Erstmal herzlichen Dank für eure Unterstützung

  • da auf der ersten Wahlversammlung kein Wahlvorstand gewählt worden wäre, haben wir vorerst einem "Alternativ-BR" zugestimmt. Wenn es klappt, dann behalten wir den bei, wenn nicht, starten wir den Prozeß gegen Jahresende erneut.


    Wir werde am Thema BR auf jeden Fall dranbleiben, da wir sehr skeptisch sind, dass das vorgeschlagene Modell wirklich klappt. Immerhin kommt da jetzt frischer Wind rein.

  • Das ist kein besonders gutes Ergebnis, aber die Entscheidung der Belegschaft. Sinnvoll für die nächste Runde ist dann ein Abgleich, welche Rechte eurem "Alternativ-BR" gewährt wurden und welche nicht. Erfahrungsgemäß würde ich sagen, dass das alles ganz gut klappen kann, so lange es gut läuft und niemand dem AG im Wege steht. Wenn es darauf ankommt, dürfte euch aber das Recht fehlen, im Wege zu stehen.

    Das muss dann im Herbst ausgewertet werden: Wo konnten wir etwas erreichen und wo konnten wir etwas nicht erreichen, was ein "echter" BR evtl. hätte erreichen können.

  • Das ist kein besonders gutes Ergebnis, aber die Entscheidung der Belegschaft. Sinnvoll für die nächste Runde ist dann ein Abgleich, welche Rechte eurem "Alternativ-BR" gewährt wurden und welche nicht. Erfahrungsgemäß würde ich sagen, dass das alles ganz gut klappen kann, so lange es gut läuft und niemand dem AG im Wege steht. Wenn es darauf ankommt, dürfte euch aber das Recht fehlen, im Wege zu stehen.

    Das muss dann im Herbst ausgewertet werden: Wo konnten wir etwas erreichen und wo konnten wir etwas nicht erreichen, was ein "echter" BR evtl. hätte erreichen können.

    Das stimmt! Alternativ direkt zum AG, und das kann sich hinziehen. Die meisten Kollegen sind halt Anfang Mitte 20 und haben keine Vorstellung, wofür ein BR gut ist.


    Wenn wir dann konkret zeigen können, was erreicht worden ist, oder auch nicht ist, aber was man mit einem BR hätte erreichen können, setzt vielleicht ein Umdenken ein. Nicht, dass es darauf ankommt: wir würden den BR, falls es nicht klappt, auf jeden Fall durchsetzen.

  • An der Mehrheit der Anwesenden, die hätten sich enthalten

    Glückliche Sklaven lassen sich nicht befreien. Was ich aber ziemlich daneben finde, ist dass diejenigen Anwesenden, die nur mit dem Ziel die Wahl zu sabotieren zur Veranstaltung gegangen sind, nicht einfach mit dem Arsch unter der Knute geblieben sind. Damit nehmen sie auch den mündigen Demokraten die Chance auf einen BR und das würde ich ihnen auch bei jeder Gelegenheit vorhalten, wenn sie irgendwas zu jammern haben. Mitleid ist ausverkauft. :cursing:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Glückliche Sklaven lassen sich nicht befreien. Was ich aber ziemlich daneben finde, ist dass diejenigen Anwesenden, die nur mit dem Ziel die Wahl zu sabotieren zur Veranstaltung gegangen sind, nicht einfach mit dem Arsch unter der Knute geblieben sind. Damit nehmen sie auch den mündigen Demokraten die Chance auf einen BR und das würde ich ihnen auch bei jeder Gelegenheit vorhalten, wenn sie irgendwas zu jammern haben. Mitleid ist ausverkauft. :cursing:

    Es waren bis auf 3 oder 4 alle da, es wurden auch alle aktiv von unserem Chef aufgefordert teilzunehmen; die sehen sich größtenteils selber als Unternehmer und meinen als Arbeitnehmer sich auf die Seite des AGs stellen zu müssen. Die wenigen, die pro BR sind, haben sich bei dieser Stimmung nicht getraut etwas zu sagen.


    Naja, wir haben einen langen Atem 😉


    Traurig - aber du hast es versucht.

    Wie gesagt: wir sind noch nicht fertig 😉

    Einmal editiert, zuletzt von Der Markus () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Der Markus mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Verständnisfrage: Der Wahlvorstand wird mit der Mehrheit gewählt. Wenn sich jetzt 75% enthalten so ist doch die Mehrheit immer noch für einen Wahlvorstand. Es müssen doch keine 50,x % für einen Wahlvorstand sein oder?


    Trotzdem wünsche ich dir alles Gute.

  • Der Wahlvorstand wird mit der Mehrheit gewählt.

    mit der Mehrheit der Anwesenden, das ist der Punkt.

    Kenne das verienfachte Verfahren nicht und hab daher nachlesen müssen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen einer den Vorsitz übernimmt (§ 16 Abs. 1 BetrVG). Werden mehr als drei Kandidaten auf der Betriebsversammlung vorgeschlagen, wird abgestimmt. Dabei muss jedes einzelne Mitglied des Wahlvorstands mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Arbeitnehmer gewählt werden. Die (einfache) Mehrheit reicht nicht.

    Quelle: https://www.brwahl.de/betriebs…at/wahlvorstand-bestellen


    Wird auf der Betriebsversammlung kein Wahlvorstand gewählt, kann das ArbG auf Antrag von 3 AN einen Wahlvorstand bestellen.


    Fallbeispiel: https://www.brwahl.de/rechtspr…-die-betriebsratswahl-ein

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Der Markus auf auf zum Arbeitsgericht

    Bei den betrieblichen Voraussetzungen wage ich mal eine Prognose:


    <Satiremode>

    Markus und 2 Mitstreiter gehen vors Arbeitsgericht und bekommen Recht. Das Gericht entscheidet, einen Wahlvorstand, bestehend aus Markus und seinen 2 Mitstreitern einzusetzen. Alternativ können die Beschäftigten bis zu einem Stichtag von ihrem Selbstverwaltungsrecht Gebrauch machen und selbst einen Wahlvorstand wählen. Das wird natürlich nicht gemacht, weil "der Markus will uns ja gegen unseren Willen mit einem BR zwangsbeglücken, dann soll er auch die Arbeit machen. Ich sorge derweil dafür dass der Laden läuft und wir nicht alle arbeitslos werden."

    Markus organisiert also und wird Ersatzmitglied. Der BR setzt sich aus Personen zusammen

    die sehen sich größtenteils selber als Unternehmer und meinen als Arbeitnehmer sich auf die Seite des AGs stellen zu müssen.

    Jetzt verlangt der AG ein einheitliches Erscheinungsbild und weist alle AN an, sich das Firmenlogo auf den Hintern tätowieren zu lassen. Der BR stimmt dem Antrag zu, weil der AG zweifellos ein berechtigtes Interesse an einem einheitlichen Erscheinungsbild hat. Markus weiß natürlich, dass die Anweisung rechtswidrig ist und auch mit der Zustimmung des BR nicht rechtswirksam wird und belässt trotzig seinen Hintern in Natura. Ein Teil seiner Kollegen grummelt zwar, aber letztlich zählt ja was der Chef möchte, dafür zahlt er ihnen schließlich Geld. Ein anderer Teil findet die Idee ausgezeichnet und verkündet, dass sie sowieso vorhatten, sich in nächster Zeit das Firmenlogo auf den Hintern tätowieren zu lassen. Einen Monat später stehen beide Lager einträchtig zusammen und vergleichen, wer das schönste Tattoo hat und loben den BR, der die unternehmerische Entscheidung mitgetragen hat. Nur Markus kann nicht mitreden, aber der war ja schon immer ein Querulant... ;)

    </Satiremode>

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)