Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
hab eine Frage an euch- wir sind als neuer BR "zusammengewürfelt" aus 2 ehemalig eigenständigen Betrieben und eigentlich gut gemischt gewählt worden. Die Arbeitsweisen der BR ist aber recht unterschiedlich, so kann man sich gerade nicht darauf einigen, dass man eine geregelte Vertretung braucht wenn der BR Vorsitzende und der Stellvertreter zeitgleich abwesend sind. Wie ist da eure Erfahrung?
wir hatten früher immer eine Vertretungsregelung aber ich finde dazu nichts verbindliches in der Rechtssprechung...
so weit ich das weiß, gibt es da auch keine Rechtsprechnung zu denn es ist halt nirgends im Gesetz zu finden unter §26 finde ich im Däubler/Klebe/Wedde Kommentar für die Praxis unter Rn 34:
Sind auch die stellvertretenden Vorsitzenden während der Dauer einer Stellvertretung zeitweise verhindert, muss die notwendige Vertretung durch den BR beschlossen werden, falls dieser Fall nicht bereits durch Beschluss oder Geschäftsordnung geregelt ist.144 Da eine ordnungsgemäße Ladung nach § 29 Abs. 2 in diesem Fall nicht ergehen kann, muss der BR selbst zusammentreten
Es ist halt total sinnvoll einen solchen Fall zu regeln.
(...) so kann man sich gerade nicht darauf einigen, dass man eine geregelte Vertretung braucht wenn der BR Vorsitzende und der Stellvertreter zeitgleich abwesend sind.
Man muss sich nicht einigen. Es reicht ein mehrheitlich gefasster Beschluss.
dass man eine geregelte Vertretung braucht wenn der BR Vorsitzende und der Stellvertreter zeitgleich abwesend sind.
Stellt doch mal zur Diskussion, was passiert, wenn der AG etwas (Kündigung, Überstundenantrag, etc.) irgendeinem BRM in die Hand drückt oder es in ein BR-Postfach gibt, dass niemand kontrolliert.
Stellt doch mal zur Diskussion, was passiert, wenn der AG etwas (Kündigung, Überstundenantrag, etc.) irgendeinem BRM in die Hand drückt oder es in ein BR-Postfach gibt, dass niemand kontrolliert.
Im Fall, dass er die Anhörung bei einem nicht empfangsberechtigten BRM abgibt, beginnt die Frist nicht zu laufen. Das BRM fungiert als Zuträger und die Anhörungsfrist startet erst, wenn BRV bzw. sBRV die Anhörung in den Händen halten. Im Postfach dagegen muß sich der BR m.E. zurechnen lassen, wenn sich niemand darum kümmert.
Eine Vertretungsregel macht auch deswegen Sinn, dass der AG nicht nur weiß, wer empfangsberechtigt, sondern auch wer erklärungsberechtigt ist.
Im Fall, dass er die Anhörung bei einem nicht empfangsberechtigten BRM abgibt, beginnt die Frist nicht zu laufen.
Das gilt nur, solange BRV und sBRV nicht beide verhindert sind.
Fitting 29.Aufl. §26 Rn 40. "Sind sowohl der BRVors. als auch sein Stellvertr. verhindert und hat der BR versäumt, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen, kann der AG grds. jedem BRM gegenüber Erklärungen abgeben mit der Folge, dass eine etwaige gesetzliche Frist zu laufen beginnt."
"Sind sowohl der BRVors. als auch sein Stellvertr. verhindert und hat der BR versäumt, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen, kann der AG grds. jedem BRM gegenüber Erklärungen abgeben mit der Folge, dass eine etwaige gesetzliche Frist zu laufen beginnt."
Und genau das ist eines der gravierenden Probleme, die man sehr einfach mit einer Vertretungsregelung aus der Welt schaffen kann.
Mir fällt nicht ein einziger Grund ein, warum man keine Vertretungsregelung schaffen sollte.
Vielen Dank das ist total interessant- und die große Frage - gilt es nun als zugestellt oder nicht- wir haben uns deshalb auch über das BR Postfach auseinandergesetzt- stand/steht im raum.
Ergänzend zur nun gut beleuchteten Rechtslage noch wie angefragt eine Erfahrung:
Wir haben in unserer GO zwei weitere Vertreter (samt Reihenfolge für beide) festgelegt für den Fall, dass Vorsitzender wie auch Stellvertreter beide verhindert sind. In der letztes Jahr abgelaufenden Amtsperiode kam der damals einzige solcherart festgelegte Vertreter für den obigen Verhinderungsfall tatsächlich mal zum Einsatz, in der seit einem Jahr laufenden Amtsperiode noch keiner der beiden. Aber es stehen ja noch drei Jahre an ...
Ja wir hatten früher in unserem alten Betriebsrat auch immer eine solche Regelung, darüber wurde gar nicht groß diskutiert. Aber nun, mit der neuen Zusammensetzung, ist es echt manchmal schwierig ...
Wir hatten bislang auch noch nie die Notwendigkeit, auf einen weiteren Vertreter zurückgreifen zu müssen, weil in den meisten Fällen unser Urlaub unterschiedlich liegt oder wir (Weihnachten z. B.) ankündigen, dass wir alle weg sind. Dann habe ich zwar trotzdem täglich einen Blick auf unser E-Mail Postfach, der AG (und die Perso) sind aber auch fair genug, uns in der Zeit nichts hinzuwerfen.
Aber: Für den Fall der Fälle haben wir trotzdem einen weiteren Stellvertreter in der GO festgelegt. Es hat kaum weh getan und schadet halt nicht.
In meinem ehemaligen BR kam die Regelung (wir hatten eine Reihenfolge, die alle 9 BRM umfasste - und wir sind in einem Fall bis Position 7 gekommen) in Ferienzeiten und/oder bei krankheitsbedingten Ausfällen sehr oft zum Zuge. Da der AG für seine "lustigen" Aktionen gerne auf diese Zeiten wartete, war das extrem wichtig.
mit der neuen Zusammensetzung, ist es echt manchmal schwierig
Dabei ist es doch recht einfach. Jemand, der denkt, dass es so eine Vertretung braucht, bringt den entsprechenden Antrag zur Anpassung zur Geschäftsordnung mit. Dann wird darüber abgestimmt und entweder gibt es die Anpassung oder nicht.
so kann man sich gerade nicht darauf einigen, dass man eine geregelte Vertretung braucht wenn der BR Vorsitzende und der Stellvertreter zeitgleich abwesend sind. Wie ist da eure Erfahrung?
wir haben das komplett bis zum letzten BRM per Beschluss geregelt und in der entsprechenden GO festgehalten.
Dasselbe auch für den Betriebsausschuss (der Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen bekommen hat)
--> es ist also immer ein expliziter Vertreter dem AG bekannt
und das kommt 1-2x pro Jahr vor, weil wir die Urlaube ja nicht nur nach BR-Bewandnis, sondern auch nach dem jeweiligen Abt- und Team-Anforderungen und natürlich in erster Linie nach den persönlichen Wünschen des BRM/MA legen.
Abgesehen davon ist es auch Wunsch des AG einen definierten Ansprechpartner zu haben, damit es keinerlei "Missverständnisse" geben kann, an wenn er sich zu wenden hat.
ich halte das für sehr sinnvoll, weil das "Selbstzusammentrittsrecht" doch auch ggf. ein Fallstrick sein kann, wegen der besonderen Bedingungen unter der man es ausüben darf.
--> kein Selbstzusammentrittsrecht - kein wirksamer Beschluss
und mal so in den Raum gestellt (ich bin mir nicht sicher) --> ist der AG überhaupt verpflichtet die BRM entgeltlich freizustellen, wenn das Selbstzusammentrittsrecht fehlerhaft angewendet wurde?
Ja wir hatten früher in unserem alten Betriebsrat auch immer eine solche Regelung, darüber wurde gar nicht groß diskutiert. Aber nun, mit der neuen Zusammensetzung, ist es echt manchmal schwierig ...
Ja, wenn schon die Festlegung einer Vertretungsreihenfolge eine Hürde darstellt, dann deutet das natürlich darauf hin, dass das Gremium noch nicht gut zusammenarbeitet.
Wenn sich das nicht ändert, dann wird eine Diskussion und Beschlussfassung bei wirklich schwierigen Themen zu echten Problemen führen.
Ich würde als BRM sehr viel dafür tun wollen, dass sich die Arbeitsgrundlage bzw. das Verständnis und Vertrauen untereinander verbessert. Vielleicht gibt es ja ein Thema, bei dem sich der BR gemeinsam in einer Schulung schlau machen und gleichzeitig besser kennenlernen kann? Wenn das nicht ausreicht, gibt es ja auch noch Seminaranbieter, die für solche Probleme was im Köcher haben.