Hallo zusammen
Es kommt vor, wenn auch selten, dass eine BR-Sitzung mal etwas länger dauert und man somit die zulässige maximale Höchstarbeitszeit von 10 Std. überschreitet.
Unsere Sitzung ist jeden MIttwoch um 13:30 Uhr, und für diejenigen, die im Schichtbetrieb sind, kann es halt vorkommen, das eben diese 10 Stunden überschritten werden (Schichtzeit ist in der Früh von 05:30 Uhr bis 13:55 Uhr)
Der AG weigert sich allerdings, diese Zeit gut zu schreiben. Nach 10 Std wird die restliche Zeit darüber hinaus gekappt.
BR-Arbeit ist ja an sich keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, dennoch weigert sich der AG die Stunden gut zu schreiben.
Gibt es da entsprechende Urteile oder sonstiges die wir dem AG vorlegen können, damit wir auch diese Stunden vergütet bekommen, ohne gleich diese einklagen zu müssen? Oder muss der BR seine Sitzung dann vorher unterbrechen? Gilt hier der §37 Abs.3 BetrVG?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Viele Grüße