regelmäßige Arbeitszeit bei 5-Tage-Woche

  • Moin,


    ich bin Servicetechniker und habe eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden. In meinem MTV ist geregelt, dass diese Arbeitszeit gleichmäßig oder ungleichmäßig auf in der Regel fünf Werktage (Montag bis Freitag) verteilt wird. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Arbeitszeit von 7 Stunden und 36 Minuten pro Tag. In meinem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum optimierten Arbeitsantritt damit ich mein Dienstfahrzeug mit nach Hause nehmen darf und von dort morgens starten kann. Die Arbeitszeit beginnt somit sobald ich ins Auto steige und endet mit der Rückankunft an meinem Wohnort. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass für den Start von Zuhause jeden Tag 50 Minuten Arbeitszeit abgezogen werden.

    Das hat zur Folge, dass ich jeden Tag 8 Stunden und 26 Minuten arbeiten muss damit mein Arbeitszeitkonto nicht negativ wird.

    Werden zur Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit immer 6 Werktage angenommen obwohl im MTV von in der Regel 5 Werktagen gesprochen wird?

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  • Was sagt denn euer Betriebsrat oder dein(e) Gewerkschaftssekretär(in) zu deiner Frage?

    Der Betriebsrat meint, dass hier 6 Werktage angenommen werden und die tägliche Arbeitszeit daher unter 8 Stunden liegt. Ein Restzweifel bleibt allerdings auch beim BR zurück. Darüber ist bei der letzten Anpassung (die 50 Minuten werden nun nach der Berechnung der Pausenzeiten abgezogen, vorher wurden sie zuerst verrechnet. Grund war ein Urteil des EuGH vor ein paar Jahren) Der Arbeitgeber sagt natürlich das stimmt alles so und es gibt keinen Grund daran etwas zu ändern.


    Wie stark ist die Formulierung "in der Regel 5 Tage"? So steht es im MTV und ich lese daraus einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz da die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Durch den Zeitabzug sind wir zu mehr gezwungen.

    Sehe ich das richtig? Denn falls ja würde ich da mehr Druck machen, will mich nun aber besser informieren da ich es im Zweifel auch belegen muss.

  • In meinem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum optimierten Arbeitsantritt damit ich mein Dienstfahrzeug mit nach Hause nehmen darf und von dort morgens starten kann. Die Arbeitszeit beginnt somit sobald ich ins Auto steige und endet mit der Rückankunft an meinem Wohnort. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass für den Start von Zuhause jeden Tag 50 Minuten Arbeitszeit abgezogen werden.

    benötigst Du den überhaupt die 50 Minuten?

    Wie stark ist die Formulierung "in der Regel 5 Tage"?

    stark, weil sie aussagt das alles andere Ausnahmen sind, aber eigentlich nicht entscheidend.

    Wenn du 5-Tage arbeitest kann man auch nur für 5-Tage die "50-Min-Kompensationszeit" in Anrechnung bringen.

    In Wochen wo du nur 1 - 2- 3 oder 4-Tage arbeitest eben nur die Anzahl deren AT du gemacht hast.


    Man kann Dir ja nicht an Tagen 50 Min Fahrt zur Arbeit als Kompensation abziehen, wenn Du gar nicht zur Arbeit gefahren.

    Das würde m.M.n. auch an HomeOffice Tagen nicht abziehbar sein.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Die Frage ist, was steht genau im MTV?

    Bei uns steht z.B. das die TAZ auf den Baustellen zu verbringen ist.

    Das bedeutet aber nicht das für die Anreise keine AZ angerechnet wird.

    Der EuGH hat dies in einem Urteil des Spanischen Unternehmens Tyco doch klargestellt. AZ habe ich nicht zur Hand.

    Ist im MTV nichts geregelt gilt auch die Fahrzeit als AZ.

    Und es sind natürlich auch nur 5 Tage zu bewerten.

    Da der MTV die AZ regelt dürfte die BV die etwas schlechter regelt nicht greifen.

    Aber wie gesagt es kommt auf die genaue Formulierung im MTV an

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Die BV ist nicht optimal um bösere Worte zu vermeiden. (Ich stell mir grade vor, ich wohn nur 10 Minuten von der Arbeitsstelle und muss mir die 50 Minuten abziehen lassen)


    Vermutungsmodus:

    Normalerweise startet die Arbeitszeit am Standort der Firma. Diese 50 Minuten sind quasi Wegezeit, die du sonst auch privat aufbringen müsstest, um zu deinen Firmensitz und dann auch wieder nach Hause zu gelangen. Dies wäre also eigentlich keine Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist so "gnädig" und zählt ab Abfahrt zu Hause und zieht quasi die angenommene Wegezeit dann ab. Dafür darfst du dein Dienstfahrzeug zu Hause parken.


    Ob diese Regelung wirklich rechtens ist, kann ich nicht beurteilen. Ich kenn mich zwar ganz gut mit Arbeitszeiten aus, allerdings haben wir keine Monteure oder Reisende im Betrieb. Deshalb habe ich mich mit dieser speziellen Konstellation nie beschäftigt.

  • Ohne Kenntnis des MTV ist das alles Kaffeesatz-Deuten.

    Bei uns ist die Fahrt zur Arbeitsstelle privat, d.h. keine Arbeitszeit, egal ob Firmenwagen oder Privatfahrzeug oder Fahrrad oder Öffis, die Arbeitszeit beginnt beim Einstechen.


    Normalerweise startet die Arbeitszeit am Standort der Firma. Diese 50 Minuten sind quasi Wegezeit, die du sonst auch privat aufbringen müsstest, um zu deinen Firmensitz und dann auch wieder nach Hause zu gelangen. Dies wäre also eigentlich keine Arbeitszeit

    :thumbup:

    Möglicherweise (!) sollen die erwähnten 50 Minuten dies irgendwie abbilden, um eine Bevorteilung durch Firmenfahrzeug und Beginn der Arbeitszeit mit Abfahrt ab zuhause auszugleichen gegenüber MA ohne Dienstwagen ... aber für eine akkuratere Einschätzung fehlen Infos.


    Flexington behalte bitte im Hinterkopf, dass dies ein Forum für Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen ist und eine Rechtsberatung weder liefern kann noch darf.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • In meinem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum optimierten Arbeitsantritt damit ich mein Dienstfahrzeug mit nach Hause nehmen darf und von dort morgens starten kann. Die Arbeitszeit beginnt somit sobald ich ins Auto steige und endet mit der Rückankunft an meinem Wohnort. Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass für den Start von Zuhause jeden Tag 50 Minuten Arbeitszeit abgezogen werden.

    Das hat zur Folge, dass ich jeden Tag 8 Stunden und 26 Minuten arbeiten muss damit mein Arbeitszeitkonto nicht negativ wird.

    Das ist nach meinem Verständnis eine falsche Schlussfolgerung:

    Die in der BV vorgenommene Pauschale von 50 min. soll ja nur den Vorteil ausgleichen, den Du dadurch hast, dass die AZ-Uhr ab Bordsteinkante zählt. Du arbeitest also nicht mehr. Nach dem, was hier steht, sehe ich die BV auch nicht kritisch: Es scheint ja jeder AN jeden Tag das Wahlrecht zu haben, ob er den Dienstwagen mit nach Hause nimmt oder nicht und dafür die 50-min-Pauschale in Kauf nimmt.

  • Google sagt:

    Die Anfahrtszeiten eines im Außendienst tätigen Servicetechnikers von seinem Wohnsitz zum ersten und Abfahrtszeiten vom letzten Kunden nach Hause sind vergütungspflichtige Arbeitszeiten iSv. § 611 Abs. 1 BGB bzw. seit dem 1. April 2017 iSv. § 611a Abs. 2 BGB.


    Damit wäre die Regelung in dieser BV zumindest fragwürdig. Aber um das genau einzuschätzen braucht man mehr und genauere Informationen.


    Quelle: Die Fahrzeiten eines Servicetechnikers - als vergütungspflichtige Arbeitszeit | Rechtslupe

  • die BV-Regelung wird ja auch im Grundsatz gar nicht kritisiert von TE, er kritisiert ja in erster Linie, das Tage berechnet werden mit 50-Min-Abzug die er gar nicht gearbeitet hat und dadurch werden ihm "echte Arbeitszeiten" gekürzt.

    --> ich glaube aber in dem Punkt sind alle einer Meinung --> das geht nicht

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Um kurz das Gedankenspiel zum ArbZG aufzugreifen: In dem Gesetz beziehen sich alle Regelungen auf sechs Werktage. Manchmal umrechenbar, manchmal nicht. Und nicht immer stimmen Arbeitszeit nach Gesetz und zu vergütende Arbeitszeit überein

    Die im Schnitt maximal 8 Stunden beziehen sich fix auf die sechs Werktage, sodass du insbesondere bei Einhaltung von maximal 48 Stunden pro Woche schon am Samstag wieder diese Bedingung erfüllst. An fünf Tagen immer knapp neun Stunden zu arbeiten ist - im Sinne dieses Gesetzes - kein Problem.

    Alles andere wurde schon besprochen / bewertet.

    • Hilfreichste Antwort

    So steht es im MTV und ich lese daraus einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz da die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf.

    Das siehst Du leider falsch. Du vermischst gesetzliche und tarifliche Regelung, was zu falschen Schlussfolgerungen führt.

    In meinem MTV ist geregelt, dass diese Arbeitszeit gleichmäßig oder ungleichmäßig auf in der Regel fünf Werktage (Montag bis Freitag) verteilt wird.

    D.h. lediglich, dass der TV quasi dem AG vorschreibt die Arbeit der MA auf 5 Tage in der Woche zu verteilen und alles andere Ausnahmen sind (für welche es im TV evtl. noch weitere Regelungen gibt).

    Also der TV schränkt den AG bei der Verteilung der AZ noch ein wenig weiter ein, als es das ArbZG schon tut. (Aber nur bei der Verteilung, also der Dienstplangestaltung).

    Hieran ändert der TV aber nichts:

    Zitat

    § 3 ArbZG

    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Die Berechnungsgrundlage sind nun mal nicht die tariflichen Arbeitstage pro Woche, sondern der werktägliche Durchschnitt.

    ...und Werktage sind nun mal Mo - Sa, also 6 Tage pro Woche.

    D.h. das ArbZG definiert 6 Werktage pro Woche und den werktäglichen Durchschnitt als das, was die 10 Stunden Grenze (lt. § 3 Satz 2 ArbZG) nicht überschreiten darf. - In diese Regelung greift der TV nicht ein! Der sagt nur, dass die Arbeitszeit in der Regel auf 5 der 6 Werktage pro Woche verteilt werden soll.


    ...aber trotzdem halte ich die Regelung für hoch problematisch!

    das Tage berechnet werden mit 50-Min-Abzug die er gar nicht gearbeitet hat und dadurch werden ihm "echte Arbeitszeiten" gekürzt.

    --> ich glaube aber in dem Punkt sind alle einer Meinung --> das geht nicht

    Pauschale Abzüge (außer für Pausen, bzw. Dinge die sich minutengenau bestimmen lassen) sind immer problematisch, da solche groben Schätzungen immer dazu führen, dass mal zu viel und mal zu wenig AZ gewertet wird, was einfach nicht geht.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • In meinem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum optimierten Arbeitsantritt damit ich mein Dienstfahrzeug mit nach Hause nehmen darf und von dort morgens starten kann.

    Wenn ich mich ohne Kenntnis der BV auf den Wortlaut dieser Zusammenfassung beschränke, dann dürfte das ja alles kein Problem sein. Wenn dein Anfahrtsweg zur Firma kürzer als 25 Minuten ist, dann lass die Karre halt da stehen und starte mit der Abeit am Betrieb. Ist der Fahrtweg länger als 25 Minuten, dann hast du mit der BV einen Vorteil, weil dir statt der echten Zeit nur 50 Minuten "abgezogen" werden.

  • Die Betriebsvereinbarung sieht vor, dass für den Start von Zuhause jeden Tag 50 Minuten Arbeitszeit abgezogen werden.

    Ich habe diesen Satz so verstanden, dass nur dann 50 min AZ abgezogen werden, wenn der AN von zu Hause losfährt. Alles andere wäre so eindeutig falsch, dass ich mich damit nicht beschäftigt habe.

    Google sagt:

    Die Anfahrtszeiten eines im Außendienst tätigen Servicetechnikers von seinem Wohnsitz zum ersten und Abfahrtszeiten vom letzten Kunden nach Hause sind vergütungspflichtige Arbeitszeiten iSv. § 611 Abs. 1 BGB bzw. seit dem 1. April 2017 iSv. § 611a Abs. 2 BGB.

    Mit dieser sehr pauschalen Aussage wäre ich vorsichtig. Die Vergütungspflicht setzt voraus, dass der AG die direkte Fahrt zum Kunden verlangt bzw. etwas anderes nicht in Frage kommt.


    Bisher habe ich das aber nicht gelesen. Solange der AN die Wahl hat, die Arbeit ab Betrieb aufzunehmen oder ab Haustür, ist diese (pauschale) Wegezeit keine Arbeitszeit i.S.d. ArbZG. Damit entfällt auch die Überlegung, ob denn nun eine 5- oder 6-Tage-Woche maßgebend ist.

  • Danke für die vielen Antworten! Die 50 Minuten werden nicht abgezogen wenn ich nicht arbeite oder aus einem anderen Grund nicht wie gewohnt den Start von Zuhause nutze. Es gibt ein Formblatt über das ich diese Tage melden kann, das ist kein Problem.


    Die 50 Minuten ergeben sich aus durchschnittlich jeweils 25 Minuten zur ersten Arbeitsstelle und 25 Minuten von der letzten Arbeitsstelle weg. Zu meinem Firmensitz benötige ich ungefähr 30 Minuten und muss so auch mein privates Auto nicht bewegen. Mir fehlt mit sowas noch die Erfahrung, deshalb hilft es mir schon, dass ihr mir hier sagt die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wird auf 6 Werktage gerechnet. Viele wollen diese Regelung verändern, wir suchen deshalb nach Wegen um das anzugehen. Manchmal kommen dabei dann auch Fragen, wie diese hier auf, die ich nicht vernünftig beantworten kann.

  • Das hat zur Folge, dass ich jeden Tag 8 Stunden und 26 Minuten arbeiten muss damit mein Arbeitszeitkonto nicht negativ wird.

    Werden zur Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit immer 6 Werktage angenommen obwohl im MTV von in der Regel 5 Werktagen gesprochen wird?

    wie kommt dann das zustande, wenn bei Dir

    Die 50 Minuten werden nicht abgezogen wenn ich nicht arbeite oder aus einem anderen Grund nicht wie gewohnt den Start von Zuhause nutze.

    ??

    oder ist da nur unglücklich ausgedrückt?

    sind das 07h36min reale Arbeit plus die 50 min AZ-Fahrzeit?


    weil "dass ich jeden Tag 8 Stunden und 26 Minuten arbeiten muss" habe ich als AZ gedeutet, in denen real gearbeitet wird und die "Fahrzeit-AZ" als extra betrachtet.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Vielleicht ist es dann unglücklich ausgedrückt. Die Regelarbeitszeit beträgt 7 Stunden 36 Minuten. Diese 50 Minuten, die abgezogen werden, sind aber ja auch Arbeitszeit, die erstmal geleistet werden muss. Wenn ich also weniger als 8 Stunden 26 Minuten arbeite verändert sich mein Arbeitszeitkonto negativ. Diese 50 Minuten sind zwar in der Regel Fahrtzeit, aber Fahrtzeit-AZ und Arbeitszeit sind doch nicht unterschiedlich zu betrachten, oder doch?

  • ich glaube ohne die genauen Regelungen der BV wird es sehr schwer Dir hier eine vernünftige Antwort zu geben.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)