Hallo zusammen,
kann der Betriebsrat seine Zustimmung wegen zu hohem Gehalt verweigern?
Wir stellen eine HR Referentin ein, die ein Gehalt das lt. Internet deutlich über dem Durchschnittsgehalt des Firmensitzes liegt. Es kommt noch dazu, dass wir erst eine Sanierung des Betriebes gemacht haben. Es sind 30 Leute aus der Verwaltung entlassen worden. Die vorhergehenden HR-Referenten (die selbst gekündigt) hatten einen Lohn, der 500 Euro unter der liegt, als die, die neue eingestellt werden soll.
Zustimmungsverweigerung
- Heinz-CIG
- Erledigt
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Das mit dem Gehalt zu begründen dürfte schwierig werden. Gibt denn § 99 Abs. 2 keinen anderen passenden Grund?
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Guten Morgen,
die Gründe für eine Verweigerung der Zustimmung sind im BetrVG ganz klar definiert. Zu viel Lohn ist definitiv nicht dabei.
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Es fehlten auch Zeugnisse
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Na dann war die Anhörung unvollständig.
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Es fehlten auch Zeugnisse
Na dann war die Anhörung unvollständig.
Das ist zwar korrekt und verzögert den Beginn der Frist, ändert aber letztlich nichts an eurem Problem.
Für einen Widerspruch gibt es ja einen sehr begrenzten Katalog an Möglichkeiten, der auch nur schwer mit viel Phantasie auszuweiten ist. Ich vermute, dass ihr keine Entgeltrichtlinien und Eingruppierungsrichtlinien habt, oder? Und tariflich gebunden seid ihr auch nicht. Dann verstößt ein hohes Gehalt vielleicht noch gegen geltendes Recht. Zu viel ist bei Frauen aber eher ungewöhnlich und im AGG eher wenig besprochen. Und letztlich reden wir bei 500 Euro im monat "nur" von 6000 Euro im Jahr. Da sind wir auch noch recht weit weg von Mauschelei oder anderen denkbaren Problemen. Vielleicht liegt euer Gehaltsschnitt ja sogar deutlich unter dem notwendigen Niveau, um Personal zu finden.
Letzlich sehe ich hier, wenn das Gehalt euer einziger Kritikpunkt ist und nicht gegen eine bestehende Regel verstoßen wurde, keine Handhabe für euch.
Aber: Wenn euch das nicht gefällt, dann könnt ihr genau diese Regeln aufstellen und mit dem AG verhandeln.
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Heute würde ich mir wünschen unser AG wäre auch auf diese Idee gekommen und hätte 500,-€ mehr geboten, statt brav am HR zu sparen.
Dann hätte ich vielleicht jetzt nicht 30 - 40 Anrufe pro Monat von MA wo das Gehalt nicht stimmt, weil Zulagen falsch berechnet wurden (oder gar nicht), oder gleich das ganze Entgelt vergessen wurde, oder mit der falschen Steuerklasse berechnet wurde, oder mit der falschen Entgeltgruppe. - Da hat man schnell so richtig miese Stimmung in der Belegschaft, wenn regelmäßig die Kohle nicht stimmt.
...und als BR diesen MA dann zu erklären, dass individuelle Entgeltansprüche entsprechend Individualrecht sind, wo der BR gar nix groß mitzureden hat, macht es dann auch nicht besser.
Daher sind die hier....
Es fehlten auch Zeugnisse
...natürlich von entscheidender Bedeutung. - Denn Ihr solltet lieber versuchen sicherzustellen, dass da jemand kommt der wirklich was von dem Job versteht, dass erspart Euch und den MA viel überflüssigen Ärger und ist viel wichtiger, als was diese Person dann kostet.
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kann der Betriebsrat seine Zustimmung wegen zu hohem Gehalt verweigern?
Ja, kann er
- aber wenn der AG die Zustimmungsverweigerung ignoriert und trotzdem einstellt, was dann?
Dann müßtet ihr dagegen klagen um glaubhaft zu bleiben.
Und wie die Klage vermutlich ausgeht, haben die vorherigen Kommentare schon verdeutlicht.
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Ja, kann er
Mal abgesehen vom Unterschied "können und dürfen": Mit welcher vom Gesetz gestützten Begründung sollte das auch nur annähernd Erfolg haben?
Dann müßtet ihr dagegen klagen um glaubhaft zu bleiben.
Und wenn du keine Begründung benennen kannst, dann geht es nicht nur ums "glaubhaft" bleiben.
Dein Vorschlag (vielleicht ist es ja dein ganz eigener Humor und ich bin noch nicht in der Stimmung, um mich darauf einzulassen) ist also grober Unfug.
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Dein Vorschlag (vielleicht ist es ja dein ganz eigener Humor und ich bin noch nicht in der Stimmung, um mich darauf einzulassen) ist also grober Unfug.
Nein, das war kein Vorschlag, das war nur die Antwort auf eine klare Frage, mit der anschließend Schlussfolgerung was daraus folgt. (ich weiß nicht in wie vielen Threads ich schon gelesen habe: Ja, das kann man machen, aber ...)
Natürlich kann man widersprechen, aber vermutlich nicht wirksam.
Und wenn du keine Begründung benennen kannst, dann geht es nicht nur ums "glaubhaft" bleiben.
"glaubhaft" in Bezug auf :" Wir haben widersprochen, weil wir davon überzeugt sind, der Widerspruch ist gerechtfertigt."
ich bin persönlich der Meinung, wenn man Widerspruch einlegt, dann aus Überzeugung und dann kann man "Ignoration des AG" nicht einfach hinnehmen. Da müßte der AG schon sachlich begründen warum er Widerspruch ignoriert, wenn ich als BR das akzeptieren soll.
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Ja, kann er.
Nein, zumindest nicht rechtswirksam.
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Zustimmung zur Einstellung kann man nicht verweigern, aber die Zustimmung zur Eingruppierung in die Gehaltsstufe ist möglich wenn es nicht in das Gehalts Gefüge der Firma passt hat mir der RA gesagt.
Danke für eure Unterstützung
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Dann hat der RA dir m.E. Mist gesagt. Ihr könntet die Zustimmung in die Gehaltsgruppe verweigern, wenn sie als Frau weit weniger als ihre männlichen Kollegen bekommen würde. Oder weit weniger als die weiblichen Kolleginnen in vergleichbarer Position.
Aber weil der AG ihr mehr bezahlen will als Usus, wollt ihr ihn vom Geldausgeben abhalten? Sorry, dazu fallen mir nur 2 Beweggründe ein: Mißgunst und Neid!
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Genau. Die Einstellung kann man (rechtskonform, bevor Randolf wieder Korinthen kackt) nicht ablehnen, ggf aber die Eingruppierung.
Heinz-CIG , was heisst denn eigentlich "Gehaltsgefüge" bei Euch konkret? Habt Ihr einen TV oder Eingruppierungsrichtlinien per BV? Denn nur dann reden wir über mögliche Ablehnungsgründe bzgl Eingruppierung (und selbst dann vmtl eher nicht, s.u.).
Ich vermute aber eher, Ihr habt keine Eingruppierungen, sondern eher frei flottierende bzw verhandelbare Löhne? Denn anders machte der Verweis auf ein "Durchschnittsgehalt" keinen Sinn. Damit habt Ihr von Haus aus nullkommagarkeine Ablehnungsgründe.
Letztlich muss der AG die konkrete Gehaltshöhe dem BR bei der Einstellung und Eingruppierung gar nicht einmal angeben. Er kann also die AN eingruppieren und Ihr dann individualrechtlich letztlich mehr Gehalt zahlen, als die Eingruppierung zuließe. Wenn er die AN von Haus aus zu hoch eingruppiert, müsste der BR die Ablehnungsgründe aus § 99 (2) durchforsten - die Ablehnung einer zu hohen Eingruppierung ist da kein Selbstläufer, ich sehe da spontan keine grundsätzlichen Gründe (schließe betriebsspezifische aber nicht aus).
Da müßte der AG schon sachlich begründen warum er Widerspruch ignoriert, wenn ich als BR das akzeptieren soll.
Naja. Der AG kann einen aus seiner Sicht (rechts)unwirksamen Widerspruch durchaus ignorieren, und einer vertieften Argumentation bedarf das auch nicht. Und ob der BR dann gut beraten ist, eine Klage einzureichen, wenn er sich da eh nur eine blutige Nase holt? Eher nicht.
D.h. entweder formuliert man einen Beschluss, den man für rechtskonform und dem entsprechend auch durchsetzbar hält, oder man lässt den Widerspruch sein. Bedenken formulieren kann man ja trotzdem.
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Die vorhergehenden HR-Referenten (die selbst gekündigt) hatten einen Lohn, der 500 Euro unter der liegt, als die, die neue eingestellt werden soll.
Mein erster Gedanke - man muss auch mal gönnen können?
Wenn ich das richtig lese, habt ihr aktuell den Posten unbesetzt wegen Eigenkündigung. Es gibt also kein Heer an KollegInnen in gleicher Position, die irgendwie Groll hegen könnten. Das Unternehmen wird nicht aus Spaß mehr Geld ausgeben. Eventuell war das alte Gehaltsband einfach nicht mehr attraktiv.