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Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben? Die Schicht später zu beginnen ist aus Gründen der Schichtübergabe keine Option. Die Sitzung so wesentlich vorzuverlegen ist für die restlichen BRM nur schwer zumutbar. Das eine Lage der Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit kein Verhinderungsgrund ist, ist bekannt.
Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben?
falscher Ansatz --> das EBRM hat Sitzungsteilnahmerecht und der AG die Pflicht das zu ermöglichen
--> wenn das EBRM das dauerhaft aus o.g. Gründen ablehnt an der Sitzung teilzunehmen, dann wäre ein "Rücktritt" die beste Option um den Weg frei zu machen, für ein anderes EBRM.
Im Sinne des ArbZG wäre das kein Problem, da BR ein Ehrenamt und nicht nicht "Arbeitszeit" im Sinne des Gesetzes ist.
Ich würde mir, wenn es dann unumgänglich ist, eher drei Stunden (von 06:00 bis 09:00) BR-Tätigkeiten suchen / ansammeln und dann direkt die Folgeschicht frei machen. Drei Stunden notwendige BR-Tätigkeit und vier Stunden Sitzung entsprechen einer Schicht.
Die Schicht später zu beginnen ist aus Gründen der Schichtübergabe keine Option. Die Sitzung so wesentlich vorzuverlegen ist für die restlichen BRM nur schwer zumutbar.
wird nicht passieren, von keinem hier (da bin ich mir sicher)
Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben?
falsche Frage, die Frage müsste lauten:
Wie überzeuge ich den BRV davon, sich für den EBRM einzusetzen, dass dieser dem BetrVG / Rechtsprechung an den Sitzungen teilnehmen kann.
Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben?
am besten gar nicht, weil...
Zitat
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Bei der Beurteilung, ob und wann einem Betriebsratsmitglied die Fortsetzung der Arbeit wegen einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit bevorstehenden Betriebsratssitzung unzumutbar ist, ist die in § 5 Abs. 1 ArbZG zum Ausdruck kommende Wertung zu berücksichtigen. Deshalb ist ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht zu einem Zeitpunkt einzustellen, der eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag ermöglicht, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätigkeit zu erbringen ist.
Die Schicht später zu beginnen ist aus Gründen der Schichtübergabe keine Option.
...kein Argument. Denn wenn dem wirklich so ist und es dem eBRM aus diesen arbeitsorganisatorischen Gründen unmöglich ist, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.
Soll heißen, wenn "halbe Schichten" aus arbeitsorganisatorischen Gründen nicht funktionieren (ist bei uns auch so), dann muss der AG das eBRM für die komplette Nachtschicht vor und nach der BR-Sitzung bezahlt freistellen.
Nun ist es aber auch so, dass dies kein Gesetz ist, welches auch das eBRM verpflichtet seine Ruhezeit zu nehmen, sondern Rechtsprechung, welche den AG verpflichtet die Ruhezeit (auch im Falle der ehrenamtlichen BR-Arbeit) zu gewähren.
D.h. Ruhezeit bei BR-Arbeit ist ein Recht auf welches man aber nicht zwangsläufig bestehen muss.
Also theoretisch könnt Ihr schon versuchen das eBRM zu überreden darauf zu verzichten, aber auf die Argumentation wäre ich echt gespannt! "Du könntest beide Nachtschichten vor und nach der Sitzung bezahlt frei haben, aber magst Du stattdessen nicht lieber auf Schlaf verzichten und beide Schichten voll arbeiten? ....den AG freut das bestimmt..."
aber das Problem ist doch schon lange höchstrichterlich geklärt.
Ein BRM unterliegt für seine BR-Tätigkeit zwar nicht dem ArbZG, es kann aber verlangen, daß die Regeln des ArbZG angewendet werden, denn es ist grundsätzlich unzumutbar, ohne gesetzliche Ruhezeit einen BR-Termin wahrzunehmen.
Und deswegen hat ein BRM bei BR-Tätigkeit zwischen zwei Nachtschichten zB Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Einhaltung der Ruhezeiten des ArbZG.
Beginnt zB die BR-Sitzung um 09:00, muß der AG auf Verlangen des BRM ab 22:00 Uhr des Vortages bezahlt freistellen, wenn die gesetzliche Ruhezeit 11 Std. beträgt.
Dazu gibt es viele BAG-Entscheidungen in den letzten Jahrzehnten - relativ gut verständlich zusammengefasst in dieser BAG-Pressemitteilung zu einer Entscheidung aus 2017:
Nun ist es aber auch so, dass dies kein Gesetz ist, welches auch das eBRM verpflichtet seine Ruhezeit zu nehmen, sondern Rechtsprechung, welche den AG verpflichtet die Ruhezeit (auch im Falle der ehrenamtlichen BR-Arbeit) zu gewähren.
Wie überzeugt man eigentlich ein eBRM davon, nach der Nachtschicht noch vier Stunden bis zur BR-Sitzung Däumchen zu drehen und nach der BR-Sitzung keine 11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Schichtbeginn zu haben?
wird da irgendwie aber nicht beantwortet
Spaß beiseite wir diskutieren, wie so oft, an der eigentlichen Fragestellung vorbei.
Habe das Gefühl Hans Luft steht hier auf der Seite des AG.
musst Du Dich wirklich nicht wundern, denn
- der BR hat keine Ahnung von der Rechtslage und ist auch offensichtlich nicht daran interessiert, sich schlau zu machen.
- der Anspruch auf eine gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden ist selbstverständlich und der BR hätte das eBRM dabei zu unterstützen, diesen Anspruch durchzusetzen (statt ihn von irgendeinem oberfaulen Kompromiss zu "überzeugen")
- der BR hätte den AG nachhaltig aufzufordern, einen personellen Ersatz für das wegen BR-Tätigkeit verhinderte BRM einzuplanen.
Zusammen mit anderen Postings von Dir entsteht durch das Unwissen/die Untätigkeit des BR im geschilderten Fall schon ein gewisser Eindruck.
- der BR hat keine Ahnung von der Rechtslage und ist auch offensichtlich nicht daran interessiert, sich schlau zu machen.
- der Anspruch auf eine gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden ist selbstverständlich und der BR hätte das eBRM dabei zu unterstützen, diesen Anspruch durchzusetzen (statt ihn von irgendeinem oberfaulen Kompromiss zu "überzeugen")
- der BR hätte den AG nachhaltig aufzufordern, einen personellen Ersatz für das wegen BR-Tätigkeit verhinderte BRM einzuplanen.
Die Rechtslage ist uns bewusst, habe ich eingangs auch dargelegt. Ich suche nach einem für alle Seiten schmerzfreien Ansatz, das ohne Holzhammer zu lösen, nur scheinbar sehen die meisten hier nur Nägel.
Ich suche nach einem für alle Seiten schmerzfreien Ansatz, das ohne Holzhammer zu lösen
Unser "schmerzfreier Ansatz" war da, dass die BRM von der Nachtschicht vor der BR Sitzung komplett bezahlt freigestellt werden und nach der BR-Sitzung nicht auf ihre Ruhezeit bestehen und die Nacht normal arbeiten. - Dies kann aber keine Regel sein!! Sondern höchstens ein "Agreement", da natürlich weder der BR noch der AG ein BRM verpflichten kann seine Rechte nicht in Anspruch zu nehmen.