Nö, die hat die Putzperle (=meine Wenigkeit) mit schwäbischer Gründlichkeit weggeputzt.
Du hattest nur den Beitrag von Scheeks komplett zitiert, aber nicht deinen Senf dazu gegeben.
Du kannst auch die Gewerkschaftssekretärin fragen, ob sie an eurer ersten Betriebsversammlung teilnehmen will. Da hat sie Teilnahme- und Rederecht.
Das Argument, was meiner Erfahrung nach am besten zieht, ist dass sie kostenlose Rechtsberatung und juristische Unterstützung bekommen, z.B. bei Kündigungen, falschen Lohnabrechnungen, Urlaubsverweigerung oder was euer AG so an Garstigkeiten draufhat...
Ich hatte in Kursiv im Zitat kommentiert, ist aber nicht so schlimm; am Smartphone erfordert das noch ein bisschen Übung 😂
Vlt. das nächste Mal am PC