Moin,
ich bin Servicetechniker und habe eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden. In meinem MTV ist geregelt, dass diese Arbeitszeit gleichmäßig oder ungleichmäßig auf in der Regel fünf Werktage (Montag bis Freitag) verteilt wird. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Arbeitszeit von 7 Stunden und 36 Minuten pro Tag. In meinem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum optimierten Arbeitsantritt damit ich mein Dienstfahrzeug mit nach Hause nehmen darf und von dort morgens starten kann. Die Arbeitszeit beginnt somit sobald ich ins Auto steige und endet mit der Rückankunft an meinem Wohnort. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass für den Start von Zuhause jeden Tag 50 Minuten Arbeitszeit abgezogen werden.
Das hat zur Folge, dass ich jeden Tag 8 Stunden und 26 Minuten arbeiten muss damit mein Arbeitszeitkonto nicht negativ wird.
Werden zur Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit immer 6 Werktage angenommen obwohl im MTV von in der Regel 5 Werktagen gesprochen wird?