Hallo Mitstreiter,
wir stehen gerade vor einer Frage, die wir selbst nicht eindeutig beantworten können.
Wir haben in den BA 5 Mitglieder BR gewählt, vier von Liste 1, einen von Liste 2.
Jetzt haben wir die Situation, das zwei der vier BR von Liste 1 ausfallen.
Wir haben für den BA eine Liste für ggf. Ausfälle, es gibt also eine Liste von Nachrückern für den BA, für Liste 1 jedoch nur einen.
Es kann aktuell also ein Platz nicht von Liste 1 besetzt werden.
Liste 2 pocht auf einen Listensprung - wir sind der Meinung, das nicht - jedoch nicht 100% sicher.
Bei aas-seminare.de habe ich was relativ eindeutiges gefunden, kann das aber nicht in den Einklang mit dem BetrVG bringen.
ZitatIst eine Vorschlagsliste erschöpft, weil auf ihr entweder nicht genügend Kandidaten oder von Beginn an gar keine weiteren Kandidaten mehr vorhanden waren, erfolgt kein „Listensprung“ analog § 25 Abs. 2 BetrVG.
Im BetrVG finde ich hierzu jedoch nichts.
Unsere Liste ist nicht am Ende, dort würde es noch BR geben, nur die Nachrückerliste für den BA ist am Ende!
Könnt Ihr mich da aufschlauen?