Fragebogen zum Gleichstellungsantrag

  • War das Schreiben denn an den BR adressiert? Dann kann der Personalchef auch unverblümt sagen, dass er zu viel Geld oder zu wenig Urlaub hat. Beidem kann man auf angenehmere Weise abhelfen als durch die Einleitung eines Strafverfahrens. :evil:


    Strafgesetzbuch (StGB)

    § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

    (1) Wer unbefugt

    1.einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
    2.sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
    (3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.


    , die eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann (§ 202 StGB)


    , die eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann (§ 202 StGB).


    , die eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann (§ 202 StGB).

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Soweit die Theorie.
    Ich bin SBV und und mein Schreiben ist beim BR gelandet.
    Das Schreiben an den BR ist bei HR gelandet, obwohl der Antragsteller den Arbeitgeber gar nicht über seinen Antrag informieren wollte.
    Das ist ja schon schlimm genug. Aber was macht der Personalchef? Öffnet das Schreiben und füllt es aus. 🙄
    Wenigstens hat er sowohl die Agentur für Arbeit, den BR und auch mich darüber informiert.

    Das hat aber mit der ursprünglichen Frage nichts zu tun. Spannend ist natürlich ob der Antragsteller korrekte Adressen angegeben hatte. In Konzernen ist das ja mitunter nicht so einfach. Und dann ist das natürlich ein Problem in der internen Organisation beim Postversand.
    Das der Personalchef das noch aufmacht und ausfüllt ist dann natürlich die Krönung.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat

    Soweit ich das weiß, bekommen alle drei den Fragebogen von der Agentur für Arbeit.

    BR, SBV und HR

    Das ist so nicht ganz richtig, im Antrag gibt es die Möglichkeit zu entscheiden wer befragt werden darf und dieses dann anzukreuzen.



    72 Darf Ihr Arbeitgeber zu Ihrem Arbeitsverhältnis/zu Ihrer Arbeitsplatzsituation befragt werden?

    Ja Nein (weiter mit 77)


    77 Ist ein Betriebs-/Personalrat oder eine sonstige Vertretung nach § 176 SGB IX vorhanden?

    Ja Nein (weiter mit 83) unbekannt

    78 Darf der örtlich zuständige Betriebs-/Personalrat beziehungsweise die sonstige Vertretung nach § 176 SGB IX zu

    Ihrem Arbeitsverhältnis/zu Ihrer Arbeitsplatzsituation befragt werden?

    Ja Nein (weiter mit 83)


    83 Ist eine Schwerbehindertenvertretung vorhanden?

    Ja Nein (weiter mit „Unterschrift“) unbekannt

    84 Darf die örtlich zuständige Schwerbehindertenvertretung zu Ihrem Arbeitsverhältnis/zu Ihrer Arbeitsplatzsituation

    befragt werden?

    Ja Nein (weiter mit „Unterschrift“)