Verhaltenskontrolle von Gremiums Kolleg:innen

  • Hallo,


    Ich führe gerade die Diskussion über "Verhaltens- und Leistungs-kontrolle von BR Mitgliedern".


    Geschichte:

    Wir halten unsere Ausschuss-protokolle in "Confluence" fest.

    Laut der Aussage, des DI Sprechers, wird die Anwesenheitsliste bei jeder neuen Sitzung, durch die aktuelle Anwesenheit ersetzt.

    Da, das tool "Confluence" es uns ermöglicht, mittels Ansicht der Historie festzustellen, wer an einer Bestimmten Sitzung teilgenommen hat, ist dies laut unseres Kollegen rechtlich völlig aussreichend - da keine leistungs/verhaltenskontrolle durchgefuehrt werden darf.


    Ich denke, fuer uns als Mandatstraeger, greift das argument nicht, und frage daher in die Runde:


    a) Ist das rechtlich ausreichend (die Historie) und wichtiger:

    b) Ist es nicht eher so, das wir als Mandatsträger explizit einer Leistungs- und Verhaltens-kontrolle unterworfen sind?

    Wir sind ja verpflichtet unser Amt wahrzunehmen und uns drohen Ausschluss etc wenn nicht...

    Und die DSGVO... ist eher dazu gedacht, das "abhängige" also Arbeitnehmer... vor Überwachung geschützt werden, aber nicht wir...


    Wie seht ihr das? Gibt es dazu Rechtsprechungen oder so?


    Danke und Gruss

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  • a) Ist das rechtlich ausreichend (die Historie) und wichtiger:

    Rechtlich vorgesehen ist eine Anwesenheitsliste auf der jedes BRM unterschreibt. Diese wird dem Protokoll der Sitzung angefügt. Bei uns als Anlage.


    b) Ist es nicht eher so, das wir als Mandatsträger explizit einer Leistungs- und Verhaltens-kontrolle unterworfen sind?

    Nein auf gar keinen Fall

    Das einzige was es gegenüber dem AG gibt ist eine abgestufte Darlegung und Beweislast das ein BRM auch wirklich BR Arbeit gemacht hat.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • ...was es gegenüber dem AG ...

    Ok, da war ich nicht klar. Gegenüber dem Gremium meinte ich - nicht dem AG - der soll das Gericht anrufen wenn er uns nicht mag.


    Mir geht's darum, das ich vermute, wir sollten die Anwesenheitsliste eventuell sogar (bei online) als mail attachment der anwesenden mit in das Protokoll einhängen und nicht nur einfach haeckhen neben dem Namen und bei der naechsten Sitzung überschreiben...


    Aber wie gesagt, ich bin da etwas unsicher...

  • Gegenüber dem Gremium meinte ich

    Da gibt es keine Kontrollen.

    und nicht nur einfach haeckhen neben dem Namen und bei der naechsten Sitzung überschreiben...

    Bei online Sitzungen senden wir unterschriebene Erklärungen das wir teilgenommen haben.

    Überschrieben wird da nichts das muss doch auch für später noch nachvollziehbar sein.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • .. auch für später noch nachvollziehbar sein.

    "nachvollziehbar" ist ein grosses Wort.


    Natürlich kann ich 15-mal klicken und weiss was ich tu (um die Vergangenheit der Webseite zu sehen).


    Das kann ich dann auf Papier bringen und "beweisen" im Fall eines Fall's.


    Aber, in anderen Worten, nicht jedes BR Mitglied kann sofort sehen und sich einfach einen Überblick verschaffen wer wie oft an welchen A-sitzungen teilgenommen hat ( Stichwort "Leistungskontrolle").


    Ich bin unschlüssig, ob das Argument "Leistungskontrolle & Datenschutz" wirklich angebracht ist, bei der Frage.


    Oder ob das "einfach" nachvollziehbar, hier einen grösseren Stellenwert hat, und ich als BR, mal "eben" sehen kann ob Kollege-Z bisher noch in keiner einzigen Ausschusssitzung teilgenommen hat!


    Also, wäre diese Art von Leistungs-kontrolle gerechtfertigt vom Gesetz, oder ist das Schützenswertes Gut?

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    Die Teilnahme an Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse ist zu protokollieren (Per Unterschrift oder Bestätigung in Textform). Die Anwesenheitsliste ist dem Protokoll beizufügen und alle Unterlagen / Protokolle sind jederzeit für alle BRM einsehbar.

    Jedes BRM hat also die Möglichkeit, auszuwerten, wer an welcher Sitzung teilgenommen hat. Und es gibt keine zulässige Möglichkeit, diese Einsichtnahme zu erschweren oder zu verhindern.

    Der AG / nicht-BRM (aber gerade aktive E-BRM) haben keinen Zugriff auf diese Daten.

    Eure Teilnahmebestätigung per Haken in Confluence ist sicherlich eine schnell verfügbare Info und praktisch, erfüllt aber nicht die gesetzlichen Anforderungen von § 34 BetrVG.

  • Oder ob das "einfach" nachvollziehbar, hier einen grösseren Stellenwert hat, und ich als BR, mal "eben" sehen kann ob Kollege-Z bisher noch in keiner einzigen Ausschusssitzung teilgenommen hat!

    wofür muss man das Wissen, außer man will die "Leistung kontrollieren" und ggf. ein Ausschlussverfahren anschieben?


    Und wozu muss ein BRM nachvollziehen können, wie oft ein anderes BRM an Sitzungen teilgenommen hat?

    --> das ist m.M.n nicht erforderlich und auch nicht vom Gesetz gedeckt.


    Unabhängig davon kann es in begründeten Fällen notwendig sein, das ein BRM seine Teilnahme an einer Sitzung nachweisen kann z.B. gegenüber dem AG, dafür ist der Nachweis siehe Tobias Clausing Beiträge


    Oder ggf. vor Gericht kann das auch notwendig sein, aber nicht ggü. einem BRM, der das gerade mal Wissen möchte

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich glaube das beantwortet meine Frage(n).

    Randolf, ja das wäre der einzige Grund - (und Glücklicherweise !! - nur Theoretisch bei uns)


    Tobias Clausing , Ich denke unsere Unterscheidung zw. Ausschuss und BR-Sitzung ist falsch.

    Und deine Antwort A == BRS ist der Punkt den ich mitnehme.


    Danke

  • Thilo J.

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  • Und wozu muss ein BRM nachvollziehen können, wie oft ein anderes BRM an Sitzungen teilgenommen hat?

    --> das ist m.M.n nicht erforderlich und auch nicht vom Gesetz gedeckt.

    Es geht nicht um "müssen", sondern um "dürfen". Wenn jedes BRM seine Anwesenheit im Anhang zu den Sitzungsprotokollen per Unterschrift bestätigen muss und jedes BRM Einsicht in alle Unterlagen des BR hat, ergibt es sich qua Gesetz, dass die Anwesenheit jedes BRM für jedes andere BRM nachforschbar ist.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)