Umstrukturierung Personalabteilung

  • Wie hätte der BR den Wegfall der Stelle anfechten können?

    das sind wir dann bei diesem Fall

    Dabei muß besonders darauf geachtet werden, ob der AG mutwillig "Fakten" geschaffen hat.

    --> die Arbeit ist ja tlw ausgelagert worden

    zwei in einer anderen GmbH, die für Deutschland und andere europäische Länder zuständig ist.

    das sind ja Massnahmen gewesen die indirekt zur Änderungskündigung dieser MA ´in geführt haben.

    Sowohl bei der Umverteilung der Aufgaben, als auch beim Abbau der Stelle wäre der BR zu informieren gewesen und der BR kann dazu Stellung nehmen.

    Vielleicht haben wir da nicht gut genug aufgepasst

    zumindestens hätte der BR da schon die Klärung herbeiführen können, wie mit der MA ´in nach Abbau der Stelle verfahren werden soll und ggf. klären können, warum die Stelle überhaupt wegfallen muss.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Vielen Dank, Randolf.


    Momentan liegt uns die Anhörung zur Versetzung der Kollegin vor. Wir haben detaillierte Informationen angefordert, warum es keine ihrem AV und Qualifikation entspreche Stelle für sie gibt.

    D.h. es gibt noch keine Änderungskündigung. Diese wird der AG wahrscheinlich aussprechen, wenn der BR und die Kollegin der Versetzung widersprechen.

  • D.h. es gibt noch keine Änderungskündigung. Diese wird der AG wahrscheinlich aussprechen, wenn der BR und die Kollegin der Versetzung widersprechen.

    Der AG hat wohl nicht kapiert, dass trotz (bzw eigentlich sogar wegen) der Änderungskündigung eine Versetzung durchgeführt werden muss. D.h. der Ausspruch der Änderungskündigung hilft ihm diesbzgl nix.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Nochmal zurück zu meinem Fall. Die eine Kollegin hat jetzt eine Änderungskündigung erhalten. Es wird wohl auf eine Beendigungskündigung hinauslaufen. Der 1.Gütetermin war nicht erfolgreich.

    Die Kollegin bat mich nun als BRV, ihr noch einmal detailliert die ganzen Vorgänge zu schildern. Kann ich da auch aus Sitzungsprotokollen was aufschreiben, oder Inhalte von Beschlussprotokollen preis geben oder ihr auch zusenden?

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Kann ich da auch aus Sitzungsprotokollen was aufschreiben, oder Inhalte von Beschlussprotokollen preis geben oder ihr auch zusenden?

    Ja, insoweit Du keine Informationen preisgibst, die besonders schützenswert sind (persönliche Daten anderer AN z.B.).


    Der 1.Gütetermin war nicht erfolgreich.

    Dann berichte bitte, wie das Verfahren läuft. Danke!

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ja, insoweit Du keine Informationen preisgibst, die besonders schützenswert sind (persönliche Daten anderer AN z.B.).

    Würden dazu auch Eingruppierungen von Mitarbeitern zählen?

    Dann berichte bitte, wie das Verfahren läuft. Danke!

    Werde ich tun

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    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Würden dazu auch Eingruppierungen von Mitarbeitern zählen?

    Konkrete Eingruppierungen konkreter AN darfst Du nicht nennen. Und wenn Du Eingruppierungen anonym nennst, diese aber auf konkrete AN rückführbar sind, wäre das auch nicht gangbar.

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  • In diesem Fall geht es ja um eine Mitarbeiterin aus der Personalabteilung, die sowieso Einblick in die Lohnstruktur hatte

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  • In diesem Fall geht es ja um eine Mitarbeiterin aus der Personalabteilung, die sowieso Einblick in die Lohnstruktur hatte

    Auch dann nicht. Die Mitarbeiterin darf hier nicht anders betrachtet werden als jeder andere Mitarbeiter welchen da keinen Einblick hat.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • In diesem Fall geht es ja um eine Mitarbeiterin aus der Personalabteilung, die sowieso Einblick in die Lohnstruktur hatte

    Es ist datenschutzrechtlich unkritisch, mit einer Person, die Zugang zu bestimmten Daten hat, im Rahmen der wechselseitigen Zuständigkeiten über diese Daten zu reden.


    Allerdings hat die Kollegin ja derzeit keinen Zugang (sonst bräuchte sie ja auch den BR als Quelle nicht) und wohl auch keine Zuständigkeit.


    Ich kann mich z.B. mit Kolleg:innen, die normalerweise bestimmte Patient:innendaten einsehen können, nicht über Patient:innen unterhalten, wenn sie in Elternzeit sind

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