Hallo Zusammen,
ich bin als Vertrauensperson auf eine mögliche Benachteiligung eines schwerbehinderten Kollegen bestoßen.
Um überprüfen zu können, ob der Kollege angemessen und korrekt bezahlt wird, habe ich die Daten des Kollegen bei unserer
Personalabteilung abgefragt, also : Vergütung. Darf die Personalabteilung die Herausgabe der Daten mit dem Hinweis
auf den Datenschutz verweigern? Oder kennt jemand zufällig aktuelle Rechtsprechung, die eine Herausgabe explizit bejaht/verneint?
Ich freue mich auf Rückmeldungen und Danke.