Der BR und die maximale Höchstarbeitszeit

  • Hallo zusammen


    Es kommt vor, wenn auch selten, dass eine BR-Sitzung mal etwas länger dauert und man somit die zulässige maximale Höchstarbeitszeit von 10 Std. überschreitet.


    Unsere Sitzung ist jeden MIttwoch um 13:30 Uhr, und für diejenigen, die im Schichtbetrieb sind, kann es halt vorkommen, das eben diese 10 Stunden überschritten werden (Schichtzeit ist in der Früh von 05:30 Uhr bis 13:55 Uhr)


    Der AG weigert sich allerdings, diese Zeit gut zu schreiben. Nach 10 Std wird die restliche Zeit darüber hinaus gekappt.


    BR-Arbeit ist ja an sich keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, dennoch weigert sich der AG die Stunden gut zu schreiben.


    Gibt es da entsprechende Urteile oder sonstiges die wir dem AG vorlegen können, damit wir auch diese Stunden vergütet bekommen, ohne gleich diese einklagen zu müssen? Oder muss der BR seine Sitzung dann vorher unterbrechen? Gilt hier der §37 Abs.3 BetrVG?



    Vielen Dank schon einmal im Voraus!



    Viele Grüße

  • Hallo,


    der Aufwand für betriebliche Ehrenämter im Rahmen der Betriebsverfassung (BR/PR, JAV, SBV) sowie die Teilnahme an Betriebsversammlungen werden nach ständiger Rechtsprechung des BAG nicht auf die Grenzen des ArbZG angerechnet. Einschlägiges dazu findest Du in jedem Fachkommentar.

    Allerdings kommt das einzelne BRM nicht darum herum, die vergütung einzuklagen, wenn sich der AG sturstellt, da dies Individualarbeitsrecht ist.

    Der BR könnte sich lediglich überlegen, zusätzlich zur Individualklage auch noch einen Strafantrag gem. § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

    § 119 BetrVG - Einzelnorm

    zu beschließen.

  • Allerdings kommt das einzelne BRM nicht darum herum, die vergütung einzuklagen, wenn sich der AG sturstellt, da dies Individualarbeitsrecht ist.

    Es stimmt, dass die BRM die Vergütung individuell einklagen müssen. Da diese Klage aus der Amtsführung als BRM heraus resultiert, ist der AG allerdings trotzdem in der Kostentragungspflicht nach § 40 BetrVG, d.h. er zahlt auch die anwaltlichen Vertretungen der BRM.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    warum fragt ihr den AG nicht, ob er nicht lieber die Überstunden bezahlen möchte oder ob ihr die BR-Sitzungen künftig um 08:00 Uhr beginnen sollt, damit die BRM das ihnen zustehende Gehalt/Lohn bekommen.


    Er kann es sich aussuchen, was für ihn günstiger wird.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

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    Benutze das, was du hast!

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    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Auch wenn die Überschreitung der 10 Stunden laut ArbZG durch die BR-Tätigkeit rechtlich kein Problem ist, habt ihr trotzdem einen Kollegen, der mehr als 10 Stunden arbeitet und von dem auch hohe Konzentration zum Ende der Sitzung erwartet / erhofft wird. So ganz grundsätzlich sollte das vermieden werden. Der Anspruch auf Vergütung/Freizeitausgleich hilft gegen ein unschönes Symptom, behebt aber euer Problem nicht.

    Der Vorschlag vom Nordfriesen

    ob ihr die BR-Sitzungen künftig um 08:00 Uhr beginnen sollt, damit die BRM das ihnen zustehende Gehalt/Lohn bekommen

    sollte ernsthaft überdacht werden - und zwar nicht auf Basis der Vergütung.

    Der Freizeitausgleich ist innerhalb eines Monats zu gewähren. Es sollte also möglich sein, für den Kollegen die nächste Schicht so zu planen, dass eine Teilnahme an der BR-Sitzung zuverlässig innerhalb einer normalen Tagesarbeitszeit möglich ist.

  • Das BAG hat festgestellt, dass die Nichteinhaltung des ArbZG für das Ehrenamt als BRM rechtlich irrelevant ist, dass jedoch das ArbZG herangezogen werden kann bei der Frage, was dem BRM zumutbar ist. So kommt es z.B. dazu, dass BRM von NDen vor und/oder nach Sitzungen bezahlt freizustellen sind.


    Die Konsequenz in dem Fall hier wird der AG nicht mögen. Der BR könnte ihm mitteilen, dass sie betroffenen BRM von den ersten - sagen wir mal - zwei Stunden des ND bezahlt freizustellen sind.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Unsere Sitzung ist jeden MIttwoch um 13:30 Uhr, und für diejenigen, die im Schichtbetrieb sind, kann es halt vorkommen, das eben diese 10 Stunden überschritten werden (Schichtzeit ist in der Früh von 05:30 Uhr bis 13:55 Uhr)

    wie ist das mit der Ruhezeit bis zum nächsten morgen, wird die eingehalten?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Mittlerweile halte ich diese Ruhezeit ein, andere (noch) nicht. Liegt aber daran, das sie freiwillig auf diese Zeit verzichten, um den aufkommenden Arbeitsanfall zu bewältigen und die Kollegen nicht "im Stich" zu lassen.

    Die BR Kollegen machen meistens 1 bis vllt 1,5 Std früher Feierabend, wenn überhaupt

  • Mittlerweile halte ich diese Ruhezeit ein, andere (noch) nicht. Liegt aber daran, das sie freiwillig auf diese Zeit verzichten, um den aufkommenden Arbeitsanfall zu bewältigen und die Kollegen nicht "im Stich" zu lassen.

    Die BR Kollegen machen meistens 1 bis vllt 1,5 Std früher Feierabend, wenn überhaupt

    also bedeutet BRM sein bei euch --> zusätzlich zur geschuldeten Arbeitsleistung gem AV und ggf. Überstunden noch die BR-Zeiten und Aufgaben extra

    --> damit liegt die BR-Zeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit und wird demnach grundsätzlich als Freizeit ausgeglichen, soweit die BR-Aufgaben notwendig waren.


    zusätzlich weigert sich der AG die Zeiten freiwillig zu vergüten


    mein Fazit: wenn ich bei euch AN wäre, würde ich BR-Aufgaben anderen überlassen


    Ich denke als BR-Gremium solltet ihr für euch selbst und für die Außenwirkung euer Verhalten diesbezüglich ändern, angefangen damit die Stunden einzufordern ggf. einzuklagen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Oder muss der BR seine Sitzung dann vorher unterbrechen?

    Müssen? - Nein. Aber es wäre eine Möglichkeit.

    Durchaus bei vielen "Sitzungen" aller Art, nutzt man die Möglichkeit sich zu vertagen wenn zu "später Stunde" noch zu viel Tagesordnung übrig ist. (Ist bei BR-Sitzungen eher unüblich, das muss einen aber keineswegs davon abhalten).

    Also legt dem AG doch mal einen Beschluss vor, der ungefähr so lautet: "Ergänzung der Geschäftsordnung des Betriebsrats: Arbeitgeber und Betriebsrat sind sich dahingehend einig, dass auch im Rahmen von Betriebsratsarbeit eine werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden soll. Entsprechend werden Betriebsratssitzungen, sollte für ein anwesendes Betriebsratsmitglied die Gefahr einer Überschreitung der maximal 10 Stunden Arbeitszeit bestehen, unterbrochen und am folgenden Tag fortgesetzt. Im Falle einer Vertagung erfolgt die entsprechende Freistellung der Betriebsratsmitglieder durch den Arbeitgeber automatisch."


    Also Ihr erklärt dem AG, dass er im Prinzip 2 Möglichkeiten hat:

    1. Ihr prügelt Eure Tagesordnung immer an einem Sitzungstag durch, dann kann es auch mal länger dauern und der AG hat die Zeit auszugleichen.

    2. Ihr richtet Euch nach den "Arbeitszeitvorstellungen" des AG, mit der Konsequenz, dass Ihr für eine umfangreiche Tagesordnung auch mal 2 Tage braucht und der AG die BRM 2 Mal freistellen muss.

    (Dass der AG keinen Bock haben wird 2 Mal freizustellen ist abzusehen, aber da kann er sich kaum quer stellen. Wenn er versucht das zu unterbinden wäre das eine Behinderung der BR-Arbeit und damit kein Individualrecht mehr und Ihr könntet gemeinsam als BR dagegen klagen).

    Kurz gesagt die Verteilung der Sitzung auf 2 Tage wäre der juristisch korrekte Weg den AZ-Vorstellungen des AG zu entsprechen. Wenn er den nicht gehen will, soll er die Ü-Stunden ausgleichen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich hätte da noch eine Variante: wobei es hier auf die übliche Dauer der Sitzung ankommt:


    Ihr startet nicht erst um 13:30 sondern schon entsprechend früher, so dass die Sitzung üblicherweise um 13:55 zu Ende wäre.

    Die Kollegen in der Spätschicht gehen nach der Sitzung, sobald ihre tägliche Arbeitszeit erfüllt ist. Die Kollegen aus der Nachtschicht halten vorher ihre Ruhezeit ein.


    Beispiel:


    Sitzung von 10:00 bis 14:00

    FS / Tagschicht ganz regulär

    Spätschicht arbeitet am Vortag maximal bis 23 Uhr und geht (bei 8 Stunden Tag) entsprechend schon um 18 Uhr

    Die Nachtschicht geht spätestens um 23 Uhr bei voller Bezahlung. und startet bei voller Bezahlung am Sitzungstag erst wieder 11 Stunden nach Sitzungsende. Die 4 Stunden Sitzungszeit gehen auf das Zeitkonto.

  • Das finde ich eine gute Möglichkeit. Punkt 2 ist tatsächlich so, das der AG sehr ungerne die BR öfters freistellen muss.


    Ich habe noch einen anderen, ähnlichen Fall:


    Selbe Situation, Nachtschicht vor der Sitzung. Beginn 22:00 Uhr, Ende 05:40 Uhr.

    Jetzt erlaubt der Meister, wenn du möchtest, darfst du gerne früher anfangen. Wurde auch gerne gemacht (Das Verhältnis zwischen Meister und AN ist wirklich gut)

    20:00 Uhr wurde der Dienst begonnen und um 02:30 Uhr zwecks der Ruhezeit wieder vorzeitig beendet.

    Jetzt wird allerdings von der Personalabteilung nicht das eigentliche Ende der Nachtschicht genommen (05:40 Uhr), sondern 03:40 Uhr, weil bis dahin die normale Schichtzeit erreicht gewesen wäre.

    Muss nicht eigentlich hier auch 05:40 Uhr genommen werden, weil die eigentliche Schichtzeit ja so lange geht und müssen dann nicht auch die 2 Überstunden gutgeschrieben werden?


    Ich hoffe, das ist nicht zu kompliziert

  • Man kann nicht Überstunden in der Zeit generieren in der man Ruhezeit hat. Die normale Zeit hat er ja bekommen (eigentlich ist er blöd gewesen, dass er früher angefangen hat).

    kommt darauf an - weil die "zu erwartene Arbeitszeit" gutzuschreiben ist, wenn diese wegen der BR-Tätigkeit nicht erfolgen kann.

    Wenn er also für die Überstunden eingeplant war bzw. er das annehmen konnte, was hier anzunehmen ist da alle Kollegen diese Überstunden geleistet haben, dann stehen ihm diese auch als "Vergütung" zu, ansonsten würde er wegen seiner BR-Tätigkeit benachteiligt.


    --> im stehen die Stunden unter Normalvergütung zu, zu normalen steuerlichen Bedingungen.

    --> Überstundenzuschläge vermutlich auch (da bin ich mir nicht sicher)

    --> steuerliche Besonderheiten für Zeiten in denen nicht wirklich gearbeitet wurde, werden i.d.R. nicht gewährt, da es dabei auf die tatsächliche Ausführung ankommt.


    Ob "Vergütung" jetzt in Geld oder Freizeit erfolgt ist nochmal ein anderes Thema.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Man kann nicht Überstunden in der Zeit generieren in der man Ruhezeit hat.

    Doch. Für BR-Tätigkeit gilt das Lohnausfallsprinzip. Fallen wg BR-Tätigkeit geplante Überstunden aus, so sind diese gutzuschreiben.


    Welche Anspruchsgrundlage hier allerdings in dem Fall hier gelten sollte, sehe ich nicht. Da hat sich das BRM in den eigenen Fuß geschossen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Fallen wg BR-Tätigkeit geplante Überstunden aus, so sind diese gutzuschreiben.

    Laut Fitting "All-Inclusive" also inklusive aller Zusatzleistungen, die bei regulärer Arbeit auch angefallen wären (Schmutzzulage, Mehrarbeitszulage und was auch immer es bei euch noch an Zulagen gibt).


    Aufzupassen wäre hier bei euch aber, wenn die Schicht eigenständig so verschoben wird, dass eine Nachtzulage nicht mehr anfällt. Der Kollege tauscht also selbstständig mit einem Kollegen der Tagschicht, um dann BR-Arbeit während der Arbeitszeit machen zu können. Dann fällt, aufgrund der neuen Schicht, auch keine Nachtschichtzulage mehr an.