Wie hätte der BR den Wegfall der Stelle anfechten können?
das sind wir dann bei diesem Fall
Dabei muß besonders darauf geachtet werden, ob der AG mutwillig "Fakten" geschaffen hat.
--> die Arbeit ist ja tlw ausgelagert worden
zwei in einer anderen GmbH, die für Deutschland und andere europäische Länder zuständig ist.
das sind ja Massnahmen gewesen die indirekt zur Änderungskündigung dieser MA ´in geführt haben.
Sowohl bei der Umverteilung der Aufgaben, als auch beim Abbau der Stelle wäre der BR zu informieren gewesen und der BR kann dazu Stellung nehmen.
Vielleicht haben wir da nicht gut genug aufgepasst
zumindestens hätte der BR da schon die Klärung herbeiführen können, wie mit der MA ´in nach Abbau der Stelle verfahren werden soll und ggf. klären können, warum die Stelle überhaupt wegfallen muss.