Schwerbehindertenvertreter bei Ordentlichen Sitzung

  • Bei uns im Betrieb will der Schwerbehindertenvertreter bei jeder Ordentlichen Sitzungen anwesend sein,

    meine Frage hat er ein anschbruch dabei zusein oder ist eine Teilnahme nur bei bedarf hier nicht sinnvoller

    Danke für die Antworten.

  • Eine Antwort sollte schon reichen: Ja.


    § 178 SGB IX Absatz 4 regelt das für euch:

    Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

    Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechts über die Aussetzung von Beschlüssen gelten entsprechend. Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert.

    In den Fällen des § 21e Absatz 1 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Schwerbehindertenvertretung, außer in Eilfällen, auf Antrag einer betroffenen schwerbehinderten Richterin oder eines schwerbehinderten Richters vor dem Präsidium des Gerichtes zu hören.


    Edit: Und mit dem Einstieg ins Posting dann die zweite Antwort gegeben... ;(

  • Ich würde zusätzlich zum SGB IX auch den § 29 Absatz 2 BetrVG einwerfen: der BRV hat die SBV einzuladen.

    Der erfragte Anspruch ist also zweifellos gegeben - und man mag leise über Schulungsbedarf für den BRV grübeln …

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • ist eine Teilnahme nur bei bedarf hier nicht sinnvoller

    hier muss man sich als BRV nur die folgende Frage stellen : "Kann ich als BRV korrekt einordnen, ob der Bedarf die SBV einzuladen besteht? Habe ich dazu die Fachkenntnisse?"

    --> Antwort: i.d.R. Nicht, sonst bräuchte man keine SBV

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • hier muss man sich als BRV nur die folgende Frage stellen : "Kann ich als BRV korrekt einordnen, ob der Bedarf die SBV einzuladen besteht? Habe ich dazu die Fachkenntnisse?"

    --> Antwort: i.d.R. Nicht, sonst bräuchte man keine SBV

    Aber selbst wenn man die Fachkenntnisse doch hätte, muss man die SBV immer und zu allen Sitzungen laden. Ist Gesetz. Punkt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Aber selbst wenn man die Fachkenntnisse doch hätte, muss man die SBV immer und zu allen Sitzungen laden. Ist Gesetz. Punkt.

    Fried ?


    ich habe auf eine logischen Umstand hingewiesen, deshalb habe ich auch die TE zuerst gesetzt:


    ist eine Teilnahme nur bei bedarf hier nicht sinnvoller

    einfach um unabhängig von der gesetzlichen Regelung einen Anstoß zu geben, über "sinnvollen Aspekt" dieser gesetzlichen Vorgabe zu sinnieren.


    Ist Gesetz. Punkt.

    auch abseits von "Ist Gesetz.Punkt" exisitiert im diesem Universum noch etwas was durchaus hilft, Gesetze zu akzeptieren und/oder zu verstehen.


    Zumindestens in meinem Universum, wobei nicht ausgeschlossen ist, das ich im Paralleluniversum lebe. Falls dem so ist, bleibe ich auch gerne im Paralleluniversum, das ist in dem Fall menschlicher als "Ist Gesetz.Punkt" und "Basta-Mentalität"

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • ist eine Teilnahme nur bei bedarf hier nicht sinnvoller

    Das ist möglich und rechtlich auch zulässig. Die Entscheidungsbefugnis dazu hat aber ausschließlich die SBV selbst.

    Der Betriebsrat hat (das wurde hier ausreichend belegt und angemerkt) immer und ohne jedes "Wenn" und "Aber" die SBV zu jeder Sitzung des BR oder jedweden Ausschusses einzuladen. Die Wahlfreiheit zu erscheinen liegt bei der SBV, die auch als wirklich einzige über das Hintergrundwissen verfügt, ob die (möglicherweise) behandelten Themen für die SBV relevant sind.


    Ändert eure Grundeinstellung: Bei uns ist die SBV (ebenso wie die JAV) eine der stärksten Bereicherungen im Gremium mit einem Wissensschatz und Berechtigungen, die den BR grandios ergänzen. Selbst bei der banalsten Diskussion würde ich auf diesen Blickwinkel nicht verzichten wollen.

  • Randolf ich denke Dein "Rechtfertigungsreflex" muss hier gar nicht auslösen, da Fried Dir ja gar nicht widerspricht, sondern Deine Aussage sinniger Weise ergänzt, denn:

    "Kann ich als BRV korrekt einordnen, ob der Bedarf die SBV einzuladen besteht? Habe ich dazu die Fachkenntnisse?"

    --> Antwort: i.d.R. Nicht, sonst bräuchte man keine SBV

    ...die --> Antwort könnte ja durchaus auch sein: Ja, oder sogar ja, war schließlich selber 4 Jahre SBV bevor ich BVR wurde und hab alle relevanten Schulungen.

    Aber auch das nachweißbare Vorhandensein dieser Fachkenntnisse führt nicht dazu, dass der BRV entscheiden darf, ob er die SBV einlädt, oder nicht. Weil "Ist Gesetz. Punkt" 8o

    Entsprechend ist Dein "Praxisansatz" ja nicht falsch, aber er könnte z.B. einen EX-SBV BRV zu der Vermutung verleiten, dass er das eben doch darf, weil er tatsächlich korrekt einordnen kann, ob der Bedarf die SBV einzuladen besteht. - Daher ist es schon richtig Deinen "Praxisansatz" zu ergänzen, da er einfach nicht alle Eventualitäten abdeckt. "Ist Gesetz. Punkt" und "Basta-Mentalität" dagegen schon. So isses halt ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Randolf ich denke Dein "Rechtfertigungsreflex" muss hier gar nicht auslösen, da Fried Dir ja gar nicht widerspricht, sondern Deine Aussage sinniger Weise ergänzt (...).

    Genau so war es gedacht.


    Aber vllt sind manche schon prophylaktisch beleidigt, wenn sie meinen Namen oberhalb eines Beitrages lesen... :S

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats und dessen Ausschüssen teilzunehmen, umfasst auch das Recht zur Teilnahme an Sitzungen gemeinsamer Ausschüsse des Betriebsrats und des Arbeitgebers, an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses, sowie an sogenannten "Monatsgesprächen" und Erörterungen des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber.


    aus https://www.haufe.de/personal/…esk_PI42323_HI570171.html


    so handhaben wir das immer und wenn die SBV dann entscheidet nicht teilzunehmen ist das einzig und allein ihre Sache.


    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

    Einmal editiert, zuletzt von rtjum ()