regelmäßige Arbeitszeit bei 5-Tage-Woche

  • Diese 50 Minuten sind zwar in der Regel Fahrtzeit, aber Fahrtzeit-AZ und Arbeitszeit sind doch nicht unterschiedlich zu betrachten, oder doch?

    Vermutlich doch. Diese 50 min sind die "Kompensation" der sonst notwendigen Fahrtzeit zum und vom Betrieb. Und diese Zeit ist Privatschicksal und nicht Arbeitszeit.

  • Vielleicht ist es dann unglücklich ausgedrückt. Die Regelarbeitszeit beträgt 7 Stunden 36 Minuten. Diese 50 Minuten, die abgezogen werden, sind aber ja auch Arbeitszeit, die erstmal geleistet werden muss. Wenn ich also weniger als 8 Stunden 26 Minuten arbeite verändert sich mein Arbeitszeitkonto negativ. Diese 50 Minuten sind zwar in der Regel Fahrtzeit, aber Fahrtzeit-AZ und Arbeitszeit sind doch nicht unterschiedlich zu betrachten, oder doch?

    Ok, ich glaube so langsam steig ich da durch :D

    Diese 50 Minuten, die abgezogen werden, sind aber ja auch Arbeitszeit, die erstmal geleistet werden muss.

    Nein, sind sie nicht. Das ist die Fahrt morgens von zuhause in den Betrieb und abends vom Betrieb nach Hause, was eben keine Arbeitszeit ist.

    Mit etwas Praxisbezug wird es deutlicher: Stell Dir 2 Arbeitstage vor, an einem fährst Du mit dem Dienstwagen von zuhause los und am anderen fährst Du mit Deinem privaten Auto in den Betrieb und von dort aus los.

    Jetzt schaust Du in beiden Fällen morgens auf die Uhr wenn Du Deine Wohnung verlässt und Abends wieder, wenn Du Deine Wohnung wieder betrittst.

    Dann wirst Du vermutlich in beiden Fällen feststellen, dass Du jetzt ungefähr 8 h 26 min unterwegs warst und ebenso, dass in beiden Fällen davon 7 h 36 min als Arbeitszeit gewertet werden.

    In einem Fall weil Du in Deiner Freizeit 50 min zur Arbeit hin und danach wieder nach Hause fährst (so wie fast jeder AN) und in dem anderen Fall, weil Dir aus genau diesem Grund diese 50 Minuten Fahrzeit abgezogen werden. - Aber in beiden Fällen fährst Du morgens zur gleichen Zeit los, kommst Abends zur gleichen Zeit wieder nach Hause und bekommst die selbe AZ dafür.

    D.h. wenn die 50min auch wirklich zur tatsächlichen Fahrzeit passen und man wirklich frei zwischen beiden Optionen wählen kann, dann halte ich das für durchaus machbar.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Dass ich in beiden Fällen 8 Stunden 26 Minuten + Pause unterwegs bin ist mir klar. Mein Arbeitgeber hat aber ebenso Vorteile durch die Bereitschaft von Zuhause zu starten.

    - Bei Störungseinsätzen sind wir schneller vor Ort

    - Er muss keinen Stellplatz anmieten

    - Er spart sich Umkleiden, Waschräume und was die Arbeitsstätten-Verordnung noch so vorschreibt

    - durch die verteilten Wohnorte sind die Fahrtzeiten auch für den Arbeitgeber im Durchschnitt geringer als bei einem Start von der Regelarbeitsstelle


    Ein weiteres Problem ist eine... Neiddebatte. Durch Corona wurde mobiles Arbeiten plötzlich interessant, gedacht für 2 Tage/Woche, gelebt aber 5 Tage/Woche von Zuhause. Es wird so geduldet und das führt zu Unmut bei vielen, die davon nicht profitieren. Dieses Thema will ich hier aber gar nicht aufmachen, ich bin selbst kein Fan dieser Sichtweise.


    Ich kann gerne einmal den MTV und die BV zitieren wenn jemand denkt, dass es hier, je nach genauem Wortlaut, eine Möglichkeit gibt um den Arbeitgeber zu Verhandlungen zu bewegen. Die ursprüngliche Frage ist für mich aber beantwortet.


    An dieser Stelle schon Mal vielen Dank an jeden von euch bis hier hin!

  • - Bei Störungseinsätzen sind wir schneller vor Ort

    Ja, aber da wäre dann die Zeit von zu Hause zum "Störungseinsatzort" auch Arbeitszeit die als AZ angerechnet würde.

    --> auch ein Vorteil für euch, das ihr nicht erst zum Betrieb und dann weiter zum Störungsort fahren müßt.

    (wenn ihr den Störungseinsatz im Betrieb habt wäre das ja kein Vorteil, ob ihr mit Dienstwagen oder Privat-PKW zum Betrieb fahrt - m.M.n.)

    - durch die verteilten Wohnorte sind die Fahrtzeiten auch für den Arbeitgeber im Durchschnitt geringer als bei einem Start von der Regelarbeitsstelle

    auch für die AN ist die "Freizeitstörung" dadurch geringer


    - Er muss keinen Stellplatz anmieten

    - Er spart sich Umkleiden, Waschräume und was die Arbeitsstätten-Verordnung noch so vorschreibt

    das sind zwei Punkte, die in der BV bzw. im AV für die "Störfalleinsatzentschädigung" mit bedacht werden sollten, schließlich werden solche Einsätze ja vergütet.

    Auch sind das i.d.R. Bereitschaftsdienste mit einer zusätzlichen Entschädigung.


    Habt ihr eine solche "BV-Rufbereitschaft" o.ä.?

    ansonsten wäre das der Aufhänger für den BR an der AG heranzutreten zwecks Verhandlungen.

    --> ausgenommen natürlich, das ist schon im TV für euch abschließend geregelt

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich kann gerne einmal den MTV und die BV zitieren wenn jemand denkt, dass es hier, je nach genauem Wortlaut, eine Möglichkeit gibt um den Arbeitgeber zu Verhandlungen zu bewegen.

    Wenn ihr als BR der Meinung seid, dass die BV überarbeitet werden muss, dann erarbeitet Ihr einen Vorschlag und fordert den AG zu Verhandlungen auf.

    Man kann ja auch z.B. für jeden AN die genaue Fahrtzeit zwischen Wohnstätte und Firma vereinbaren wenn das "fairer" ist.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Passiv aggressiver Protest wäre ebenfalls möglich, um dem AG klar zu machen, dass hier einseitige Vorteile bestehen (und auch um zu überdenken, was es einem wert ist): Nehmt eure Fahrzeuge nicht mehr mit nach Hause. Damit fallen die Vorteile für den AG weg und ihr könnt euer "Preisschild" an diese Vorteile schreiben.

    Dabei werdet ihr ggf. feststellen - du hattest es ja schon angedeutet - dass es auch für euch Vorteile gibt. Ein eigenes Auto wird seltener bewegt, ein Zweitwagen entfällt vielleicht sogar. Möglicherweise ist das alles auch bequemer. Das könnt ihr wohl am besten einschätzen. Auch das sollte bei der Verhandlung mit bedacht werden.

    Am Ende entsteht ein Kompromiss, bei dem im besten Fall alle glücklich sind und im Wahrscheinlichsten Fall alle die Lösung OK finden, aber irgendwo ein Magengrummeln haben.

  • Mein Arbeitgeber hat aber ebenso Vorteile durch die Bereitschaft von Zuhause zu starten.

    Natürlich hat er das, auch ein vernünftiger AG hat nicht unbedingt aus reiner Herzensgüte was zu verschenken.

    Aber wo ist das Problem? Wenn ich den "Deal" richtig verstehe ist es doch so, dass der AG die von Dir aufgezählten Vorteile hat und ein MA dafür den Vorteil finanzieller Einsparungen bei seinen Fahrtkosten hat (Sprit + weniger gefahrenen Kilometer).

    Soweit so ok.

    ...und wie müssen sich MA und AG jetzt jeweils für diesen "Deal" einbringen? - Der AG hat höhere Spritkosten für seine Fahrzeugflotte und für den MA bedeutet es mehr Kundenkontakt (weil man direkt hin fährt) und weniger Fahrerei innerhalb der vergüteten Arbeitszeit (weil man nicht erst in den Betrieb fährt).


    Ich kenne jetzt natürlich die genauen Umstände nicht, aber da würde ich mir als MA vermutlich schon denken: "In beiden Fällen bin ich 8h 26min für die Arbeit unterwegs. Wenn ich von daheim aus starte spare ich Geld, werde dafür aber vermutlich einen Kundentermin mehr wahrnehmen können/müssen, in der Zeit die ich sonst mit rumfahren verbringe. - Bin dabei!"

    ...vielleicht ist es auch nur mein ur-deutsches Bedürfnis nach Effizienz, aber ich finde den "Deal" eigentlich fair.

    (Was hier sicher auch noch ein Thema ist, ist der geldwerte Vorteil. - Denn würde Euch der AG den Dienstwagen einfach so zur Verfügung stellen, dann wäre dies ein geldwerter Vorteil, den Ihr versteuern müsstet. - Wenn den MA, nur an den Tagen an denen sie auch tatsächlich arbeiten, ein Dienstwagen für die Fahrt zur Arbeit zur Verfügung gestellt wird, müssen diese den geldwerten Vorteil in Höhe von 0,03% des Listenpreises des Fahrzeugs, pro gefahrenen Kilometer versteuern).


    Ein weiteres Problem ist eine... Neiddebatte. Durch Corona wurde mobiles Arbeiten plötzlich interessant, gedacht für 2 Tage/Woche, gelebt aber 5 Tage/Woche von Zuhause. Es wird so geduldet und das führt zu Unmut bei vielen, die davon nicht profitieren. Dieses Thema will ich hier aber gar nicht aufmachen, ich bin selbst kein Fan dieser Sichtweise.

    ...wenn es nur so "gedacht" aber nicht offiziell geregelt ist, sind die Probleme vorprogrammiert.

    Verhandelt eine "BV mobiles Arbeiten" und regelt das nach objektiven Gesichtspunkten für alle Berufsgruppen/Tätigkeitsbereiche/Mitarbeiter abschließend. - Dann habt Ihr anschließend auch was zum durchsetzen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Das Thema Rufbereitschaft und Herbeiruf ist im MTV geregelt. Die Regelung ist auch in Ordnung, einzig über die Höhe der Vergütung kann man wieder sprechen aber dazu fehlt mir das Wissen wie es in anderen Betrieben vergütet wird.


    Passiv aggressiver Protest wäre ebenfalls möglich, um dem AG klar zu machen, dass hier einseitige Vorteile bestehen (und auch um zu überdenken, was es einem wert ist): Nehmt eure Fahrzeuge nicht mehr mit nach Hause. Damit fallen die Vorteile für den AG weg und ihr könnt euer "Preisschild" an diese Vorteile schreiben.

    Dabei werdet ihr ggf. feststellen - du hattest es ja schon angedeutet - dass es auch für euch Vorteile gibt. Ein eigenes Auto wird seltener bewegt, ein Zweitwagen entfällt vielleicht sogar. Möglicherweise ist das alles auch bequemer. Das könnt ihr wohl am besten einschätzen. Auch das sollte bei der Verhandlung mit bedacht werden.

    Am Ende entsteht ein Kompromiss, bei dem im besten Fall alle glücklich sind und im Wahrscheinlichsten Fall alle die Lösung OK finden, aber irgendwo ein Magengrummeln haben.


    Das diskutieren wir momentan. Ein Mitarbeiter hat die Teilnahme am optimierten Arbeitsantritt gekündigt und fällt damit nicht mehr unter den Geltungsbereich der BV. Er stellt das Auto nun an der Regelarbeitsstelle ab und hat dementsprechend keinen Abzug der 50 Minuten mehr. Räumlichkeiten, entsprechend der Arbeitsstättenverordnung, wurden aber auch noch nicht geschaffen. Es gibt nur Toiletten und Büros, keine Duschen, Umkleiden, Waschräume oder Schließfächer. Das wird vermutlich auch bald ein Thema.


    Ich schätze aber die meisten Mitarbeiter würden es nicht über 1 Jahr durchziehen das Auto an der Regelarbeitsstelle abzustellen. Der AG würde versuchen es auszusitzen.


    Ich kenne jetzt natürlich die genauen Umstände nicht, aber da würde ich mir als MA vermutlich schon denken: "In beiden Fällen bin ich 8h 26min für die Arbeit unterwegs. Wenn ich von daheim aus starte spare ich Geld, werde dafür aber vermutlich einen Kundentermin mehr wahrnehmen können/müssen, in der Zeit die ich sonst mit rumfahren verbringe. - Bin dabei!"

    ...vielleicht ist es auch nur mein ur-deutsches Bedürfnis nach Effizienz, aber ich finde den "Deal" eigentlich fair.

    (Was hier sicher auch noch ein Thema ist, ist der geldwerte Vorteil. - Denn würde Euch der AG den Dienstwagen einfach so zur Verfügung stellen, dann wäre dies ein geldwerter Vorteil, den Ihr versteuern müsstet. - Wenn den MA, nur an den Tagen an denen sie auch tatsächlich arbeiten, ein Dienstwagen für die Fahrt zur Arbeit zur Verfügung gestellt wird, müssen diese den geldwerten Vorteil in Höhe von 0,03% des Listenpreises des Fahrzeugs, pro gefahrenen Kilometer versteuern).

    Für Servicetechniker macht die Regelung als geldwerter Vorteil keinen Sinn. Im Jahr fahre ich 25.000km mit dem Auto, einige andere sogar bis zu 40.000km.


    ...wenn es nur so "gedacht" aber nicht offiziell geregelt ist, sind die Probleme vorprogrammiert.

    Verhandelt eine "BV mobiles Arbeiten" und regelt das nach objektiven Gesichtspunkten für alle Berufsgruppen/Tätigkeitsbereiche/Mitarbeiter abschließend. - Dann habt Ihr anschließend auch was zum durchsetzen.

    Wir haben eine BV mobiles Arbeiten. Darin steht ganz klar "bis zu zwei Tage pro Woche". Es ist eher so, dass alle Leute, die es können, nun gerne jeden Tag von Zuhause arbeiten und der Betriebsrat nicht derjenige sein will, der die Leute 3 von 5 Tagen ins Büro zwingt.

    Einmal editiert, zuletzt von Flexington () aus folgendem Grund: Formulierung angepasst damit es klarer wird, der Mitarbeiter hat seine Teilnahme am optimierten Arbeitsantritt gekündigt und nicht die BV.