Moin zusammen,
wir im BR überlegen, wie wir unsere geltenden Betriebsvereinbarungen speziell unseren gewerbl. Mitarbeitern näherbringen können. Einige BV’s betreffen fast nur die gewerbl. Kollegen, wovon viele nicht deutsch-muttersprachler sind. Mit direkten Fragen zu den BV’s kommen die Kollegen nicht auf uns zu. (Vielleicht aus Scham, vielleicht aus „Nicht-Wissen“. Das tut aber auch nichts zur Sache.)
Also wir überlegen einige BV’s in 3 Sprachen zu übersetzen. Leider finden wir nichts über die rechtliche Grundlage und ich finde auch hier im Forum nur bedingt passende Beiträge.
Wie handhabt ihr das in größeren Unternehmen mit höherem „nicht-deutsch-sprachigem“ Anteil? Darf man die BV’s durch „fähige“ Kollegen übersetzen lassen, mit dem Hinweis, dass die deutsche Version die rechtskräftige ist? Mehrere BV’s jeweils in 3 Sprachen von Übersetzungsbüros übersetzen zu lassen, würde tatsächlich etwas ins Geld gehen. (Schon klar, dass der AG dafür aufkommen sollte/könnte/müsste, aber vielleicht gibt es andere Lösungen.)
Die BV’s per deepl oder google Übersetzer stumpf per copy/paste zu übersetzen, wäre wahrscheinlich die einfachste, und schnellste Lösung. Aber vielleicht auch die verwirrendste
Ich bin gespannt, wie das andere BR’s regeln und bedanke mich im Voraus für eure Antworten.
Beste Grüße
Ostseesegler