem werden. Und genau aus den Grund würde ich dem AG klipü und klar mitteilen dass er sofort entsprechende Ausstattung für die BRS beschaffen muss da ihr ansonsten überhaupt nicht in der Lage seid, seine ganzen Anfragen (und da nennt ihr ihm die ganzen Baustellen. die er euch nicht mitteilt) zu bearbeiten.

    - Für Dich (Freistellung) sofort einen Sitzungs-/Schulungsraum dauerhaft buchen bis der AG euch Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, ggfls wisst ihr von freien Büroräumen und könntet dem AG sogar Vorschläge machen.


    Für mich das Allerwichtigste ist und bleibt aber ein Anwalt, denn wenn der AG sich querstellt müsst ihr die Reaktion (Beschluß Beauftagung des Anwaltes mit der Durchsetzung eurer Rechte) schon fertig formuliert in der Schublade haben.


    Hafenkasper hört sich nach Norddeutschland an, es gibt hier sicher Teilnehmer die gute Anwälte empfehlen können, in Hamburg z.B. kenne ich http://www.gsp.de, die arbeiten nur für BRs, Arbeitnehmer etc.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Rtjum wieso Beschluss des Gremium ?

    Hafenkasper meldet sich ab und gut ist!


    Anspruch auf ein eigenes Büro sehe ich nicht unbedingt bei einem Dreier BR auch wenn dieser mehr MA betreut. Aber natürlich die Nutzung von Räumen, abgeschlossene Schränke und Computer. Gibt der AG keine Räume frei dann wird was angemietet.


    Für mich wäre das wichtigste im Fall vom Hafenkasper der Besuch von Seminaren.

    Da bekommt man auch viel Hilfe von den Referenten.

  • schwede12


    Mir geht es dabei mehr darum zu zeigen, dass der Hafenkasper das nicht aus Spaß an der Freude macht sondern dass das absolut notwendig ist und wenn ein AG so handelt wie der beschriebene ist es .M.m. immer sinnvoll als Gremium, auch bei so etwas, geschlossen dazustehen.

    Klar kann er das auch ohne den Beschluss (gebe zu habe mich blöd ausgedrückt, das evtl durfte nicht dahin).

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Na das können sie dem AG auch gut im Monatsgespräch und anderen Anlässen wie bei einer Betriebsversammlung zeigen.

    Sollte er eigentlich schnell merken wenn ein neuer Wind weht.

    Aber wie gesagt ganz schnell Schulungen machen!

  • Anspruch auf ein eigenes Büro sehe ich nicht unbedingt bei einem Dreier BR auch wenn dieser mehr MA betreut.

    Das sehe ich anders. Es ist ja nicht die Menge an Daten etc. sondern die Menge an Arbeit.


    Je größer Be­trieb und der Be­triebs­rat, des­to größer der Ar­beits­an­fall und des­to dring­li­cher der Wunsch nach ei­ge­ner Büro­tech­nik (PC, In­ter­net) und ei­nem ei­ge­nen Raum.

    von: https://www.hensche.de/Betrieb…_LAG_Koeln_5TaBV7-12.html


    Und seien wir mal ehrlich: Wieviele BRs nutzen den Raum? Wenn überhaupt meist nur 2-3 auch bei einem 7er BR.

  • Hallo,


    wenn man die Zahl der AN heranzieht, die ja auch bei Verkleinerung des Gremiums eine bestimmte Grundlast an Beratungs-, Betreuungs- und Mitbestimmungsarbeit begründet, kann der BR mE auf Grundlage der von Hawky zitierten Rechtsprechung sehr wohl fundiert ein eigenes BR-Büro verlangen.

  • Hallo mimmie,


    dann schau mal auf die Zahl der vertretenen AN.

    In dem einen verlinkten, vom LAG Köln entschiedenen Fall ging es um ca. 155 AN, von denen 111 geringfügig beschäftigt waren.

    Außerdem hat sich das LAG Köln ausdrücklich nicht nur zu einem 7er BR geäußert, sondern die Mindest-BR Größe für einen Büroanspruch bewußt offengelassen.

  • die Urteile beziehen sich aber auf 7 BRM nicht auf drei albarracin Hawky

    mimmie:

    wenn dann z.B. regulär ein 9er-Gremium gewählt werden müßte mit 1x grundsätzlicher Freistellungsanspruch und es wird mangels Bewerber nur ein 3er-Gremium, entfällt dann der Freistellungsanspruch auch weil das Gremium kleiner ausgefallen ist?

    natürlich nicht, weil der gedankliche Ansatz falsch ist, genau wie beim BR-Büro


    Sowohl bei den Freistellungen als auch beim Anspruch auf ein Büro ist doch der Arbeitsanfall das "auslösende" Kriterium und die Anzahl der MA ist eine regelmäßige anzunehmende Grenze, die den Anspruch begründet.


    Diese MA-Grenze ist aber nicht "absolut hart", wenn man nachweisen kann das der Arbeitsanfall bei weniger MA trotzdem ein Büro oder eine Freistellung begründet besteht auch die Chance damit durchzukommen. (Theoretisch auch in die andere Richtung möglich, aber unwahrscheinlicher)


    Genauso ist es doch hier in diesem Fall: der Arbeitsanfall für den Betriebsrat wird doch von der Anzahl der MA im Wesentlichen geprägt und nicht von der Anzahl der gewählten BRM.

    Die BRM sind in diesem Fall sogar außergewöhnlich hoch belastet, da sie die Aufgaben eines doppelt so großen Gremium erledigen müssen.

    Hier läßt sich sogar eine grundsätzliche Freistellung begründen, da die übliche angenommene Arbeitsverteilung nicht möglich ist.


    und sobald man 1x Freistellung hat steht diesem auch ein eigenes Büro Vollzeit zur Verfügung

    --> evt solltet ihr diesen Ansatz wählen?


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    Der Betriebsrat kann aber auch das Recht haben, vom Arbeitgeber mehr Freistellungen als in § 38 BetrVG festgelegt zu verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl der nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Betriebsrats nicht ausreicht. Dies kann beispielsweise bei Vorliegen betrieblicher Besonderheiten (z.B. Vielzahl von Außenstellen,Schichtbetrieb) oder bei dem längeren Ausfall eines voll freigestellten Betriebsratsmitglieds der Fall sein.


    ttps://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratmitglieder/freistellung-betriebsrat/

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


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  • Meiner Meinung nach werden hier ein bisschen Äpfel mit Birnen verglichen, denn der Anspruch auf ein Büro und der Anspruch auf ein eigenes Büro sind bei weitem nicht das selbe.

    Selbstverständlich hat der Betriebsrat Anspruch auf angemessene Räumlichkeiten, um die notwendige BR-Arbeit sachgerecht durchführen zu können. Aber ein Anspruch diese Räumlichkeiten exklusiv und als Einziger nutzen zu dürfen besteht für den BR nicht, dieser kann sich nur aus der Notwendigkeit ergeben. Und was notwendig ist hängt natürlich auch immer stark von den betrieblichen Gegebenheiten ab. So kenne ich z.B. aus meinem persönlichen Umfeld einen 27er BR ohne eigenes Büro, weil der Betrieb eben aus einem riesigen Bürogebäude, voller Konferenzräume und Einzelbüros besteht. Die Büros sind allesamt nicht "personalisiert" und die MA sind nur jeweils einem Stockwerk zugeordnet und können auf diesem täglich frei wählen. Ebenso bei den Konferenzräumen. Formal hat der BR da ein "Vorzugsrecht" bekommen, könnte also ein besetztes Büro/Konferenzraum für sich beanspruchen, wenn nix anderes frei wäre, was aber in der Praxis nie vorkommt, da täglich dutzende Büros und mehrere Konferenzräume frei sind (und seit Corona & Homeoffice sogar noch mehr). D.h. dieser BR hat jederzeit Zugriff auf angemessene Räumlichkeiten um seine BR-Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen, auch ohne eigenes Büro.

    Ich kenne aber auch einen 5er BR, wo der AG sogar Baumaßnahmen einleiten musste, um denen ein eigenes Büro zur Verfügung zu stellen. Da besteht der Betrieb halt aus einer großen Fertigungshalle und einem winzigen Bürogebäude, welches schon kaum genug Büros für die Verwaltung bietet. D.h. der AG hatte schlicht keinerlei Räumlichkeiten, die er zur Verfügung stellen konnte, also musste er welche schaffen. Da das natürlich so billig wie möglich laufen sollte, hat der AG dann nur einen kleinen Anbau umgesetzt, welcher jetzt exklusiv dem BR als Büro zur Verfügung steht.

    Also kurz gesagt der Anspruch auf ein eigenes Büro lässt sich nicht einfach pauschal aus der Größe des Gremiums, oder der Anzahl der zu betreuenden MA ableiten, die betrieblichen Gegebenheiten spielen eine entscheidende Rolle dabei. Die Frage ist immer "wie kann in diesem Betrieb ordnungsgemäß notwendige BR-Arbeit durchgeführt werden?" - Die Antwort darauf kann durchaus ein eigenes Büro sein, muss aber nicht.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Sowohl bei den Freistellungen als auch beim Anspruch auf ein Büro ist doch der Arbeitsanfall das "auslösende" Kriterium und die Anzahl der MA ist eine regelmäßige anzunehmende Grenze, die den Anspruch begründet.

    Bei den Freistellungen ist die Anzahl der MA nicht eine anzunehmende Grenze sondern ein im Gesetz festgeschriebener Grenzwert. 199 MA - Keine Freistellung, 201 MA Freistellung. Und das, obwohl sich effektiv nichts am Arbeitsaufwand ändern dürfte. Möglich wäre eine "Freiwillige" Freistellung über das gesetzliche Maß hinaus, aber danach sieht es hier nicht aus. Es bleibt aber die Freistellung nach § 37 BetrVG, die sogar noch leichter zu bekommen ist.

    Der Anspruch auf Büro und Besprechungsräume ist gesetzlich nur gegeben im Rahmen der Erforderlichkeit. Da gibt es überhaupt keine Grenze, an der ein klares Ja oder Nein festgemacht werden kann.

    Allerdings steht dem BR bei der Frage der Erforderlichkeit ein Beurteilungsspielraum zu, dem AG nicht. Er kann den Beschluss des BR nur erfüllen (ansonsten per einstweiliger Verfügung durchsetzbar) oder aber die Erforderlichkeit gerichtlich prüfen lassen. Wenn ihr eh einen Anwalt braucht, dann kann der die Optionen sicherlich schnell und präzise für den AG zusammenfassen.