Frist für außerordentliche Betriebsratswahl

  • Hallo liebe Community,


    da unser Gremium im Juni durch Rücktritte unter der geforderten Mitgliederanzahl fällt, stehen bei uns Neuwahlen im Raum.
    natürlich werde wir unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen.

    Dieser wird sich aber gewissenhaft auf die Wahl vorbereiten müssen und das wird einige Zeit in Anspruch nehmen, mit Seminar etc...


    Gibt es eine Frist, in der die außerordentliche Wahl durchgeführt werden muss ?
    Wir streben an, den Stichtag Anfang Januar zu legen, da bei uns momentan Hochsaison und eher kein geeigneter Zeitpunkt für eine BR-Wahl ist.


    Danke schonmal für Eure Antworten

  • Ihr habt 25 Wochen Hochsaison? Und was macht ihr, wenn in diesem Zeitraum drei MItarbeiter drei Wochen wegen Krankheit ausfallen? Und das ist vom Aufwand für die Durchführung einer Wahl schon großzügig zusammengerechnet.


    Im Endeffekt werdet ihr damit durchkommen. Die Frage ist halt, ob ihr euren Betrieb wirklich ein halbes Jahr so laufenlassen wollt.

  • Ihr habt 25 Wochen Hochsaison?


    Im Endeffekt werdet ihr damit durchkommen. Die Frage ist halt, ob ihr euren Betrieb wirklich ein halbes Jahr so laufenlassen wollt.

    Natürlich haben wir keine 25 Wochen Saison...sicher gibt es im Herbst ein" Loch" in dem man eine Wahl einschieben könnte, aber die Vorbereitung vereinnahmt einen ja schon.


    Und von wollen kann keine Rede sein.

  • Niemand setzt uns unter Druck. Der Zeitpunkt ist für eine Wahl ist nur alles andere als günstig. Daher hätten wir uns gewünscht, das Gremium hätte normal seine Amtsperiode zu Ende gebracht. Aber leider brechen uns nun zwei BRM weg. Ersatzmitglieder gibt es keine mehr.


    Daher der Gedanke, die Wahl tatsächlich auf Anfang Januar zu legen. Oder zu mindestens in eine ruhigere Phase.


    Und die Frage nach einer gesetzlichen Frist ...

  • Der Begriff "unverzüglich" ist definiert als ohne schuldhaftes Verzögern. Vom Einsetzen des Wahlvorstands bis zum Wahltag vergehen im normalen Wahlverfahren ca. 10 Wochen. D.h. wenn im Juni die BRM ihr Amt niederlegen, könnte im September der neue BR im Amt sein. Eine Wahlvorstandsschulung ist kein Mammutseminar, sondern dauert 1-2 Tage.


    Natürlich könnt ihr die Wahl bis zum Januar hinauszögern, weil eine schuldhafte Verschleppung erstmal gerichtlich festgestellt werden muss. Ich würde aber keine größeren Summen darauf wetten, dass nicht ein Besserkönner schon mit seiner Liste in den Startlöchern steht, oder der AG vorschnell meint, sich an keine Beschlüsse mehr halten zu müssen und dem BR das Schneckentempo nicht vor die Füße fällt.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Und die Frage nach einer gesetzlichen Frist ...

    "Können wir uns bitte auf die Frage konzentrieren" - verstehe schon. ;)


    Der neue Wahlvorstand ist angehalten unverzüglich nach der Einsetzung loszulegen. Anders als bei den Fristen ab Aushang des Wahlausschreibens sind wir hier bei einem schwammigen Begriff. Nach Wikipedia ist entscheidend für die Unverzüglichkeit nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarekit des alsbaldigen Handelns.


    Ohne eine Schulung eine Wahl durchzuführen ist nicht unbedingt subjektiv zumutbar. Ein halbes Jahr abzusitzen? Puh, da habe ich echte Bauchschmerzen. Wir könnten jetzt nach Wahrscheinlichkeit gehen ob jemand die Faxen dicke hat.


  • Niemand setzt uns unter Druck. Der Zeitpunkt ist für eine Wahl ist nur alles andere als günstig.

    Das halte ich nicht für ausreichend im Sinne des Gesetzes, um die Wahl zu verzögern. WV-Mitglieder können auch nacheinander zur Schulung gehen und bei ordentlicher Unterstützung des AG ist der Aufwand deutlich geringer. Wenn er den Arbeitsausfall vom WV minimieren will, dann kann die Verwaltung hervorragend zuarbeiten.

  • Wenn er den Arbeitsausfall vom WV minimieren will, dann kann die Verwaltung hervorragend zuarbeiten.

    Megawichtiger Punkt. Gerade hier hat der AG die maximale Motivation eine möglichst reibungslose Wahl zu ermöglichen. Nur so als Denkanstoß.


    Und nicht vergessen - betriebliche Notwendigkeiten sind etwas anderes als betriebliche Wünsche oder Bedürfnisse.

  • da unser Gremium im Juni durch Rücktritte unter der geforderten Mitgliederanzahl fällt, stehen bei uns Neuwahlen im Raum.

    dann sollen die später zurücktreten, so das ihr sicher im Januar wählen könnt.

    theoretisch können die den Rücktritt ja schon für 31.12. ankündigen, ihr bereitet die Wahlen vor und habt dann kein "Zeitproblem"

    --> ein Rücktritt ist ja immer freiwillig, also sollte das machbar sein.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • dann sollen die später zurücktreten, so das ihr sicher im Januar wählen könnt.

    theoretisch können die den Rücktritt ja schon für 31.12. ankündigen,

    "Das Einfache ist immer leicht, aber oft ist es schwierig, dorthin zu gelangen" (George Sand)


    Wäre es eventuell im Bereich des Denkbaren, dass die BRM ihren Rücktritt für Juni angekündigt haben, weil sie dann die Firma verlassen? ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Gibt es eine Frist, in der die außerordentliche Wahl durchgeführt werden muss ?

    Nein.


    Der BR hätte mit der Bestellung des WV eh die Wahl ordnungsgemäß schnell eingeleitet, ein "zögerndes" Vorgehen des WV wäre ihm nicht zuzurechnen.


    Selbst wenn es ihm zuzurechnen wäre, träte diese Konsequenz juristisch nicht ein:

    oder der AG vorschnell meint, sich an keine Beschlüsse mehr halten zu müssen

    Die Beschlüsse des BR bleiben auch bei Nichtdurchführung der Wahl für den AG beachtlich, und zwar bis zum Ende der regulären Amtszeit. D.h. der AG darf die Beschlüsse des BR nicht ignorieren.


    Allerdings geht es mir inhaltlich auch nicht ein, warum die Wahl nicht zeitnah durchführbar sein soll.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wäre es eventuell im Bereich des Denkbaren, dass die BRM ihren Rücktritt für Juni angekündigt haben, weil sie dann die Firma verlassen? ;)

    Genau so sieht es nämlich aus...




    Aber wir werden das nochmal auf unserer nächsten Sitzung diskutieren. Auch wenn das übrige Gremium amts- und beschlussfähig bliebe, ist es dem natürlich daran gelegen, so schnell wie möglich einen neuen Betriebsrat zu gründen .


    Das Brett, das der WV dann zu bohren hätte wäre aber dann dementsprechend...


    Trotz alledem: Vielen Dank für den enormen Input !!

  • Wäre es eventuell im Bereich des Denkbaren, dass die BRM ihren Rücktritt für Juni angekündigt haben, weil sie dann die Firma verlassen? ;)

    Genau so sieht es nämlich aus...

    ok,

    da unser Gremium im Juni durch Rücktritte unter der geforderten Mitgliederanzahl fällt

    wobei ich da gedanklich nicht bei "Rücktritte" gewesen bin, wenn die BRM die Firma verlassen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.