Fragebogen zum Gleichstellungsantrag

  • Hallo Kollegen, wir haben einen Fragebogen zu einem Gleichstellungsantrag eines MA.


    nachdem von uns BR´s so einen Antrag noch nie vor Augen hatte bitte ich hier mal

    um Unterstützung.

    Es geht hier um eine Psychische Einschränkung


    ich hab etwas bedenken beim beantworten einiger Fragen.


    Ich will ja in erster Linie mal nicht den Arbeitsplatz des MA gefährden, aber auch den Antrag nicht.

    Ich bin mir auch nicht sicher ob ich das überhaupt beurteilen kann.


    Beispiel: Der MA muss auf seinen Arbeitsplatz auch Notfallsituationen bewältigen (Rettungskette einleiten, Ersthilfe leisten)

    Das könnte meiner Ansicht nach problematisch werden. Lässt sich aber natürlich nicht einfach mal so testen.


    Ich soll beurteilen mit ja oder nein ob der Arbeitsplatz geeignet ist. Aldda 8| ich bin Eelektriker ^^ ^^


    Es gibt sicher Kollegen die sagen, der MA ist völlig überfordert. Genauso gibt es Kollegen die sagen : zuverlässig

    man muss nur klare Anweisungen geben.


    Aus dem Bauch raus wäre meine idee nur die Fragen zu beantworten die ich Klar beantworten kann.

    Und alles andere unbeantwortet lasse.

  • Habt ihr schon mal mit dem Mitarbeiter gesprochen? Habt ihr mit dem Mitarbeiter den Antrag an die Agentur für Arbeit mit ausgefüllt?
    Wie sieht der Antragsteller (m/w/d) die Situation und schätzt das ganze ein?
    Gibt es andere Arbeitsplätze welche vielleicht auch besser geeignet sind bzw. sein könnten?
    ......


    Und schaut euch bitte auch gleich die Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit für die Gleichstellung an.


    https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ix-2_ba014661.pdf

    https://www.arbeitsagentur.de/datei/doc_ba016002.pdf

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von suppenkasper mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • ich wusste das der MA das beantragt. Ich denke das der MA das selbst nicht Objektiv betrachtet ;)

    Einen anderen Arbeitsplatz gäbe es vermutlich, aber nicht fürs gleiche Geld =O

    Ernsthaft? Soll ich das mit dem MA gemeinsam ausfüllen? Ist es dann noch Seriös bewertet?

  • ich wusste das der MA das beantragt. Ich denke das der MA das selbst nicht Objektiv betrachtet ;)

    Einen anderen Arbeitsplatz gäbe es vermutlich, aber nicht fürs gleiche Geld =O

    Ich hatte nicht von der Stellungnahme gesprochen sondern von dem Antrag des Mitarbeiters an die Agentur für Arbeit.
    Weil da kann man dem Mittarbeiter helfen nicht ein paar Kreuze an der falschen Stelle zu machen und relativ großen Unfug zu schreiben. Zusätzlich versteht dabei was für ein Einschränkungen der Mitarbeiter hat, wie es mit Fehlzeitagen aussieht und wie diese z. B. durch Homeoffice kompensiert worden sind und es deshalb nicht zu Fehlzeittagen gekommen ist. Natürlich nur wenn das aufgrund der Arbeit möglich ist, wie z. B. im Büro.
    Und mit dem diesem Wissen hat man dann schon das Grundgerüst für die Stellungnahme an die Agentur für Arbeit im Kopf.

    Ernsthaft? Soll ich das mit dem MA gemeinsam ausfüllen? Ist es dann noch Seriös bewertet?

    Und jetzt ganz Ernsthaft. Zu dieser Aussage fällt mir nichts mehr ein.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Bratislav,


    wenn ich das richtig verstehe geht es bei Dir um den Anhörungsbogen der Agentur für Arbeit an Betriebsrat, SBV und Arbeitgeber. Jenachdem wen der MA in seinem Antrag zur Gleichstellung angekreuzt hat.


    Ich sehe die Seriösität durch ein gemeinsames Ausfüllen nicht gefährdet.

    Schließlich kann es ja sein daß Du nicht alle Fragen ohne seine Informationen beantworten könntest.

    Ich setze mich auch immer mit dem MA zusammen und wir gehen gemeinsam die Fragen durch.


    Ich würde den Gesundheitszustand und seine Einsatzmöglichkeiten ohne den MA gar nicht beurteilen können.


    Ich argumentiere als Interessenvertreter auch immer pro MA.


    Soweit ich weiss ist das wichtigste bei der Stellungnahme zur Gleichstellung immer, dass das Erlangen der Gleichstellung auf die Krankheit bezogen ist.


    Man möge mich gerne korrigieren wenn ich falsch liege.

  • gibt es bei euch evtl eine SBV die sich da schon mehr auskennt? Dann frage die mal

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich gehe mal davon aus, dass unser SBV-Guru albarracin die Gesetzlage noch ausführlich erläutern wird. Aber: Ob der MA für den Arbeitsplatz geeignet ist, kannst weder du noch die Kollegen entscheiden. Aber darum geht es auch nicht, sondern um den umgekehrten Fall: Ist der Arbeitsplatz für den Kollegen geeignet?


    Zitat:

    Der Arbeitsplatz muss für den behinderten Menschen „geeignet“ sein. Geeignet ist ein Arbeitsplatz, wenn der behinderte Mensch unter Berücksichtigung von Art und Schwere seiner Behinderung die Tätigkeit auf diesem Arbeitsplatz auf Dauer ausüben kann und grundsätzlich durch die geschuldete Arbeitsleistung nicht gesundheitlich überfordert wird. Geringfügige behinderungsbedingte Beeinträchtigungen oder Einschränkungen der Aktionsfähigkeit am Arbeitsplatz schließen die Eignung des Arbeitsplatzes nicht aus. Nicht geeignet ist ein Arbeitsplatz immer dann, wenn sich bei einer Weiterbeschäftigung
    die Behinderung zu verschlechtern droht (trotz technischer Ausstattung).


    Also nicht: Unter welchen Umständen kann der Kollege am Arbeitsplatz eingesetzt werden? sondern: Wie muss der Arbeitsplatz beschaffen sein, damit der Kollege dort arbeiten kann?


    Was sich mir nicht ganz erschliesst: Warum Antrag auf Gleichstellung statt Schwerbehinderung? Ist die psychische Einschränkung temporär oder dauerhaft?

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ja, ich bin selbst die Vertrauensperson im Unternehmen.


    Deshalb ist ja auch das gespräch mit dem MA wichtig, er kann Dir Aufschluss geben ob er diesen Job gesundheitlich ausführen kann oder nicht.


    Ich gebe aber auf jeden Fall Recht, der Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt sollte auch gestellt werden.


    Sollte sogar beides parallel laufen.

  • Zur letzten Frage: Es sicher wurde bei dem Antrag auf Feststellung des GdB mindestens ein GdB 30 oder GdB 40 feststellt.
    Sonst wäre ein Antrag auf Gleichstellung nie in den Zustand der Stellungnahme beim Arbeitgeber, Betriebsrat oder Vertrauensperson der Schwerbehinderten gelandet.
    Bei GdB 20 und einem Widerspruch würde der Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit erst mal auf Hold liegen bis über den Widerspruch entschieden ist. Bei einem GdB 50 oder höher nicht nötig und wenn trotzdem gestellt gleich abgelehnt bei der Agentur für Arbeit.

    Und bei den vorherigen Ausführungen Zustimmung Der Mann mit der Ledertasche.


    Deshalb ist ja auch das gespräch mit dem MA wichtig, er kann Dir Aufschluss geben ob er diesen Job gesundheitlich ausführen kann oder nicht.


    Ich gebe aber auf jeden Fall Recht, der Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt sollte auch gestellt werden.


    Sollte sogar beides parallel laufen.

    Es muss ja sicher einen festgestellten GdB 30 oder 40 geben, sonst wäre die Agentur für Arbeit ja nicht so weit gegangen um diese Stellungnahme zu bitten.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von suppenkasper mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Zur letzten Frage: Es sicher wurde bei dem Antrag auf Feststellung des GdB mindestens ein GdB 30 oder GdB 40 feststellt.
    Sonst wäre ein Antrag auf Gleichstellung nie in den Zustand der Stellungnahme beim Arbeitgeber, Betriebsrat oder Vertrauensperson der Schwerbehinderten gelandet.
    Bei GdB 20 und einem Widerspruch würde der Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit erst mal auf Hold liegen bis über den Widerspruch entschieden ist. Bei einem GdB 50 oder höher nicht nötig und wenn trotzdem gestellt gleich abgelehnt bei der Agentur für Arbeit.

    Und bei den vorherigen Ausführungen Zustimmung Der Mann mit der Ledertasche.


    Es muss ja sicher einen festgestellten GdB 30 oder 40 geben, sonst wäre die Agentur für Arbeit ja nicht so weit gegangen um diese Stellungnahme zu bitten.

    Ich gehe natürlich auch davon aus, dass ein Antragsverfahren vorher schon gelaufen ist .

  • BR-Vorsitzender und ich sprechen gemeinsam mit den Mitarbeitern. Sonst könnten wir oft gar nicht einschätzen, welche Leistungseinschränkungen aufgrund des gesundheitlichen Leidens vorliegen und wären nicht in der Lage, eine entsprechende Stellungnahme überhaupt zu formulieren.

    Ich will ja in erster Linie mal nicht den Arbeitsplatz des MA gefährden, aber auch den Antrag nicht.

    Ich bin mir auch nicht sicher ob ich das überhaupt beurteilen kann.

    Die Stellungnahme geht zur Agentur für Arbeit zur Entscheidungsfindung-> damit gefährdest du nicht den Arbeitsplatz des Mitarbeiters, da der Arbeitgeber diese gar nicht bekommt (nicht bekommen sollte von dir ) :!:, du sollst den Arbeitsplatz damit sichern.

  • gibt es bei euch evtl eine SBV die sich da schon mehr auskennt? Dann frage die mal

    ja ne ich kenn mich da mega gut aus, und wollte euch nur testen :P ( Ich hab doch im eingangs Fred schon geschrieben das wir da null Plan haben. Und nein SBV haben wir nicht. Sonst würde das logischerweiße auch auf dessen Schreibtisch liegen.



    danke sehr hilfreich :thumbup:

  • Die frage nach dem Arbeitsplatz, geeignet ja nein, muss er angepasst oder umgestaltet werden, ist das Arbeitsverhältnis gefährdet ?

    Sollte so beantwortet werde, dass erkennbarer Handlungsbedarf besteht. Nur dann macht es, aus Sicht der Agentur für Arbeit, Sinn dem Antrag statt zu geben.

    Wie und was dann für den Kollegen gemacht werden soll steht auf einem anderen Blatt.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Die frage nach dem Arbeitsplatz, geeignet ja nein, muss er angepasst oder umgestaltet werden, ist das Arbeitsverhältnis gefährdet ?

    Sollte so beantwortet werde, dass erkennbarer Handlungsbedarf besteht. Nur dann macht es, aus Sicht der Agentur für Arbeit, Sinn dem Antrag statt zu geben.

    Wie und was dann für den Kollegen gemacht werden soll steht auf einem anderen Blatt.

    danke für den hinweiß :thumbup:

  • ja ne ich kenn mich da mega gut aus, und wollte euch nur testen :P ( Ich hab doch im eingangs Fred schon geschrieben das wir da null Plan haben. Und nein SBV haben wir nicht. Sonst würde das logischerweiße auch auf dessen Schreibtisch liegen.



    danke sehr hilfreich :thumbup:

    Wenn es eine SBV geben würde, dann hätte die SBV und der BR den Fragebogen der Agentur für Arbeit, jeweils direkt angeschrieben, auf dem Schreibtisch liegen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Nur der Vollständigkeit halber:

    ... dann hätte die SBV und der BR den Fragebogen der Agentur für Arbeit, jeweils direkt angeschrieben, auf dem Schreibtisch liegen.

    ... sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller diese Option jeweils auch tatsächlich ausgewählt hat.

    Man kann oder muss da nämlich jeweils separat für Arbeitgeber, Mitarbeitervertretung sowie Schwerbehindertenvertretung wählen/ankreuzen, ob diese befragt werden sollen oder nicht.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Wenn es eine SBV geben würde, dann hätte die SBV und der BR den Fragebogen der Agentur für Arbeit, jeweils direkt angeschrieben, auf dem Schreibtisch liegen.

    ich sach mal so: ich hab die Hoffnung das wir genug SB haben, oder bald haben werden, um auch eine SBV installieren zu können.

  • Nur der Vollständigkeit halber:

    ... sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller diese Option jeweils auch tatsächlich ausgewählt hat.

    Man kann oder muss da nämlich jeweils separat für Arbeitgeber, Mitarbeitervertretung sowie Schwerbehindertenvertretung wählen/ankreuzen, ob diese befragt werden sollen oder nicht.

    Vollkommen korrekt. Das geht jetzt im Antrag nachdem die Bundesagentur für Arbeit da ein Urteil kassiert hat. Das habe ich habe aber mal vorausgesetzt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Wenn es eine SBV geben würde, dann hätte die SBV und der BR den Fragebogen der Agentur für Arbeit, jeweils direkt angeschrieben, auf dem Schreibtisch liegen.

    Soweit die Theorie.
    Ich bin SBV und und mein Schreiben ist beim BR gelandet.
    Das Schreiben an den BR ist bei HR gelandet, obwohl der Antragsteller den Arbeitgeber gar nicht über seinen Antrag informieren wollte.
    Das ist ja schon schlimm genug. Aber was macht der Personalchef? Öffnet das Schreiben und füllt es aus. 🙄
    Wenigstens hat er sowohl die Agentur für Arbeit, den BR und auch mich darüber informiert.