Aktennotiz zu unterlassener Unterrichtungspflicht

  • Hallo zusammen,


    bei uns im Unternehmen ist es nun schon einige Male dazu gekommen, dass der Arbeitgeber personelle Maßnahmen umgesetzt hat und mich als Vertrauensperson nicht über diese Maßnahmen unterrichtet hat.


    Zuletzt ist mir ein Fall bekannt geworden, dass ein Kollege in einen anderen Abteilungsteil versetzt wurde.

    Da der Arbeitgeber nach § 178 Abs.2 zur Unterrichtung und Anhörung verpflichtet ist, dieses aber nicht einhält würde ich der Personalabteilung (HR) eine meiner Meinung nach überfällige Aktennotiz zukommen lassen.


    Meine Frage wäre kann ich das so ohne weiteres machen und an wen muss diese adressiert werden? Die Personalabteilung (HR) und deren Leiter?


    Hat da schonmal jemand erfahrung mit gemacht?


    LG Jörg

  • Warum Aktennotiz?

    Offizielles Schreiben, dass du auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus dem SGB IX bestehst, Eingang bestätigen lassen. Und das machst du bei jeder Misachtung.

    Da das Verhalten des Arbeitbebers eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§238 SGB IX) ,würde ich bei wiederholtem Verstoß den Beschluss fassen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten bzw. Beschlussverfahren bei Gericht.

  • Zuletzt ist mir ein Fall bekannt geworden, dass ein Kollege in einen anderen Abteilungsteil versetzt wurde.

    Was heisst das konkret? In eine andere Abteilung wäre auf jeden Fall eine Versetzung. Aber innerhalb der Abteilung mit anderem Aufgabengebiet (z.B. Busfahrer der Linie 1 soll jetzt Linie 2 fahren) wäre wohl im Einzelfall zu prüfen. Falls die Prüfung ergibt, dass eine Versetzung vorliegt, würde ich den Kollegen fragen, ob ihm das recht ist und ansonsten Aufhebung der Maßnahme verlangen.


    Meine Frage wäre kann ich das so ohne weiteres machen und an wen muss diese adressiert werden? Die Personalabteilung (HR) und deren Leiter?

    Ansprechpartner ist immer der AG. Das gilt auch, falls die Personalabteilung selbstständig personelle Maßnahmen durchführt ohne Beteiligung von BR bzw. SBV.

    Und das machst du bei jeder Misachtung.

    Nö, nur bei der ersten. Der zweite Schuß ist scharf. :whistling:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Was heisst das konkret? In eine andere Abteilung wäre auf jeden Fall eine Versetzung. Aber innerhalb der Abteilung mit anderem Aufgabengebiet (z.B. Busfahrer der Linie 1 soll jetzt Linie 2 fahren) wäre wohl im Einzelfall zu prüfen. Falls die Prüfung ergibt, dass eine Versetzung vorliegt, würde ich den Kollegen fragen, ob ihm das recht ist und ansonsten Aufhebung der Maßnahme verlangen.


    Ansprechpartner ist immer der AG. Das gilt auch, falls die Personalabteilung selbstständig personelle Maßnahmen durchführt ohne Beteiligung von BR bzw. SBV.

    Nö, nur bei der ersten. Der zweite Schuß ist scharf. :whistling:

    Innerhalb der Abteilung heißt, dass unsere Abteilung in einen Werkstattbereich und einen Fahrbereich gegliedert ist. Beide mit unterschiedlichen Vorgesetzten.

    Der Kollege ist von Beginn an idem Werkstattteil zugeordnet gewesen und wurde wohl vor kurzem dem Fahrbereich zugeordnet.

    Erschwerendes Problem für den Kollegen ist, dass er auf Grund seiner Erkrankung dort nicht richtig eingesetzt werden kann.


    Deshalb sehe ich diese Umsetzung kritisch.

  • also Aktennotiz ist wohl eher was für die, die eigentlich lieber nichts machen, wenn dann Schreiben an die GL mit dem Hinweis, welcher Bus sie ggfls in absehbarer Zukunft rammt wenn die SbV keine Infos/Beteiligung bekommt.


    Wenn doch eine Umsetzung des Kollegen erfolgt ist, dann muss es dafür doch einen Grund geben. Denn solltest Du erfragen und wenn er an seiner neuen Stelle Probleme hat weil seine Erkrankung keinen "vernünftigen" Einsatz dort zulässt von dem AG sofort verlangen ein Verfahren nach SGB XI, §167, (1) einzuleiten.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Der Kollege ist von Beginn an idem Werkstattteil zugeordnet gewesen und wurde wohl vor kurzem dem Fahrbereich zugeordnet.

    das ist aber wegen des stark abweichenden Tätigkeitsbereiches schon als "Versetzung" einzuordnen und nicht als "Umsetzung" im Rahmen des Direktionsrechtes.


    Unabhängig von etwaigen zusätzlichen SBV-Zuständigkeiten.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • also Aktennotiz ist wohl eher was für die, die eigentlich lieber nichts machen, wenn dann Schreiben an die GL mit dem Hinweis, welcher Bus sie ggfls in absehbarer Zukunft rammt wenn die SbV keine Infos/Beteiligung bekommt.


    Wenn doch eine Umsetzung des Kollegen erfolgt ist, dann muss es dafür doch einen Grund geben. Denn solltest Du erfragen und wenn er an seiner neuen Stelle Probleme hat weil seine Erkrankung keinen "vernünftigen" Einsatz dort zulässt von dem AG sofort verlangen ein Verfahren nach SGB XI, §167, (1) einzuleiten.

    Das mit der Aktennotiz habe ich aus dem Buch "Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z" vom BUND Verlag und dient als Warnmeldung an den Arbeitgeber und als Grundlage für die Ordnungswidrigkeitklage.

  • Das mit der Aktennotiz habe ich aus dem Buch "Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z" vom BUND Verlag und dient als Warnmeldung an den Arbeitgeber und als Grundlage für die Ordnungswidrigkeitklage.

    Das kann warten. Wichtiger ist zunächst: a.) der Kollege wurde ohne Zustimmung des BR versetzt. b.) dem Kollegen drohen gesundheitliche Gefahren bei der neuen Tätigkeit. c.) die Versetzung ist unwirksam. Hier solltest du im Interesse des Kollegen unverzüglich handeln. Gib dem AG klar zu verstehen, dass der Kollege entweder in 10 Minuten wieder an der Werkbank sitzt, oder eine Unterlassungsklage per einstweiliger Verfügung auf ihn zukommt, mit Zwangsgeld für jeden Tag, an dem die Maßnahme aufrechterhalten wird.


    Hier werden die Grundlagen und der Weg ebenfalls erläutert.


    Danach kannst du die Personalabteilung und/oder den AG immer noch versäckeln.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Das mit der Aktennotiz habe ich aus dem Buch "Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z" vom BUND Verlag

    Danke, habs gefunden beim Stichwort 'Ordnungswidrigkeit'. Zumindest in meiner vorliegenden 7. Auflage (die 8. bestelle ich die Tage mal) ist auch ein Musterschreiben dabei, adressiert an die Personalabteilung.

    Je nach eurer Konstellation passt dort die Personalleitung oder eben die Betriebsleitung oder Geschäftsführung besser - und du kannst es auch sowohl an die Personalleitung und die/den GF adressieren und versenden.


    Davon unabhängig stimme ich dem Ledertaschenmann ....

    Wichtiger ist zunächst: a.) der Kollege wurde ohne Zustimmung des BR versetzt. b.) dem Kollegen drohen gesundheitliche Gefahren bei der neuen Tätigkeit. c.) die Versetzung ist unwirksam. Hier solltest du im Interesse des Kollegen unverzüglich handeln.

    ... und anderen Vor"rednern" zu: Schreiben (*) aufsetzen und parallel schauen, dass der Kollegen (zurück?) auf eine leidensgerechte Stelle kommt bzw. seine aktuelle Stelle zügig leidensgerecht angepasst/ausgestattet wird, ggf. mit Unterstützung vom Technischen Beratungsdienst des Integrationsamts.


    Ebenfalls parallel mal mit dem Betriebsrat reden, ob der denn überhaupt zur Versetzung angehört wurde und wieso er ggf. zugestimmt hat - womöglich wusste der BR ja nichts von der Schwerbehinderung/Gleichstellung ...?

    Und eventuell wurde das auf einer BR-Sitzung behandelt, zu welcher du an der Teilnahme verhindert warst oder nicht eingeladen wurdest ...? Das Thema ist ggf. noch etwas größer als bisher beleuchtet.
    BR und SBV sollen Hand in Hand arbeiten.


    *) Das Wort "Aktennotiz" finde ich im obigen Kontext unglücklich, denn das ist an sich erstmal nur eine (formlose) Notiz, welche man in eine Akte abheftet. Dem Wortsinn nach hat das wenig mit einer Information an Dritte zu tun und auch nichts mit einer Aufforderung o.ä. :(

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Ich Danke Euch allen schonmal für die bisherigen Kommentare.

  • Off-Topic-Anmerkung: In Zitate hineinschreiben ist außerordentlich unglücklich, da eigene Ergänzungen darin schwer zu finden sind, sofern überhaupt jemand an so einer unüblichen Stelle nach Antworten schaut ... :(

    Lieber nur die Stellen einzeln zitieren, auf welche man reagieren mag, statt sog. "full quote" (Zitieren kompletter Beiträge).


    Zudem kann man wiederum nicht Teile auf Zitaten zitieren, was die Antwort auf derart eingefügte Sätze erschwert ....

    Ich kopiere deswegen mal und mache manuell ein Zitat daraus:

    Zitat

    Der Betriebsrat ist bei dem Fall mit im Boot. Zusammen haben wir gestern dafür sorgen können dass der MA erstmal wieder in der Werkstatt ist.

    Na da ist doch prima :thumbup:

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Zitat

    Off-Topic-Anmerkung: In Zitate hineinschreiben ist außerordentlich unglücklich, da eigene Ergänzungen darin schwer zu finden sind, sofern überhaupt jemand an so einer unüblichen Stelle nach Antworten schaut ... :(

    Lieber nur die Stellen einzeln zitieren, auf welche man reagieren mag, statt sog. "full quote" (Zitieren kompletter Beiträge).

    Gebe ich Dir vollkommen recht und gelobe hiermit schonmal Besserung :)

  • Zitat

    Das kann warten. Wichtiger ist zunächst: a.) der Kollege wurde ohne Zustimmung des BR versetzt. b.) dem Kollegen drohen gesundheitliche Gefahren bei der neuen Tätigkeit. c.) die Versetzung ist unwirksam. Hier solltest du im Interesse des Kollegen unverzüglich handeln.

    Nun kam es zu einem fortsetzendem BEM Gespräch mit allen Parteien. Der Prozess ist jetzt also nochmal neu ins rollen gebracht und dem Kollegen auch erstmal geholfen worden. Neuer BÄD Besuch, Umsetzung Ideensammlung u.s.w. bis dahin ist der Kollege wieder auf seinem alten Werkstattplatz.


    Blöd gelaufen ist es echt mit der Unterrichtung.

    Der BR hatte in einer Sammelanhörung im Februar, nach §99 BetrVG die MA Maßnahmen beschlossen, die Schwerbehinderten und Gleichgestellten wurden dabei eingeschlossen. Ich war zu der Zeit im Urlaub und wurde auch im Vorfeld von der GL nicht unterrichtet.