Betriebsübergreifende Lohngerechtigkeit

  • Aktuell ist betriebsübergreifende Lohngerechtigkeit bei uns ein großes Thema. Wir haben mehrere Kundenservicestandorte, teilweise im Tarif und es gibt großes Unverständnis, warum denn Teams an den Standorten unterschiedlich verdienen bei gleich definierten Aufgaben. Die BRs sind gut vernetzt, daher sind uns die Unterschiede bekannt auch wenn es ja kein Recht auf betriebsübergreifende Einsicht in die Listen gibt. Argument des AG - Unterschiedliche Lebenshaltenskosten und man könne ja umziehen wenn es einem nicht passt.


    Haben wir hier irgendeinen Angriffswinkel betriebsübergreifend tätig zu werden? Über den GBR eventuell?

  • Argument des AG - Unterschiedliche Lebenshaltenskosten

    ist das ein so schlechtes Argument?


    Was passiert wenn ihr alle gleichen Lohn zahlt?

    ich spekuliere mal, das dann die AN fragen, warum die im Norden "besser" verdienen wie die im Süden. Begründung wird sein "die Lebenshaltungskosten im Norden sind niedriger, die haben mehr zur freien Verfügung"

    --> ich wäre vorsichtig als BRM in einer Niederlassung im "teuren Süden" gleiche Gehälter für das ganze Bundesgebiet zu fordern und die realen Lebenshaltungskosten auszublenden.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Gehen wir für das Argument mal davon aus, dass die Leute in München weniger verdienen als in Dresden.

    dann müsste man für die Münchener den Lohn höher ansetzen als für die aus Dresden, wenn man die Lebenshaltungskosten als Basis für alle MA ansetzen/ausgleichen möchte.


    Die Frage ist halt: ist das überhaupt Aufgabe des BR?

    Ich meine NEIN, weil ihr hier "Lohnbestandteile" verhandelt, das darf der BR gar nicht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ihr hättet die Möglichkeit, zu versuchen, eine einheitliche Eingruppierungsrichtlinie hinzubekommen. Dann bekommen gleiche Tätigkeiten die gleiche Lohngruppe. Dass das Basisniveau an manchen Orten (gerade weiter auseinanderliegenden) anders vergütet wird, müssen die AN dann hinnehmen. Das ergibt sich aus dem Gehaltsgefüge und dem Arbeitsmarkt der Region. Es steht den MA dann ja frei, sich an den anderen Standort versetzen zu lassen und dorthin zu ziehen.

  • Ihr hättet die Möglichkeit, zu versuchen, eine einheitliche Eingruppierungsrichtlinie hinzubekommen.

    Das dürfte schwierig werden, denn

    Wir haben mehrere Kundenservicestandorte, teilweise im Tarif

    Ich kann mir aufgrund dieser Information eine einheitliche Eingruppierungsrichtlinie mit einheitlicher Bezahlung nur schlecht vorstellen. Außer natürlich, der AG zahlt bei den tariflosen Betriebsteilen 1:1 in Anlehnung an den Tarif, aber so scheint es hier ja nicht zu sein.

    Für mich sieht das nach einem klassischen Tarifkonflikt aus, bei dem die Gewerkschaft gefragt ist.

    Wenn der BR (oder GBR) hier kräftig kommuniziert, dass er erfolglos versucht, eine gerechte Regelung durchzusetzen, wäre das schon mal eine gute Unterstützung in diesem Konflikt. Die weiteren Schritte (und Gemeinheiten) bespricht man dann diskret zwischen GEW und BR.

  • Falls ihr das hinbekommt, gratuliere ich. Bin aus dem Osten, tarifgebunden. Immer noch eine 38 Stunden Woche. Weniger Weihnachtsgeld. Kein Weg rein in Thüringen da was zu ändern. Unsere Kollegen in den alten Bundesländern sind da deutlich besser aufgestellt.