Wenn Unterstützer aus Firma ausscheidet

  • Hallo Ihr Lieben,


    wie sich manche vielleicht erinnern können, hatten wir mit unserer Liste bei der letzten Wahl etwas Pech gehabt. Neulich hatte ich mich mal mit meiner Mitstreiterin unterhalten und die meinte, am besten wäre es, wenn wir unsere Liste mit den Stützunterschriften schon ein Jahr vorher fertig haben. Ich selbst finde 1 Jahr etwas zu großzügig, aber mit paar Monaten vorher könnte ich mitgehen. Aber darum geht es eigentlich gar nicht.


    Meine Frage: Wenn einer der Unterstützer während der Zeit zwischen seiner Unterschrift und BR-Wahl das Unternehmen verlässt - sei es durch Kündigung, Rente etc. - ist dann die ganze Liste ungültig oder kann man den Betreffenden einfach nur streichen? Natürlich immer mit dem Augenmerk auf eine genügende Anzahl von Unterschriften.


    LG Lilex

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hallo,


    ein Jahr im Voraus erscheint mir zwar ein bißchen übertrieben, aber grundsätzlich sollte schon frühzeitig mit dem Sammelon von Unterschriften begonnen werden. Denn dies hat auch eine gewisse "Sperrwirkung" für die meisten Unterzeichner in Bezug auf die Unterzeichnung anderer Wahlvorschläge.


    Verliert ein Unterstützer vor dem Wahltag die Wahlberechtigung, dann wird sie/er bei den Stützunterschriften in analoger Anwendung des § 6 Abs. 5 WO

    § 6 SchwbVWO - Einzelnorm

    gestrichen, die übrigen Unterschriften bleiben gültig. Wenn aufgrund von Streichungen durch den WV die Zahl der Unterstützer unter die vom WV veröffentlichte Mindestzahl fällt, ist dies ein heilbarer Mangel gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 WO:

    § 8 WO - Einzelnorm

  • Zusätzlich hast du mit dem Ansatz ausreichend Zeit, einen satten Überschuss an Stützunterschriften einzuwerben, um bei Streichungen (aus welchen Gründen auch immer) nicht in eine Problemzone zu geraten. Es wäre zu schade, wenn dein Interesse an guter BR Arbeit erneut schon an den Stützunterschriften scheitern würde.

  • Dem was albarracin geschrieben hat ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer vielleicht: Zu früh ist auch keine gute Idee, denn diese...

    gewisse "Sperrwirkung" für die meisten Unterzeichner in Bezug auf die Unterzeichnung anderer Wahlvorschläge.

    ...ist natürlich nur ein psychologischer Effekt ("Ich hab aber schon woanders unterschrieben") und nichts formales (man darf sich ja umentscheiden). Dieser Effekt hält aber natürlich nicht unbegrenzt an. Nach einem Jahr ist das für viele MA dann eher so wie: "hab ich da nicht letztes Jahr schon irgendwas unterschrieben, ging es da nicht um das Gleiche??".

    Kurz gesagt, wenn dann ein anderer Listenvertreter da steht wegen einer Stützunterschrift, dann wird bei vielen die "Sperrwirkung" bereits abgeklungen sein und sie werden sich nicht mehr an die Entscheidung gebunden fühlen, die sie vor einem Jahr getroffen haben.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Rechtzeitig ist wichtig, aber man sollte sich auch überlegen das dann ja niemand mehr auf die Liste kommen kann an Bewerbern wenn die erste Unterschrift erfolgt ist.
    Und das Einwerben von Stützunterschriften wird im Betrieb in der Regel auch nicht unbemerkt bleiben. Damit hat man dann vielleicht eine Diskussion im Betriebsratsgremium und vielleicht auch im Betrieb. Weil darüber wird dann auf jeden Fall gesprochen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • wenn wir unsere Liste mit den Stützunterschriften schon ein Jahr vorher fertig haben.

    was ja nicht unbemerkt bleiben wird, da so ein ungewöhnliches Verhalten natürlich den "Flurfunk" befeuert.


    Als "Gegner" hätte ich dann auch 1 Jahr Zeit "Gegenmaßnahmen" zu planen und einzuleiten


    Selbst dein AG hätte 1 Jahr Zeit sich was zu überlegen, wenn er deine Abitionen verhindern möchte, weil Kündigungsschutz erhälst Du damit ja nicht schon 1 Jahr vor der Wahl

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Ganz ganz lieben Dank an Euch!

    Zusätzlich hast du mit dem Ansatz ausreichend Zeit, einen satten Überschuss an Stützunterschriften einzuwerben, um bei Streichungen (aus welchen Gründen auch immer) nicht in eine Problemzone zu geraten. Es wäre zu schade, wenn dein Interesse an guter BR Arbeit erneut schon an den Stützunterschriften scheitern würde.

    Jepp, in diese Richtung ging auch eine meiner Überlegungen. Zumal wir ja 90 km entfernt sitzen und ich das Sammeln irgendwie managen muss.

    ein Jahr im Voraus erscheint mir zwar ein bißchen übertrieben, aber grundsätzlich sollte schon frühzeitig mit dem Sammelon von Unterschriften begonnen werden. Denn dies hat auch eine gewisse "Sperrwirkung" für die meisten Unterzeichner in Bezug auf die Unterzeichnung anderer Wahlvorschläge.

    Ja da hast Du recht. 1 Jahr erscheint auch mir zu lange. Aber ich denke, nach der Urlaubszeit im Vorjahr der nächsten Wahl (die wäre dann so 03/2026) könnte ich loslegen.


    Rechtzeitig ist wichtig, aber man sollte sich auch überlegen das dann ja niemand mehr auf die Liste kommen kann an Bewerbern wenn die erste Unterschrift erfolgt ist.
    Und das Einwerben von Stützunterschriften wird im Betrieb in der Regel auch nicht unbemerkt bleiben. Damit hat man dann vielleicht eine Diskussion im Betriebsratsgremium und vielleicht auch im Betrieb. Weil darüber wird dann auf jeden Fall gesprochen.

    Guter Tipp! Vielleicht fällt ja dann das aktuelle Gremium in Panik, weil es das erste Mal wäre, dass da eine dritte Liste auftaucht 8| :D

    was ja nicht unbemerkt bleiben wird, da so ein ungewöhnliches Verhalten natürlich den "Flurfunk" befeuert.


    Als "Gegner" hätte ich dann auch 1 Jahr Zeit "Gegenmaßnahmen" zu planen und einzuleiten


    Selbst dein AG hätte 1 Jahr Zeit sich was zu überlegen, wenn er deine Abitionen verhindern möchte, weil Kündigungsschutz erhälst Du damit ja nicht schon 1 Jahr vor der Wahl

    Auch hier danke für den Tipp! Dass der AG dann gegen mich schießt, kann durchaus passieren. Aber vielleicht hilft es mir ja, dass ich nahezu unkündbar bin - weit über 50 Jahre alt, ca. 35 Jahre in der Firma und schwerbehindert.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Guter Tipp! Vielleicht fällt ja dann das aktuelle Gremium in Panik, weil es das erste Mal wäre, dass da eine dritte Liste auftaucht 8| :D


    Auch hier danke für den Tipp! Dass der AG dann gegen mich schießt, kann durchaus passieren. Aber vielleicht hilft es mir ja, dass ich nahezu unkündbar bin - weit über 50 Jahre alt, ca. 35 Jahre in der Firma und schwerbehindert.

    Ich glaube das das ein abgebrühtes Gremium nicht in Panik verfällt. Und bedenke das ist eine weitere Liste. Weil vielleicht löst das dann sogar Interesse für Liste Nr. 4, 5, 6, 7 aus.


    Diesen Fedehandschuh mit der "nahezu Unkündbarkeit" nimmt vielleicht jemand aus dem Gremium mit guten Beziehungen zum Arbeitgeber vielleicht auch auf und stellt sich dieser Challenge.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ich gebe zu bedenken, dass das Ausscheiden von Kandidat:innen eine sehr viel schwierigere Situation herbeiführt als das Ausscheiden von Unterstützer:innen. Befinden sich nicht wählbare Kandidat:innen auf der Liste, ist diese ungültig.


    D.h. wenn zwischen dem Erstellen der Liste, dem darauf folgenden Sammeln der Stützunterschriften und dem späteren Einreichen nur ein:e einzige:r Kandidat:in ausscheidet, muss man eh von vorne anfangen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    3 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Bei den "technischen" Hürden würde ich empfehlen, keine Liste vorzubereiten sondern nur Kandidierende und Unterstützer inhaltlich vorzubereiten.

    Der sicherste Weg ist, wenn du eine eigene "Liste" hast, auf der mögliche Unterstützer stehen. Mit denen hast du vorher schon gesprochen, sie sind dir und deinen Ambitionen wohlgesonnen und bereit, das auch schriftlich festzuhalten.

    Im allerbesten Fall ist das Sammeln von Kandidierenden und Stützunterschriften dann nur noch eine Formsache, eine Fleißaufgabe und nicht mehr mit Überzeugungsarbeit verbunden.

  • Hallo,


    nur zur Differenzierung dieser Aussage:

    Befinden sich nicht wählbare Kandidat:innen auf der Liste, ist diese ungültig.

    Verlieren Wahlbewerber*innen erst nach Abgabe der Liste und nach Ablauf der Einreichungsfrist ihre Wählbarkeit, dann hält Fitting (§ 8 WO Rn 4, mit Verweis auf DKKW, GK-BetrVG, Richardi) eine Streichung und ansonsten eine Zulassung der Liste für zulässig.

  • albarracin , ich dachte eigentlich, deutlich genug formuliert zu haben, dass das Risiko besteht, dass vor dem Einreichen der Liste Kandidat:innen ausgeschieden sind.

    D.h. wenn zwischen dem Erstellen der Liste, dem darauf folgenden Sammeln der Stützunterschriften und dem späteren Einreichen nur ein:e einzige:r Kandidat:in ausscheidet, muss man eh von vorne anfangen.

    Die Liste ist dann (differenziert oder undifferenziert) ungültig.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Um alle Klarheiten zu beseitigen: Es geht nicht um die Kandidaten, sondern um die Stützunterschriften.


    Klar ist mir mittlerweile, dass es natürlich bei so einem riesigen zeitlichen Vorlauf auch durchaus Kandidaten geben kann, die noch ausscheiden. Speziell ging es mir aber jetzt erst mal nur um die Stützunterschriften.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Um alle Klarheiten zu beseitigen: Es geht nicht um die Kandidaten, sondern um die Stützunterschriften.

    Das war klar. Das Risiko bzgl ungültigen Stützunterschriften ist aber deutlich geringer als das bzgl ungültigen Kandidaturen.


    Und (nicht nur) wg letzterem ist die Idee Banane.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ok. Wollte nur keine eventuellen Missverständnisse stehen lassen.


    Meine Fragen sind ja nun gut beantwortet und ich kann entsprechend "planen". Wobei ich 1 Jahr auch als viel zu übertrieben finde. Aber wenn im MÄrz 26 die Wahlen sind, kann ich ja schon im Herbst 25 mit den Listen anfangen. Und bis dahin beobachte ich ganz genau unser Yammer und notiere mir Namen, die mir auf Grund von kritischen Beiträgen aufgefallen sind. Diese frage ich dann an, ob sie Interesse haben, auf unsere Liste zu kommen.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Achtung: Stützunterschriften dürfen nur nach Fertigstellung der Liste mit Kandidaten gesammelt werden. Ansonsten ist diese Liste ungütlig.

    Nochmals mit meinen eigenen Worten: Erst komplette Liste mit Kandidaten, dann erst UNterschriften sammeln. Richtig? Kommt neuer Kandidat dazu, geht das Sammeln wieder vor vorn los.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~