Erledigung der laufenden Geschäfte...

  • Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig.
    Im vorherein genehmigen geht nicht.

    Auch hier ein Denkfehler, natürlich kann man Mehrarbeit vorab genehmigen, genau dafür macht man ja eine BV. Denn eine BV ist ja nichts anderes als Mitbestimmung und in dieser regelt man unter welchen Umständen Mehrarbeit zulässig (also durch die BV mitbestimmt genehmigt) ist und keiner zusätzlichen Zustimmung bedarf.

    ...und natürlich kann man in eine BV reinschreiben: "Die freiwillige Übernahme zusätzlicher Schichten ist, unter Einhaltung aller arbeitszeitgesetzlicher Regelungen, bis zu einer Grenze von XY pro Monat zulässig und bedarf keiner weiteren Zustimmung durch den Betriebsrat"


    Ach und...

    Lieber Paragraphenreiter,

    dann erkläre mir mal bitte, wie ich "sauber" damit umgehe.
    Folgender Sachverhalt:

    Produktionsbetrieb, 4er Wechselschichtsystem, verarbeitende Industrie

    Eine Schicht besteht aus 7 Personen bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbesatzung von 4.

    Rettungsdienst, 2er Wechselschichtsystem + 3er Wechselschichtsystem + reines Tagdienstsystem + Früh/Spät Schichtsystem + Verwaltung mit normalen Bürozeiten + gesetzliche Betriebspflicht + über 30 Rettungs- und Krankentransportwagen in diesen Schichtsystemen, Mindestbesatzung 2 pro Fahrzeug (mit unterschiedlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen).

    ...und es geht trotzdem "sauber". Da wird die BV dann halt recht umfangreich.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Der AG hat seine Personalplanung so knapp gestrickt, dass keine Luft für zwei kranke MA ist. Kollegen aus den anderen Schichten müssen das ausbaden und haben keine Planungssicherheit, ob sie morgen arbeiten müssen oder nicht. Und

    dDu fragst hier nach einer Möglichkeit, Mehrarbeit nachträglich bestenfalls ohne Gremienbeteiligung durchwinken zu können.

    Nein, das hast du ganz klar falsch verstanden.



    Auch hier ein Denkfehler...

    Das war kein Zitat von mir, sondern ein zitiertes Zitat. ;)
    Einfach mal den ganzen Thread durchlesen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Baujahr70 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Baujahr70 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich denke, dass der BR Baujahr70 sich (wie auch oft bei uns) die Probleme des AG auf den BR überträgt. Dann kommt der Satz bei der BRSitzung: "Da haben wir ein Problem".

    Dieses Problem ist vom BR nicht zu lösen sondern nur vom AG. Weil es der BR einfach nicht kann, da er nicht über Mittel (Geld, Weisungsbefugnis, Einstellungsbefugnis etc.) verfügt.


    Ich verweise mal auf den Beitrag von Paragrafenreiter


    der 22igste Beitrag


    Gefällt mir sehr gut und läßt sich auch denke ich hier anwenden.

  • Hallo Baujahr70,


    wir haben:


    - 4-Schicht

    - 3-Schicht

    - Rollierschicht

    - "Wunschdienstplan"

    - 24/7-Bereitschaften


    sowie eine 24/7 Betriebspflicht.


    Und wir haben das Thema Mehrarbeit/Überstunden für alle diese Systeme durch BV geregelt. Dafür braucht es Sach- und Fachwissen sowie Phantasie und natürlich auch den Willen, etwas tun zu wollen.

  • Im Übrigen halte ich das hier


    Es ist eben nicht alles schwarz oder weiß und nicht jeder Fachkommentar bringt Licht ins Dunkel.

    für eine vorgeschobene Schutzbehauptung von Dir.

    Alle Fachkommentare behandeln die Aufgaben des BA unter § 27 BetrVG erschöpfend. Und die weit überwiegende Mehrheit der Fachkommentatoren (zB Fitting, ErfK, DKKW, GK-BetrVG) hält das für eindeutig. Die wenigen, die hier eine teilweise abweichende Meinung haben (Richardi, MHdB) kennzeichnen das auch als Minderheitsmeinung.


    So schreibt zB der ErfK, Koch, § 27 BetrVG Rn 4: "Laufende Geschäfte sind die internen verwaltungsmäßigen und organisatorischen Aufgaben des BR. Ausgeschlossen sind alle Maßnahmen, zu deren Wirksamkeit ein Beschl. des BR erforderl. ist. Die Ausübung der materiellen Mitwirkungs- und MBR zählen auch dann nicht zur laufenden Geschäftsführung, wenn es sich um die routinemäßige Bearbeitung von Einzelfällen handelt."

    Was ist daran uneindeutig oder unverständlich?