Überlastungsamzeige wird nicht beachtet

    • Hallo,


      Als SBV stehe ich vor folgendem Problem.


      Einer meiner "Schützlinge" hat letztes Jahr im Herbst eine Überlastungsanzeige bei seinem Vorgesetzten abgegeben.

      Eine Umverteilung der Arbeit wurde zwischen den beiden besprochen.

      Passiert ist nichts. Die Personen, die das Arbeitspensum auffangen sollten wissen offiziell von nichts und würden durch eigene Aufgaben die Mehrbelastung auch nicht abtragen können.

      Jetzt stehen wir kurz vor einem Termin mit AG; Vorgesetztem; AN; BR und SBV.

      In wie weit können wir (BR und SBV) verlangen/vorschlagen die Umverteilung der Arbeit als "Your Fix" zu beobachten?

      So dass der AN jetzt wirklich entlastet wird und trotzdem niemand anderes überlastet. :/


      LG

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  • Gibt es ein Ergebnisprotokoll des Gesprächs? Das wäre ja auch hilfreich, wenn es um Beurteilungen etc. geht.


    Möglicher Gesprächsverlauf ohne Protokoll: "Sie haben sich nicht ausreichend um den Berich XY gekümmert" - "Zählt doch nach unserem Gespräch nicht mehr zu meinen Aufgaben" - "Davon weiß ich nichts. Laut Vertrag sind Sie für den Arbeitsbereich zuständig".


    Worum soll es in dem Gespräch denn gehen? Die Umsetzung der Überlastungsanzeige oder war etwas anderes der Auslöser?


    Falls die Überlastung durch die Behinderung ausgelöst wurde, solltest du an die Hilfsmöglichkeiten des Integrationsamts denken. Wenn es einfach "nur" immer mehr Sachen wurden, ist der Grund im Betrieb zu suchen und muss dann auch durch den Betrieb gelöst werden.

  • Es gibt ein Ergebnisprotokoll aus dem ersten Gespräch. Das wurde aber nicht umgesetzt.

    Laut Arbeitsplatzbeschreibung macht der SB-Kollege Aufgaben die nicht in seiner Verantwortung liegen, aber durch Personalabbau aufgefangen werden mussten. Eigentlich liegen diese Aufgaben im Aufgabenbereich des Vorgesetzten.

    Es soll im Gespräch um die Entlastung des SB-Kollegen gehen, da sich die Überlastung seit einiger Zeit auf seine Behinderung auswirkt, bzw. er sich durch die auferlegte Verantwortung nicht um seine Gesundheit kümmern kann.

    Der Grund ist beim Vorgesetzten, bzw. beim Betrieb zu suchen.

    Meine Frage ist : Aus rechtlicher Sicht... dürfen SBV und/oder BR ein "Beobachten" der Maßnahmen vorschlagen/verlangen?


    LG Simone

  • Hallo,


    Du solltest den § 167 Abs. 1 SGB IX ernst nehmen und den AG auffordern, seiner gesetzlichen Pflicht zur Einleitung eines Präventionsverfahrens unter Beteiligung des Integrationsamtes nachzukommen.

    Mit Beteiligung des Integrationsamtes bekommt so eine Vereinbarung noch mal eine deutlich höhere Verbindlichkeit.

    • Hilfreichste Antwort

    Die Überlastungsanzeige dient dazu, den Arbeitgeber explizit auf Gefahren hinzuweisen und ihn aufzufordern, diese zu beseitigen. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetzes, Fürsorgepflichten des AG, Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrags (Nebenpflichten). Der An soll damit vor Haftung geschützt werden, wenn ihm aufgrund der Überlastung Fehler passieren.


    Als BR solltet Ihr Euch jede Überlastungsanzeige vorlegen lassen (Informationsrecht) und den AG auffordern, die Überlastung zu beseitigen. Natürlich seid Ihr hier mit im Boot und solltet nicht nur Vorschläge machen, sondern Euch auch vor Ort ansehen bzw. durch Rückfragem beim Kollegen, ob sich was tut.


    Dann regelmäßig (mindestens alle vier Wochen) den AG in die Sitzung einladen und den aktuellen Stand besprechen. Der AG muss den Missstand beseitigen. Ihr als BR habt eine Überwachungsaufgabe (Arbeits- und Gesundheitsschutz!) und müsst dem AG Druck machen.


    Daher regelmäßig nachhalten, Maßnahmen mit dem AG vereinbaren (z.B. auch gemeinsames Jour Fixe) und dran bleiben.

    Insbesondere da es sich auch noch um einen behinderten AN handelt. Ihr könnt Albaraccins Vorschlag umsetzen und noch mit allen weiteren Gesetzen, Arbeitsschutzmaßnahmen etc. auffahren, die passen.


    Wenn sich eit einem Jahr nichts getan hat, habt Ihr als BR mehr als ein Thema!

  • Da hast du schon ein Problem aufgeführt wo dann die Überwachung der Umverteilung der Arbeit ja nichts bringen würde.
    Weil die Kollegen dann ja in eine Überlastung kommen und die Umverteilung nicht auffangen können.
    Deshalb bringt diese notwendige Verlagerung der Arbeit weg von dem Schützling dann an anderer Stelle ein neues Problem.
    Sprich ihr müsst dem Arbeitgeber klar machen das er da mehr Personal benötigt. Das muss das Hauptziel sein weil das verschieben der Last bringt ja nicht wirklich eine finale Lösung. Das sorgt dann vielleicht nur für Spannungen zwischen den beteiligten Personen.

    Allerdings ist auch klar das die Belastung von dem Schützling reduziert werden muss wenn das nicht mehr geht. Also meinen Beitrag nicht so verstehen das ich sage das man da nichts machen kann und nichts machen muss.

    Und die Überlastungsanzeige nur an den Vorgesetzten zu stellen und nicht an den Betriebsrat zu stellen, neben der Schwerbehindertenvertretung, wäre wahrscheinlich auch hilfreich bzw. damals hilfreicher gewesen.

    Der Hinweis hier mit dem Geschütz des §167 Abs. 1 aufzufahren von albarracin ist der klare Weg welchen die Vertrauensperson der Schwerbehinderten hier gehen muss.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Soweit ich weis, verhält es sich mit der Überlastungsanzeige so, dass der Arbeitnehmer dem AG anzeigt, die aufgetragenen Arbeiten nicht vollumfänglich erledigen zu können. Er ist Überlastet; Arbeit bleibt liegen, Arbeitgeber tu was, entlaste mich.

    Das schützt den AN ggf. vor irgendwelchen disziplinarischen Maßnahmen, wenn irgendwelcher Schaden dadurch entsteht, dass die Arbeit liegen bleibt. So lange der AN aber alles "weg schafft", ist er aus Sicht mancher AG nicht überlastet... (Schlussfolgerung überlasse ich Dir.)

    Dem Arbeitgeber steht es ja frei die Überlastungsanzeige des Schwerbehinderten zum Anlass zu nehmen, Ausgleichszahlungen beim Integrationsamt wegen Minderleistung zu stellen.

  • Hallöle,


    wir befassen uns gerade damit eine Verfahrensvereinbarung Überlastungsanzeige zu formulieren und sind darauf gekommen, dass der Begriff irreführend ist. Im Prinzip ist es eine Information an den AG, dass es mir aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen nicht möglich ist die Arbeit sachgerecht zu erledigen. Mit der Folge, dass der AG sich der Situation annehmen muss und diese anzupassen hat und ich bis dorthin im gewissem Umfang von der Haftung befreit bin.

    Der Begriff Überlastungsanzeige erweckt den Eindruck, dass die Ursache beim AN liegt. Bei der Aussage "Ich bin überlastet" wird landläufig doch eher an wenig belastbar, keine Stressresistenz o.ä. gedacht.

    Hilft Dir in der Sache vermutlich nicht weiter, wollte aber trotzdem meinen Gedanken dazu loswerden.