Übersetzungen von Betriebsvereinbarungen

  • Moin zusammen,


    wir im BR überlegen, wie wir unsere geltenden Betriebsvereinbarungen speziell unseren gewerbl. Mitarbeitern näherbringen können. Einige BV’s betreffen fast nur die gewerbl. Kollegen, wovon viele nicht deutsch-muttersprachler sind. Mit direkten Fragen zu den BV’s kommen die Kollegen nicht auf uns zu. (Vielleicht aus Scham, vielleicht aus „Nicht-Wissen“. Das tut aber auch nichts zur Sache.)


    Also wir überlegen einige BV’s in 3 Sprachen zu übersetzen. Leider finden wir nichts über die rechtliche Grundlage und ich finde auch hier im Forum nur bedingt passende Beiträge.


    Wie handhabt ihr das in größeren Unternehmen mit höherem „nicht-deutsch-sprachigem“ Anteil? Darf man die BV’s durch „fähige“ Kollegen übersetzen lassen, mit dem Hinweis, dass die deutsche Version die rechtskräftige ist? Mehrere BV’s jeweils in 3 Sprachen von Übersetzungsbüros übersetzen zu lassen, würde tatsächlich etwas ins Geld gehen. (Schon klar, dass der AG dafür aufkommen sollte/könnte/müsste, aber vielleicht gibt es andere Lösungen.)

    Die BV’s per deepl oder google Übersetzer stumpf per copy/paste zu übersetzen, wäre wahrscheinlich die einfachste, und schnellste Lösung. Aber vielleicht auch die verwirrendste :D


    Ich bin gespannt, wie das andere BR’s regeln und bedanke mich im Voraus für eure Antworten.

    Beste Grüße

    Ostseesegler

  • Babelfish scheint ganz gut zu sein. Ich habe es schon in türkisch und italienisch eingesetzt, für persönliche Beratungen und rückgefragt, ob alles verständlich war. Das Feedback war jedesmal sehr positiv, die Übersetzung sei sehr verständlich. Wenn nur verständlich sein soll, um was in der BV geht und welche Regelungen gelten, erfüllt es seinen Zweck m.E. allemal.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Zitat

    Die BV’s per deepl oder google Übersetzer stumpf per copy/paste zu übersetzen, wäre wahrscheinlich die einfachste, und schnellste Lösung.


    Deepl ist wohl mit Abstand das beste und genaueste Übersetzungstool, was es auf dem Markt gibt! Und für die "Vorarbeit" tatsächlich die schnellste und beste Lösung. Aber eben auch nicht immer "korrekt" Gerade, wenn es um Gesetzestexte geht. Es sollte unbedingt jemand draufschauen und ggfls. korrigieren und/oder das Wording in die richtige Bahn lenken.


    Wir haben alle unsere BVs in die englische Sprache übersetzt.., von Kolleg*innen, die dieser Sprache aber auch wirklich mächtig sind. Einen Hinweis auf die rechtskräftige deutsche Version wäre sicherlich gut. Wenn es bei euch aber jemanden gibt, der die deutsche Version "versteht" und sie dann in deren Sprache übersetzt, sollte das aber auch reichen.

    A question was asked in seminar:

    Why employees don't discuss about their problems and frustrations to their management?
    The best answer came from a really frustrated employee, "You cannot discuss your Malaria problems with the Mosquito!" :P

  • Deepl habe ich mal getestet:


    Deutsch:

    Betriebsvereinbarung für die Leichenhalle:

    §1 Es ist verboten, den Toten die Hoden zu verknoten.


    Englisch:

    Operating agreement for the mortuary:

    §1 It is forbidden to knot the testicles of the dead.


    Ob Operating agreement richtig ist, weiß ich nicht aber der Rest klingt vernünftig übersetzt. ^^


    PS: Deine Signatur gefällt mir. :thumbup:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Gesetzlich verpflichtet zum Auslegen aller geltenden BVen ist der AG. Eine mögliche (und m.E. unter bestimmten Umständen auch bestehende) Übersetzungspflicht läge bei ihm - lassen sich die Kommentierungen zum § 77 (2) BetrVG dazu aus?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Gesetzlich verpflichtet zum Auslegen aller geltenden BVen ist der AG. Eine mögliche (und m.E. unter bestimmten Umständen auch bestehende) Übersetzungspflicht läge bei ihm

    Kein Widerspruch, aber traust du deinem AG so weit, dass die Übersetzung als erforderlich ansieht und dann auch noch gescheit macht? Vor allem, wenn er nur unter Zahnschmerzen seinen Wilhelm (oder wenn du es gegendert möchtest: sie ihre Wilhelmine) unter die BV gesetzt hat?

    Wenn ich da auch nur den geringsten Zweifel hätte, würde es lieber kurzerhand selbst machen, statt gerichtlich eine


    unter bestimmten Umständen auch bestehende) Übersetzungspflicht

    prüfen zu lassen. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Dem Fitting zufolge begründet selbst das Nichtauslegen von Betriebsvereinbarungen nur einen möglichen Schadenersatzanspruch, wenn z. B. durch Nichtkenntnis Fristen versäumt werden. Ich befürchte also, dass der Anspruch auf eine anderssprachige Fassung ein eher dünner sein dürfte. Konkret habe ich (beim Überfliegen) nichts dazu gefunden.


    Für möglich halte ich noch eine Wirkung über das Nachweisgesetz, wobei da meines Wissens auch nur auf geltende Vereinbarungen hingewiesen werden muss.

  • Der Mann mit der Ledertasche


    Zitat


    §1 Es ist verboten, den Toten die Hoden zu verknoten.

    =O 8| :/ ^^ Verboten?? Das wusste ich nicht... :D



    Zitat


    Ob Operating agreement richtig ist, weiß ich nicht...


    Bei uns ist die BV mit Works Agreement übersetzt!

    A question was asked in seminar:

    Why employees don't discuss about their problems and frustrations to their management?
    The best answer came from a really frustrated employee, "You cannot discuss your Malaria problems with the Mosquito!" :P