Fragwürdige Betriebsratswahl

  • Hallo,


    bei einem Bekannten von mir wurde in der Firma im Februar diesen Jahres erstmalig ein Betriebsrat gegründet.


    In der Firma arbeiten momentan 11 Personen.


    Einige Kollegen haben nun den Verdacht, dass die Wahl durch den Chef mehr oder weniger manipuliert wurde. Grundsätzlich war er natürlich gegen eine BR-Wahl. Zum Zeitpunkt als das Thema ganz frisch war, hat sich ein einziger MA aufstellen lassen, dieser Kollege wurde durch den AG jedoch nicht toleriert. Der AG hatte seinen eigenen Wunschkandidat ‘‘gestellt‘‘, ihn quasi dazu überredet sich aufstellen zu lassen und andere Kollegen dazu überredet, diesen zu wählen.


    Kann man das zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch anfechten? Hat sich hier jemand strafbar gemacht?


    Für eure Meinungen bin ich dankbar.


    Grüße

  • Eine BR-Wahl kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Danach geht nichts mehr.


    Dass der AG sich in BR-Wahlen einmischt, ist natürlich nicht ganz hasenrein, aber ich wage mal zu behaupten, dass Gelbe Listen und "ich habe ja nichts gegen einen BR, aber bitte nicht diesen!" in autoritär geführten Betrieben an der Tagesordnung sind. In diesem Urteil wird zudem eine strikte Neutralitätspflicht des AG verneint. Verboten ist nur, wenn er Vorteile bei der Wahl eines Kandidaten verspricht oder Nachteile bei der Wahl eines Kandidaten androht.


    Aber zum Glück ist die Wahl ja geheim und so mancher mag sich denken: "Wenn der AG so gegen einen Kandidaten holzt, kann der ja nur gut sein" und völlig unbeobachtet sein Kreuzchen an entsprechender Stelle machen. Ansonsten: Wenn die MA sich beeinflussen lassen, bekommen sie eben den BR, den sie verdienen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Eine BR-Wahl kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Danach geht nichts mehr.

    Doch. Eine Nichtigkeitsklage ist immer möglich, da gibt es keine Frist. Es muss dabei gegen die wesentlichen Grundsätze des Wahlrechts in so hohem Maße verstoßen worden sein, dass nicht einmal der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl vorliegt.

    Verboten ist nur, wenn er Vorteile bei der Wahl eines Kandidaten verspricht oder Nachteile bei der Wahl eines Kandidaten androht.

    Bzw auch wenn er wegen einer oder für die Kandidatur Vorteile verspricht oder Nachteile androht. Es käme also u.U. darauf an, wie genau seine "Überzeugungsarbeit" ausgesehen hat.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Grundsätzlich war er natürlich gegen eine BR-Wahl.

    So natürlich ist das überhaupt nicht. Mir sagte mal ein ehemaliger Chef, dass er Betriebsrat gut fände, weil die Leute dann dem BR an allem die Schuld geben statt ihm.


    Zum Zeitpunkt als das Thema ganz frisch war, hat sich ein einziger MA aufstellen lassen, dieser Kollege wurde durch den AG jedoch nicht toleriert. Der AG hatte seinen eigenen Wunschkandidat ‘‘gestellt‘‘, ihn quasi dazu überredet sich aufstellen zu lassen und andere Kollegen dazu überredet, diesen zu wählen.

    Gerade hier müssen viel mehr Details rein.


    Meine Prognose ist sowieso, dass die Mühe an den Betrieb verschwendet ist. Es wird viel gemeckert werden aber es wird sich keiner trauen zum Arbeitsgericht zu gehen und die Wahl anzufechten.