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wir haben ein Problem mit den Bedingungen bei unserem Prämiensystem. Die Geschäftsleitung ist der Meinung, dass der BR kein Mitspracherecht hat bei den einzelnen zu erfüllenden Bedingungen die dann zur Prämienberechtigung führen. Beispiel: Der Mitarbeiter muss 10, 20, 30 Kunden zu einer Veranstaltung einladen oder der Mitarbeiter muss X-Liter einer Substanz verkaufen um Prämienberechtigt zu sein. Haben wir bei diesen Bedingungen ein Mitspracherecht?
§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG bezieht neben den Akkordsätzen auch alle anderen vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelte (z.B. Prämien, Leistungszulagen zu Zeitlohn) in das MBR des BR ein. Das besondere und erweiterte MBR gilt für alle Entgeltformen, bei denen eine unmittelbare Beziehung zwischen Leistung und Entgelt besteht. (BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00, NZA 2005, 793).
Quelle: Fitting § 87 RN 498
...und wenn der AG dann meint: "Ja aber die Leistung bestimme ich ganz alleine, nur bei der Prämie dafür dürft Ihr mitreden"
dann ist die Antwort des BR halt: "Ok, 10.000,- € monatlich extra" und wenn der AG dann explodieren will sagt Ihr: "Ok, na gut. Wenn Du bei den Leistungen mit Dir reden lässt, dann lassen auch wir bei der Prämie dafür mit uns reden".