Mögliche Benachteiligung eines schwerbehinderten Mitarbeiters

  • Hallo Zusammen,

    ich bin als Vertrauensperson auf eine mögliche Benachteiligung eines schwerbehinderten Kollegen bestoßen.

    Um überprüfen zu können, ob der Kollege angemessen und korrekt bezahlt wird, habe ich die Daten des Kollegen bei unserer

    Personalabteilung abgefragt, also : Vergütung. Darf die Personalabteilung die Herausgabe der Daten mit dem Hinweis

    auf den Datenschutz verweigern? Oder kennt jemand zufällig aktuelle Rechtsprechung, die eine Herausgabe explizit bejaht/verneint?

    Ich freue mich auf Rückmeldungen und Danke.

  • Hallo Buddha63,


    willkommen hier im Forum.


    Deine Informationsrechte als SBV bestanden nur zu dem Zeitpunkt, an dem die Eingruppierung erfolgte.


    Jetzt ist die mutmaßlich falsche Eingruppierung Individualarbeitsrecht - d.h. der betroffene AN selbst muß die Überprüfung verlangen und kann ggfs. dazu seine Personalakte einsehen. Dabei - bei der Einsichtnahme - kann er Dich hinzuziehen.

  • Moin, der MA könnte sich aber auch an den BR wenden der dann Einsicht in die Gehaltslisten nehmen dürfte § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

    Der darf dann den Arbeitnehmer über die Ungleichbehandlung informieren, so dass dieser selbst den richtigen Lohn vom Arbeitgeber einfordern und Klage erheben können.

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

  • Hallo @albarracin und @mimmie,


    ich möchte den Mitarbeiter und vor allem die Eltern nicht verrückt machen. Dann werde ich mal ein vertrauensvolles Gespräch mit unserem BR führen. Der kann die Daten anfordern und somit den Sachverhalt überprüfen.

    Vielen Dank für die Mithilfe.

  • ich möchte den Mitarbeiter und vor allem die Eltern nicht verrückt machen

    glaubst Du wirklich, dass der MA es nicht mitbekommt, wenn SBV und/oder BR das Gehalt kontrollieren und ggü. dem AG aktiv werden?


    da würde ich aber immer auch erst mit dem MA sprechen, bevor ich so eine Aktion starte.


    Die Eingruppierung in ein evt. vorhandenes System ist ja bei der Einstellung schon erfolgt (unter deiner Beteiligung nehme ich an)


    und der BR darf nach Entgelttransparenzgesetz ja auch nur aufgrund eines Auskunftsverlangens des MA die Gehaltslisten einsehen.


    Entgelttransparenzgesetz: Einsichtsrecht des Betriebsrats nur für Auskunftsansprüche der Beschäftigten

    ttps://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/entgeltranparenzgesetz-einsicht-in-gehaltslisten-betriebsrat_76_521792.html

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • vor allem die Eltern nicht verrückt machen

    Wie so dass?

    Ist der MA nicht selbstbestimmt? Denke an den Datenschutz, wenn die Eltern nicht gesetzlicher Vormund sind, sind die da nicht zu beteiligen.

    Das Leben ist Veränderung

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    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • und der BR darf (...) ja auch nur aufgrund eines Auskunftsverlangens des MA die Gehaltslisten einsehen.

    Nach § 80 (2) BetrVG kann der BA bzw ein vom BR gebildeter Ausschuss jederzeit Einblick nehmen.


    Das...

    Entgelttransparenzgesetz

    ...ist hier eh nicht einschlägig. Das stellt man sehr schnell fest, wenn man sich den gesamten Namen des Gesetzes ansieht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.