Nachrückerregelung im BA (Listensprung?)

  • Hallo Mitstreiter,


    wir stehen gerade vor einer Frage, die wir selbst nicht eindeutig beantworten können.

    Wir haben in den BA 5 Mitglieder BR gewählt, vier von Liste 1, einen von Liste 2.

    Jetzt haben wir die Situation, das zwei der vier BR von Liste 1 ausfallen.


    Wir haben für den BA eine Liste für ggf. Ausfälle, es gibt also eine Liste von Nachrückern für den BA, für Liste 1 jedoch nur einen.

    Es kann aktuell also ein Platz nicht von Liste 1 besetzt werden.

    Liste 2 pocht auf einen Listensprung - wir sind der Meinung, das nicht - jedoch nicht 100% sicher.


    Bei aas-seminare.de habe ich was relativ eindeutiges gefunden, kann das aber nicht in den Einklang mit dem BetrVG bringen.

    Zitat

    Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, weil auf ihr entweder nicht genügend Kandidaten oder von Beginn an gar keine weiteren Kandidaten mehr vorhanden waren, erfolgt kein „Listensprung“ analog § 25 Abs. 2 BetrVG.


    Im BetrVG finde ich hierzu jedoch nichts.

    Unsere Liste ist nicht am Ende, dort würde es noch BR geben, nur die Nachrückerliste für den BA ist am Ende!


    Könnt Ihr mich da aufschlauen?

  • Colaeis

    Hat den Titel des Themas von „Nachrückerregelung im BA“ zu „Nachrückerregelung im BA (Listensprung?)“ geändert.
  • Guten Morgen,


    nur für mein Verständnis: Das man für die Wahl mehrere Listen hat, ist ja nicht unüblich. Aber sollte es nicht eigentlich so sein, dass man nach der Wahl nur noch "eine Liste" ist, sprich, nur noch ein Team? Man arbeitet ja zusammen und hoffentlich nicht gegeneinander. Also, zumindest ist es bei uns so... (11er Gremium, kein Tarif)


    Ich habe es bisher immer so verstanden, dass, wenn eine Liste erschöpft ist, die Kolleg*innen aus der anderen Liste, in der noch Ersatzmitglieder vorhanden sind, nachrücken. Aber ich möchte mich nicht festlegen, denn ich lerne hier jeden Tag Neues! Und das ist gut so...


    Bin selber neugierig, wie die Antwort lauten wird!

    Gruß, Frank

    A question was asked in seminar:

    Why employees don't discuss about their problems and frustrations to their management?
    The best answer came from a really frustrated employee, "You cannot discuss your Malaria problems with the Mosquito!" :P

  • nur für mein Verständnis: Das man für die Wahl mehrere Listen hat, ist ja nicht unüblich. Aber sollte es nicht eigentlich so sein, dass man nach der Wahl nur noch "eine Liste" ist, sprich, nur noch ein Team? Man arbeitet ja zusammen und hoffentlich nicht gegeneinander. Also, zumindest ist es bei uns so... (11er Gremium, kein Tarif)

    Hi Franquito, das siehst du völlig richtig, leider funktioniert es nicht immer so einvernehmlich zw. zwei Listen, wie es eigentlich sein sollte oder sogar müsste.


    Ich habe es bisher immer so verstanden, dass, wenn eine Liste erschöpft ist, die Kolleg*innen aus der anderen Liste, in der noch Ersatzmitglieder vorhanden sind, nachrücken. Aber ich möchte mich nicht festlegen, denn ich lerne hier jeden Tag Neues! Und das ist gut so...

    Klaro, nur ist das bezogen auf die Liste von der Wahl (aller aufgestellten) oder auf die extra Liste der Nachrücker speziell für den BA?

  • Kein Listensprung, siehe hier


    ttps://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmanns-heise-u-a-betrvg-27-betriebsausschuss-43-wahl-von-ersatzmitgliedern_idesk_PI42323_HI2000449.html


    Zitat:

    Ist die Liste erschöpft, kommt es zu keinem "Überspringen" auf eine andere Vorschlagsliste analog § 25 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Das Ersatzmitglied wird dann per Mehrheitswahl bestimmt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,


    das BAG (zB 16.3.2005 - 7 ABR 43/04) hat mehrfach entschieden, daß bei einer Ausschussnachbesetzung § 25 Abs. 2 BetrVG nicht anwendbar ist. Das wird zwar in Teilen der Literatur kritisiert, ist aber bestehnde höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Es gibt also bei der Ausschussbesetzung keinen "Listensprung", wenn bei Ausscheiden eines Ausschussmitglieds kein gewählter Nachrücker der eigenen Vorschlagslisteb zur Verfügung steht, sondern es muß nachgewählt werden.

  • Zitat

    Klaro, nur ist das bezogen auf die Liste von der Wahl (aller aufgestellten) oder auf die extra Liste der Nachrücker speziell für den BA?


    Wenn die Liste des BA "leer" ist, wird nachgewählt, nicht einfach so irgendjemand von der Liste der BRM genommen.


    Zitat

    Hi Franquito, das siehst du völlig richtig, leider funktioniert es nicht immer so einvernehmlich zw. zwei Listen, wie es eigentlich sein sollte oder sogar müsste.


    Ja, das ist leider oft so....

    A question was asked in seminar:

    Why employees don't discuss about their problems and frustrations to their management?
    The best answer came from a really frustrated employee, "You cannot discuss your Malaria problems with the Mosquito!" :P

  • Ich bin mir noch nicht ganz sicher, wie ihr die BA Mitglieder gewählt habt.

    Gab es zwei Listen mit einer gewissen Anzahl an BRM und ihr habt euch dann jeder für eine Liste (nicht die Listen der BR Wahl sondern ganz neue BA-Kandidierenden-Listen) entschieden (Verhältniswahl) oder habt ihr einzelne Menschen gewählt (Mehrheitswahl)?

    In beiden Fällen ist es im Grunde genommen egal, auf welcher Liste die Personen bei der BR-Wahl standen und auch für das Nachrücken in den BA völlig unerheblich.

    Wenn ihr per Verhältniswahl (Listen) gewählt habt, dann rücken die nicht berücksichtigten Mitglieder der Liste in der anfangs festgelegten Reihenfolge nach. Wenn ihr per Mehrheitswahl (Personen) gewählt habt, dann rückt üblicherweise die nächste nicht berücksichtigte Person nach. Alternativ könntet ihr bei Mehrheitswahl auch eine eigene Wahl für Nachrücker durchführen.

    Wie Albarracin schon schreibt, ist die Entscheidung des BAG nicht unumstritten; der Fitting schreibt:

    Zitat von Fitting, § 27 BetrVG Rn. 35

    Die Gegenansicht des BAG (insbes. 16.3.2005 - 7 ABR 43/04, NZA 2005, 1072), das bei Ershöpfung einer Liste die analoge Anwendung des § 25 Abs. 2 S. 2 ablehnt und eine Nachwahl in Mehrheitswahl für zulässig hält, überzeugt nicht.

    Darauf folgen mehrere Randnotizen zur Argumentation, die ich zur Eigenlektüre empfehle.

    Höchstrichterliche Entscheidungen sind sicherlich ein guter Richtungsanzeiger, aber letztlich auch nicht in Stein gemeißelt. Es müsste nur jemand mit einem analogen Fall bis zum BAG vordringen --> Das ist euer Platz in der Literatur!


    Wichtig ist vor allem: Ersatzmitglieder des Betriebsrats können nur dann überhaupt kandidieren, wenn in EINEM Wahlgang die BA-Mitglieder und deren Ersatzmitglieder gewählt werden (Verhältniswahl oder Mehrheitswahl mit einem gemeinsamen Durchgang). Dann muss aber das Ersatzmitglied des BR in den BR nachgerückt sein und zugleich dem BA-Wahlergebnis zufolge auch in den BA nachrücken. Ein BR-Ersatzmitglied rückt NICHT automatisch in die weiteren Funktionen des vertretenen BRM nach!

  • das BAG (zB 16.3.2005 - 7 ABR 43/04) hat mehrfach entschieden, daß bei einer Ausschussnachbesetzung § 25 Abs. 2 BetrVG nicht anwendbar ist. Das wird zwar in Teilen der Literatur kritisiert, ist aber bestehnde höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Richtig, man sollte aber nicht vergessen, dass diese "bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung" ihrer Natur nach lediglich eine Auffangregelung ist, welche nur zum tragen kommt wenn der BR nicht vorher selbst festgelegt hat wie Ersatzmitglieder für den BA bestellt werden!

    Im BetrVG finde ich hierzu jedoch nichts.

    Genau! - Das BetrVG regelt nicht wie das Nachrücken in den BA funktioniert und deshalb regelt es der BR selbst.

    Wenn Ihr in Eurer GO festlegt, dass es beim Nachrücken in den BA einen Listensprung gibt, dann gibt es einen.

    Hat der BR aber nichts zum Nachrücken in den BA vorab geregelt, dann gilt eben jene bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung, welche eindeutig und unzweifelhaft sagt: Kein Listensprung

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser