Hallo Gemeinde,
liegt eurer Meinung nach ein tatsächlicher Verhinderungsgrund vor, wenn das BR-Mitglied, bzw. Ersatzmitglied einen wichtigen Arzttermin oder einen Betreuungsengpass für sein Kind hat?
Ich neige dazu, dies als Verhinderungsgrund anzuerkennen.
Wie seht ihr das?
Zum x-ten mal: Verhinderungsgründe
- Baujahr70
- Erledigt
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ich neige dazu dir zuzustimmen
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Anerkannte wichtige Verhinderungsgründe sind: Krankheit, Urlaub, Seminarbesuch, Dienstreise, Elternzeit. Hier kann der BRV regelmäßig davon ausgehen, dass das BRM verhindert ist und das entsprechende Ersatzmitglied laden - es sei denn, das BRM erklärt ausdrücklich, an der Sitzung teilnehmen zu wollen.
Den wichtigen Arztbesuch würde ich analog zu Krankheit betrachten, selbst wenn es nur ein Vorsorgetermin ist. Es ist damit zu rechnen, dass der nächste Termin erst in einigen Wochen angeboten werden kann.
Beim Engpass in der Kinderbetreuung besteht streng genommen kein Anspruch, weil der AG auch die Kosten für einen Babysitter bezahlen müsste, damit das BRM an der Sitzung teilnehmen kann. Ich würde eine Erklärung, dass das Kind fremdelt, oder auf die Schnelle kein vertrauenswürdiger Babysitter zu finden ist, aber ohne wenn und aber akzeptieren.
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Wenn sich das BRM für einen Arztbesuch oder die Betreuung des Kindes auch frei nehmen würde, wenn es zu dieser Zeit keine BR-Sitzung hätte, sondern arbeiten würde, dann sehe ich das als regulären Verhinderungsgrund an.
Denn BR-Arbeit soll in der Arbeitszeit erledigt werden.
Wenn das BRM also dafür Überstunden abbummelt, ist es wie Urlaub zu werten, da derjenige ja dafür auch keine Arbeitszeit abrechnet. Dann passt es.
Denn was macht das BRM, wenn es einen Betreuungsengpass hat und eigentlich arbeiten muss? Beim AG Freistellung, Urlaub oder Überstunden abbummeln beantragen. Und damit ist es ein regulärer Verhinderungsgrund.
Arztbesuche sehe ich da immer als regulären Verhinderungsgrund.
Fehlende Kinderbetreuung, weil die BR-Sitzung länger dauert oder früher anfängt, als die Arbeit sonst - schwierig. Denn die Sitzung ist Arbeitszeit und damit muss der AN=BRM für Kinderbetreuung sorgen.