eBRM in Dauernachtschicht

  • Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben? Die Schicht später zu beginnen ist aus Gründen der Schichtübergabe keine Option. Die Sitzung so wesentlich vorzuverlegen ist für die restlichen BRM nur schwer zumutbar. Das eine Lage der Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit kein Verhinderungsgrund ist, ist bekannt.


    Was tun, sprach Zeus.

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  • hier würde es ja schon ausreichen, wenn die Sitzung statt von 9-13 von 8-12 Uhr ginge, dann hätte der Kollege sofort seine 11h.

    Aber wenn die Sitzung tatsächlich um 13 Uhr endet hat der Kollege immer noch 10 Stunden Ruhepause.

    Das Arbeitszeitgesetz ist ja für BRM nicht zwingend so einzuhalten da es ein Ehrenamt ist.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Die Schicht später zu beginnen ist aus Gründen der Schichtübergabe keine Option.

    falscher Ansatz -> Problem des AG


    Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben?

    falscher Ansatz --> das EBRM hat Sitzungsteilnahmerecht und der AG die Pflicht das zu ermöglichen


    --> wenn das EBRM das dauerhaft aus o.g. Gründen ablehnt an der Sitzung teilzunehmen, dann wäre ein "Rücktritt" die beste Option um den Weg frei zu machen, für ein anderes EBRM.


    nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben?

    das sollte der BR gar nicht erst in Erwägung ziehen, dass die BRM die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzregeln missachten.

    Nachtschicht 23:00 bis 6:00, Sitzung 9:00 bis 13:00 Uhr.

    08:00 - 12:00 Uhr wäre ausreichend für die Ruhezeit.

    von 06:00 - 08:00 macht das EBRM Vorbereitung für die Sitzung, dann zählt das auch als AZ (so wäre mein Ansatz)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • von 06:00 - 08:00 macht das EBRM Vorbereitung für die Sitzung, dann zählt das auch als AZ (so wäre mein Ansatz)

    dann wäre aber



    das sollte der BR gar nicht erst in Erwägung ziehen, dass die BRM die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzregeln missachten.

    wohl nicht mehr so wichtig,


    7 Stunden Nachtschicht + 2 Stunden Vorbereitung + 4 Stunden Sitzung sind mehr als 10h...


    Hans Luft

    welche Branche seid ihr?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Im Sinne des ArbZG wäre das kein Problem, da BR ein Ehrenamt und nicht nicht "Arbeitszeit" im Sinne des Gesetzes ist.

    Ich würde mir, wenn es dann unumgänglich ist, eher drei Stunden (von 06:00 bis 09:00) BR-Tätigkeiten suchen / ansammeln und dann direkt die Folgeschicht frei machen. Drei Stunden notwendige BR-Tätigkeit und vier Stunden Sitzung entsprechen einer Schicht.

    Aber insgesamt hat Randolf mit der Aussage

    das EBRM hat Sitzungsteilnahmerecht und der AG die Pflicht das zu ermöglichen

    völlig Recht. Der AG muss die Lösung finden. Es ist nicht eure Aufgabe, das eBRM zu überreden.

  • Hallo,


    mal ganz normal in der Raum gestellt.

    BR Sitzung von 9 bis 13 Uhr.

    Die Nachtschicht vorher gehe ich nicht arbeiten da keine Möglichkeit der Ruhezeiten.

    AG muss den Ausfall bezahlen auch die Zulagen. Ich darf ja keine Benachteiligung durch BR Arbeit haben.

    Nach der Sitzung gehe ich zur nächsten Nachtschicht.

    Alles andere ist ein Problem vom AG.

  • wohl nicht mehr so wichtig,

    AN Schutzregeln sind wichtig, aber ich beziehe mich auf den Anspruch der 11 Std-Ruhezeit.


    ich beziehe mich auf das hier:

    Das Arbeitszeitgesetz ist ja für BRM nicht zwingend so einzuhalten da es ein Ehrenamt ist.

    es ist eben keine Arbeitszeit, daher ist die Ruhezeit m.M.n. das wichtigere Gut.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wenn wir kein My überziehen und andere bereit sind, ihre Kinder Morgens am Kitazaun festzubinden.

    Du willst gerne Deine Version bestätigt haben?

    Die Schicht später zu beginnen ist aus Gründen der Schichtübergabe keine Option. Die Sitzung so wesentlich vorzuverlegen ist für die restlichen BRM nur schwer zumutbar.

    wird nicht passieren, von keinem hier (da bin ich mir sicher)

    Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben?

    falsche Frage, die Frage müsste lauten:


    Wie überzeuge ich den BRV davon, sich für den EBRM einzusetzen, dass dieser dem BetrVG / Rechtsprechung an den Sitzungen teilnehmen kann.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben?

    am besten gar nicht, weil...

    Zitat


    Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Bei der Beurteilung, ob und wann einem Betriebsratsmitglied die Fortsetzung der Arbeit wegen einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit bevorstehenden Betriebsratssitzung unzumutbar ist, ist die in § 5 Abs. 1 ArbZG zum Ausdruck kommende Wertung zu berücksichtigen. Deshalb ist ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht zu einem Zeitpunkt einzustellen, der eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag ermöglicht, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätigkeit zu erbringen ist.

    BAG 7 AZR 224/15

    Deshalb ist das hier...

    Die Schicht später zu beginnen ist aus Gründen der Schichtübergabe keine Option.

    ...kein Argument. Denn wenn dem wirklich so ist und es dem eBRM aus diesen arbeitsorganisatorischen Gründen unmöglich ist, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.

    Soll heißen, wenn "halbe Schichten" aus arbeitsorganisatorischen Gründen nicht funktionieren (ist bei uns auch so), dann muss der AG das eBRM für die komplette Nachtschicht vor und nach der BR-Sitzung bezahlt freistellen.

    Nun ist es aber auch so, dass dies kein Gesetz ist, welches auch das eBRM verpflichtet seine Ruhezeit zu nehmen, sondern Rechtsprechung, welche den AG verpflichtet die Ruhezeit (auch im Falle der ehrenamtlichen BR-Arbeit) zu gewähren.

    D.h. Ruhezeit bei BR-Arbeit ist ein Recht auf welches man aber nicht zwangsläufig bestehen muss.

    Also theoretisch könnt Ihr schon versuchen das eBRM zu überreden darauf zu verzichten, aber auf die Argumentation wäre ich echt gespannt! "Du könntest beide Nachtschichten vor und nach der Sitzung bezahlt frei haben, aber magst Du stattdessen nicht lieber auf Schlaf verzichten und beide Schichten voll arbeiten? ....den AG freut das bestimmt..."

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

    Einmal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter ()

  • Sorry Leute,


    aber das Problem ist doch schon lange höchstrichterlich geklärt.


    Ein BRM unterliegt für seine BR-Tätigkeit zwar nicht dem ArbZG, es kann aber verlangen, daß die Regeln des ArbZG angewendet werden, denn es ist grundsätzlich unzumutbar, ohne gesetzliche Ruhezeit einen BR-Termin wahrzunehmen.


    Und deswegen hat ein BRM bei BR-Tätigkeit zwischen zwei Nachtschichten zB Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Einhaltung der Ruhezeiten des ArbZG.

    Beginnt zB die BR-Sitzung um 09:00, muß der AG auf Verlangen des BRM ab 22:00 Uhr des Vortages bezahlt freistellen, wenn die gesetzliche Ruhezeit 11 Std. beträgt.


    Dazu gibt es viele BAG-Entscheidungen in den letzten Jahrzehnten - relativ gut verständlich zusammengefasst in dieser BAG-Pressemitteilung zu einer Entscheidung aus 2017:

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit - Das Bundesarbeitsgericht

  • Nun ist es aber auch so, dass dies kein Gesetz ist, welches auch das eBRM verpflichtet seine Ruhezeit zu nehmen, sondern Rechtsprechung, welche den AG verpflichtet die Ruhezeit (auch im Falle der ehrenamtlichen BR-Arbeit) zu gewähren.

    so hätte ich das hier


    Das Arbeitszeitgesetz ist ja für BRM nicht zwingend so einzuhalten da es ein Ehrenamt ist.

    wohl besser geschrieben.


    aber das Problem ist doch schon lange höchstrichterlich geklärt.

    Die Frage auf


    Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben?

    wird da irgendwie aber nicht beantwortet :/


    Spaß beiseite wir diskutieren, wie so oft, an der eigentlichen Fragestellung vorbei.

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    Einmal editiert, zuletzt von rtjum () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von rtjum mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo,


    Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen

    Gar nicht. Und was heißt Däumchen drehen? Habt ihr nichts zu tun?

    nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben?

    Auch gar nicht. ist sein Recht.


    Habe das Gefühl Hans Luft steht hier auf der Seite des AG.

    Sollte sich lieber vor sein eBRM stellen.

    Warte auf Antwort von Hans Luft. Alles andere ist doch geschrieben, oder?

  • Hallo Hans Luft,


    über das hier


    Habe das Gefühl Hans Luft steht hier auf der Seite des AG.

    musst Du Dich wirklich nicht wundern, denn


    - der BR hat keine Ahnung von der Rechtslage und ist auch offensichtlich nicht daran interessiert, sich schlau zu machen.

    - der Anspruch auf eine gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden ist selbstverständlich und der BR hätte das eBRM dabei zu unterstützen, diesen Anspruch durchzusetzen (statt ihn von irgendeinem oberfaulen Kompromiss zu "überzeugen")

    - der BR hätte den AG nachhaltig aufzufordern, einen personellen Ersatz für das wegen BR-Tätigkeit verhinderte BRM einzuplanen.


    Zusammen mit anderen Postings von Dir entsteht durch das Unwissen/die Untätigkeit des BR im geschilderten Fall schon ein gewisser Eindruck.

  • Ich will den Kollegen in der Sitzung haben, aber er lehnt immer mit Verweis auf Ruhezeit ab und will auch nicht die Kollegen hängen lassen.

    das ist dann aber eindeutig ein falsches "Amtsverständnis" von Seiten des EBRM.

    Da muss man sich fragen, warum er sich hat aufstellen lassen, das er Dauernachtschicht hat war ihm doch vorher klar.


    Ggf. den EBRM auf sein Amtsverständnis ansprechen und dann im Gremium beraten, ob man evt. eine "Amtsenthebung" anstreben sollte?


    ttps://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratmitglieder/betriebsratsmitglied-ausschluss-aus-dem-betriebsrat-amtsenthebung/

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    • Hilfreichste Antwort

    - der BR hat keine Ahnung von der Rechtslage und ist auch offensichtlich nicht daran interessiert, sich schlau zu machen.

    - der Anspruch auf eine gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden ist selbstverständlich und der BR hätte das eBRM dabei zu unterstützen, diesen Anspruch durchzusetzen (statt ihn von irgendeinem oberfaulen Kompromiss zu "überzeugen")

    - der BR hätte den AG nachhaltig aufzufordern, einen personellen Ersatz für das wegen BR-Tätigkeit verhinderte BRM einzuplanen.

    Die Rechtslage ist uns bewusst, habe ich eingangs auch dargelegt. Ich suche nach einem für alle Seiten schmerzfreien Ansatz, das ohne Holzhammer zu lösen, nur scheinbar sehen die meisten hier nur Nägel.

  • Hans Luft

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Ich suche nach einem für alle Seiten schmerzfreien Ansatz, das ohne Holzhammer zu lösen

    Unser "schmerzfreier Ansatz" war da, dass die BRM von der Nachtschicht vor der BR Sitzung komplett bezahlt freigestellt werden und nach der BR-Sitzung nicht auf ihre Ruhezeit bestehen und die Nacht normal arbeiten. - Dies kann aber keine Regel sein!! Sondern höchstens ein "Agreement", da natürlich weder der BR noch der AG ein BRM verpflichten kann seine Rechte nicht in Anspruch zu nehmen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

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