Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig.
Im vorherein genehmigen geht nicht.
Auch hier ein Denkfehler, natürlich kann man Mehrarbeit vorab genehmigen, genau dafür macht man ja eine BV. Denn eine BV ist ja nichts anderes als Mitbestimmung und in dieser regelt man unter welchen Umständen Mehrarbeit zulässig (also durch die BV mitbestimmt genehmigt) ist und keiner zusätzlichen Zustimmung bedarf.
...und natürlich kann man in eine BV reinschreiben: "Die freiwillige Übernahme zusätzlicher Schichten ist, unter Einhaltung aller arbeitszeitgesetzlicher Regelungen, bis zu einer Grenze von XY pro Monat zulässig und bedarf keiner weiteren Zustimmung durch den Betriebsrat"
Ach und...
Lieber Paragraphenreiter,
dann erkläre mir mal bitte, wie ich "sauber" damit umgehe.
Folgender Sachverhalt:Produktionsbetrieb, 4er Wechselschichtsystem, verarbeitende Industrie
Eine Schicht besteht aus 7 Personen bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbesatzung von 4.
Rettungsdienst, 2er Wechselschichtsystem + 3er Wechselschichtsystem + reines Tagdienstsystem + Früh/Spät Schichtsystem + Verwaltung mit normalen Bürozeiten + gesetzliche Betriebspflicht + über 30 Rettungs- und Krankentransportwagen in diesen Schichtsystemen, Mindestbesatzung 2 pro Fahrzeug (mit unterschiedlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen).
...und es geht trotzdem "sauber". Da wird die BV dann halt recht umfangreich.