Hallo,
Ich führe gerade die Diskussion über "Verhaltens- und Leistungs-kontrolle von BR Mitgliedern".
Geschichte:
Wir halten unsere Ausschuss-protokolle in "Confluence" fest.
Laut der Aussage, des DI Sprechers, wird die Anwesenheitsliste bei jeder neuen Sitzung, durch die aktuelle Anwesenheit ersetzt.
Da, das tool "Confluence" es uns ermöglicht, mittels Ansicht der Historie festzustellen, wer an einer Bestimmten Sitzung teilgenommen hat, ist dies laut unseres Kollegen rechtlich völlig aussreichend - da keine leistungs/verhaltenskontrolle durchgefuehrt werden darf.
Ich denke, fuer uns als Mandatstraeger, greift das argument nicht, und frage daher in die Runde:
a) Ist das rechtlich ausreichend (die Historie) und wichtiger:
b) Ist es nicht eher so, das wir als Mandatsträger explizit einer Leistungs- und Verhaltens-kontrolle unterworfen sind?
Wir sind ja verpflichtet unser Amt wahrzunehmen und uns drohen Ausschluss etc wenn nicht...
Und die DSGVO... ist eher dazu gedacht, das "abhängige" also Arbeitnehmer... vor Überwachung geschützt werden, aber nicht wir...
Wie seht ihr das? Gibt es dazu Rechtsprechungen oder so?
Danke und Gruss