Tagesordnung/Tätigkeitsbericht nach Betriebsversammlung noch beschließbar?

  • Unser Betriebsratsvorsitzender hat ohne zugrundeliegende Beschlüsse im Alleingang Tagesordnung und Tätigkeitsbericht für unsere letzte Betriebsversammlung selbst aufgesetzt und im Alleingang ohne Rücksprache mit dem Gremium an die gesamte Belegschaft gemailt.


    Nun ist die Versammlung gelaufen und er setzt im Nachhinein die notwendigen Beschlüsse auf die Tagesordnung...


    Ist das überhaupt möglich?

  • Festlegung der Tagesordnung und Tätigkeitsbericht des BR sind Aufgaben des BRV. Er kann (und sollte m.E. auch) die Themen im Gremium abstimmen, muß es aber nicht zwingend und benötigt auch keinen Beschluss. Ich sehe eher eine Unhöflichkeit dem Gremium gegenüber als eine Pflichtverletzung und die nachträgliche Beschlussfassung für Makulatur.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Festlegung der Tagesordnung und Tätigkeitsbericht des BR sind Aufgaben des BRV

    Zitat:


    Der Betriebsrat beruft die Betriebsversammlung ein, worüber er durch Beschluss des Gremiums ebenso zu entscheiden hat wie über die Tagesordnung.


    ttps://www.betriebsrat.de/news/worauf-betriebsraete-bei-der-betriebsversammlung-achten-muessen-20694


    Ist das überhaupt möglich?

    da die BV schon gelaufen ist, ist das ja sinnfrei.

    Würde ich als Gremium auch nicht machen, das nachträglich zu legetimieren.


    Eher würde ich darauf drängen, dass die nächste BV korrekt einberufen wird.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das es möglich ist hat Euer BRV ja gezeigt.

    Ob das ok ist solltet ihr in der nächsten Sitzung thematisieren und dafür mit einem 1/4 der Mitglieder auf die Tagesordnung setzen lassen.

    Ihr müsst dem BRV klar machen, dass ihr mit seiner Vorgehensweise nicht einverstanden seid. GGfls müsst ihr ihm auch die Konsequenz aufzeigen, für die ihr aber eine Mehrheit im GRemium benötigen werdet.


    Wichtig werden die Mehrheiten im Gremium sein, wenn die auf der Seite des BRV sind wird es eher schwierig bzw aufwendiger etwas zu ändern.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Nun ist die Versammlung gelaufen und er setzt im Nachhinein die notwendigen Beschlüsse auf die Tagesordnung...


    Ist das überhaupt möglich?

    Das ist natürlich unsauber und schlechter Stil - irgendwelche Konsequenzen nach außen hat das aber nicht. Über eine rote Ampel zu gehen ist ja auch verboten, aber möglich. Ebenso kann man diesen Umstand nicht heilen, selbst wenn man jetzt rückwärts über die rote Ampel läuft.


    Was wünscht du dir denn, dass jetzt passiert?

  • Der Betriebsrat beruft die Betriebsversammlung ein, worüber er durch Beschluss des Gremiums ebenso zu entscheiden hat wie über die Tagesordnung.

    Wieder was gelernt. Dann habe ich es unwissentlich richtig gemacht. ^^

    Was wünscht du dir denn, dass jetzt passiert?

    Das hat der BR in die Hand. § 23 Abs. 1 BetrVG sehe ich schwer durchsetzbar. Aber die Abwahl des BRV ist jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich. Dafür braucht es nicht einmal einen Anlass oder triftigen Grund.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)