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Da wir schon über einen sehr langen Zeitraum in unserem Klinikum viele Kranke MA haben. Und die Kollegen andauernd einspringen und an ihre grenzen gehen . Würde ich gerne wissen kann der Betriebsrat sich per Beschluss eine aktuelle liste aushändigen lassen , über den aktuellen Krankenstand / Fehlzeiten im Betrieb. Und an wem geht der Beschluss oder die Aufforderung ? Arbeitgeber oder ASA ? Welcher § kommt da in Betracht ?
§80, Abs. 2, Satz 2 würde mMn hier infrage kommen. Ob es dazu einen Beschluß braucht, weiß ich nicht genau, aber Ihr könnt ja in einer BR-Sitzung beschließen, dass euch der aktuelle Krankenstand + Fehlzeiten mitgeteilt wird. Dieser Beschluß geht dann an den AG und der muss dann liefern...
Als Rechtsgrundlage für des BRs Informationsbegehren dient grundsätzlich der § 80 (2), insbesondere Satz 2, BetrVG. Bei Krankenständen sind zusätzlich noch weitere rechtliche Tatbestände beachtlich, z.B. die §§ 87 (1) Nr 7 und 89 BetrVG.
Und die Kollegen andauernd einspringen und an ihre grenzen gehen .
...zu? Der BR hat auch beim Einspringen Mitbestimmung nach § 87 (1) Nummern 2+3 BetrVG: Wenn er denn wollte, könnte er dem einen Riegel vorschieben.
2. Dein Post legt nahe, dass Euch grundlegendes für die BR-Arbeit erforderlichen Wissen fehlt. Seid Ihr ein neuer, noch ungeschulter BR? Wie auch immer: Lasst alle BRM schnell schulen.
Agassi0 : Ja, es braucht einen Beschluss. Jenseits der reinen Geschäftsführung handelt der BR ausschließlich über Beschlüsse.
Tobias81 , noch eine Anmerkung zur Frage: Die Krankenstandsstatistik macht nur dann Sinn, wenn sie abteilungs- bzw stationsbezogen ist. Nur so findet man ggf neuralgische Punkte im System.
Als Rechtsgrundlage für des BRs Informationsbegehren dient grundsätzlich der § 80 (2), insbesondere Satz 2, BetrVG. Bei Krankenständen sind zusätzlich noch weitere rechtliche Tatbestände beachtlich, z.B. die §§ 87 (1) Nr 7 und 89 BetrVG.
Aber mal ein paar grundsätzliche Anmerkungen:
1. Warum lasst Ihr das hier...
...zu? Der BR hat auch beim Einspringen Mitbestimmung nach § 87 (1) Nummern 2+3 BetrVG: Wenn er denn wollte, könnte er dem einen Riegel vorschieben.
2. Dein Post legt nahe, dass Euch grundlegendes für die BR-Arbeit erforderlichen Wissen fehlt. Seid Ihr ein neuer, noch ungeschulter BR? Wie auch immer: Lasst alle BRM schnell schulen.
Agassi0 : Ja, es braucht einen Beschluss. Jenseits der reinen Geschäftsführung handelt der BR ausschließlich über Beschlüsse.
Tobias81 , noch eine Anmerkung zur Frage: Die Krankenstandsstatistik macht nur dann Sinn, wenn sie abteilungs- bzw stationsbezogen ist. Nur so findet man ggf neuralgische Punkte im System.
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Ja wir sind ein neues Gremium das grade sich Fortbildet ! Besen dank für die Antwort !
Ich hätte da noch ein paar Ideen... Im Rahmen der jährlichen Personalplanung braucht man die Daten ohnehin.
Auch übers BEM ließe sich einiges erfahren oder durch den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Und mglw. habt ihr auch noch einen Wirtschaftsausschuss, auch der kann detailliert Daten anfordern.
Zum Einspringen - wir haben eine Betriebsvereinbarung für die Dienstplanung und haben darin Einspringprämien geregelt. Und bevor wer sagt, dass das nur ein TV kann, ja - aber wenn beide Parteien wollen, gehts auch in einer BV. Und der AG wollte sowas von, weil auch fast der letzte MA nicht mehr moralisch von wegen dem armen Patienten zu fassen war.