Bei uns bedeutet Vollzeit bezogen auf die regelmäßige Tages-Arbeitszeit 7,5 Stunden. Geht an einem Tag beispielsweise eine GBR-Sitzung länger als 7,5 Stunden bekommen wir als Vollzeitkraft keinen entsprechenden Ausgleich (bei 7,5 Stunden wird gekappt). Bei GBR-Mitgliedern in Teilzeit wird bis zu 7,5 Stunden der Mehraufwand berücksichtigt, bevor auch hier gekappt wird. Ist dies alles so rechtens ?
Kappung auf 7,5 Stunden (Vollzeit)
- nassrasierer
- Erledigt
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nö
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kommt darauf an
das die TZ-ler auch 7,5 Stunden bekommen ist glaube ich klar.
die Kappung oberhalb der 7,5 Stunden ist abhängig davon, ob die Überziehung betriebsbedingt notwendig ist (nicht GBR-bedingt)
was spricht den dagegen nach 7,5 Std aufzuhören und am anderen Tag weiterzumachen?
eurer AG scheint es ja so zusehen, das die "Überziehung" nicht betriebsbedingt ist und ihr am anderen Tag weitermachen könnt.
ttps://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/betriebsrat-6-ausgleich-fuer-betriebsratstaetigkeit-ausserhalb-derarbeitszeit_idesk_PI13994_HI711290.html
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was spricht den dagegen nach 7,5 Std aufzuhören und am anderen Tag weiterzumachen?
in der Praxis vermutlich so einiges
...aber genau das ist natürlich die Argumentation mit der Ihr den AG dran kriegt. Entweder er akzeptiert dass die Sitzung auch mal länger dauert und lässt Euch die Stunden schreiben, oder er muss halt am nächsten Tag nochmal Freistellen (+ ggf. Reise- oder Unterbringungskosten).
Bei diesen Optionen entscheiden sich die meisten AG sehr gerne dafür die Stunden zu akzeptieren.
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in der Praxis vermutlich so einiges
...aber genau das ist natürlich die Argumentation mit der Ihr den AG dran kriegt. Entweder er akzeptiert dass die Sitzung auch mal länger dauert und lässt Euch die Stunden schreiben, oder er muss halt am nächsten Tag nochmal Freistellen (+ ggf. Reise- oder Unterbringungskosten).
Bei diesen Optionen entscheiden sich die meisten AG sehr gerne dafür die Stunden zu akzeptieren.
Genau, das bedeutet dann beispielsweise noch eine Übernachtung mehr bei GBR-Sitzungen.
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Genau, das bedeutet dann beispielsweise noch eine Übernachtung mehr bei GBR-Sitzungen.
wenn der AG das so will
dann noch einen gemütlichen Abend mit den GBR-Kollegen dranhängen
oder die Sitzung entsprechend kürzen und dann die Woche drauf nochmal eine GBR-Sitzung ansetzen mit Anfahrt + Übernachtung + Abreise
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Ist dies alles so rechtens ?
Nein. Das verstößt gg § 37 (3) BetrVG, eine BR-, GBR- oder KBR-Sitzung ist ein betriebsbedingter Grund.
Kann, darf, soll man als BRM individuell einklagen. Die Kostentragung (auch der anwaltlichen Vertretung des BRM) liegt nach § 40 BetrVG beim beim AG, da die Klage aus der Amtsführung resultiert.
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Die Idee, dann halt die Sitzungen entsprechend über mehrere Tage zu ziehen, ist dabei durchaus nicht uncharmant. Das kann man parallel zum Einklagen des bereits zurückbehaltenen Entgelts machen, wenn der GBR da mitspielt. Da es sich hier aber eben um einen GBR handelt und die anderen Betriebe sich evtl diesbzgl gesetzeskonform verhalten, muss man sich eh überlegen, ob man diese anderen Betriebe zu Unrecht "bestraft", indem man es so handhabt.
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muss man sich eh überlegen, ob man diese anderen Betriebe zu Unrecht "bestraft", indem man es so handhabt.
Da sehe ich nicht das große Problem, denn letztendlich trifft man ja doch den Richtigen, nämlich den obersten Boss, der dann ggf. entsprechende Weisungen an die einzelnen Betriebe gibt.
Außerdem ist es das ja genau, was die Ag auch gerne machen, nämlich alle AG in Sippenhaft zu nehmen, um den Druck auf den BR zu erhöhen.
Wenn man mit etwas wirft, muss man auch damit rechnen, das irgendwann etwas zurück geflogen kommt und mich evtl. auch trifft, so dass es weh tut. Wie sagt man so schön "Lernen durch Schmerzen"
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und die anderen Betriebe sich evtl diesbzgl gesetzeskonform verhalten
das lese ich aus dem Eingangspost allerdings nicht heraus.
So wie der TE es schreibt, nehme ich an das es für alle GBR-Mitglieder dasselbe Problem ist und alle oberhalb 7,5 Std gekappt werden, weil bei allen die AZ entsprechend ist.