Stellenausschreibung Mitbestimmung

  • Hallo zusammen!

    Ich benötige einmal Euer Schwarmwissen:

    Es wurde dem BR eine Stellenausschreibung für einer Teamleiter Einkauf vorgelegt. Diese Stelle hatten wir vor ein paar Jahren besetzt, aber dann nach Weggang des Kollegen "vernachlässigt"

    Nun kommt die Frage bei uns auf: Wenn noch kein bestehendes Einkaufsteam besteht, wer oder was soll der Teamleiter dann leiten?

    Dürfen wir als BR die Ausschreibung ändern lassen z.B. in Stategischer Einkäufer?

    Wie weit gehen hier unsere Mitbestimmungsrechte? Über die Ausschreibung selbst haben wir ein Anrecht, was auch gelebt wird, aber auch auf Änderung der Stellenausschreibung bzw. des Textes?

  • Diese Stelle hatten wir vor ein paar Jahren besetzt, aber dann nach Weggang des Kollegen "vernachlässigt"

    Wenn damals ein Teamleiter eingestellt wurde, wird es wohl auch ein Team gegeben haben. Wurde das gesamte Team Einkauf outgesourct oder organisieren die sich ohne Leiter?


    Wenn noch kein bestehendes Einkaufsteam besteht, wer oder was soll der Teamleiter dann leiten?

    Vielleicht ist ja der Aufbau eines Einkaufsteams geplant? Wenn ein Restaurant eröffnet wird, wird auch zuerst der Chefkoch gesucht und danach das Küchenteam. Vielleicht möchte der Einkaufsleiter auch mitentscheiden, wen er gerne im Team hätte?


    Dürfen wir als BR die Ausschreibung ändern lassen z.B. in Stategischer Einkäufer?

    Ob er sich strategischer Einkäufer, Einkaufshäuptling oder Babo nennt, wäre mir zunächst mal wurscht. Mich würde eher die Frage umtreiben, was mit dem Einkauf geplant ist und wie sich das auf die Unternehmensstruktur auswirkt.


    (Meine unmaßgebliche Meinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Allgemeingültigkeit) ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Über die Ausschreibung selbst haben wir ein Anrecht, was auch gelebt wird, aber auch auf Änderung der Stellenausschreibung bzw. des Textes?

    Klares nein.

    Zitat

    1. (...)

    2. Der Betriebsrat hat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Form und Inhalt von Stellenausschreibungen.


    BAG, Beschluss vom 27.10.1992, Az. 1 ABR 4/92

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser