Mit oder ohne Gewerkschaft

  • Nö, die hat die Putzperle (=meine Wenigkeit) mit schwäbischer Gründlichkeit weggeputzt. :P Du hattest nur den Beitrag von Scheeks komplett zitiert, aber nicht deinen Senf dazu gegeben.


    Du kannst auch die Gewerkschaftssekretärin fragen, ob sie an eurer ersten Betriebsversammlung teilnehmen will. Da hat sie Teilnahme- und Rederecht.

    Das Argument, was meiner Erfahrung nach am besten zieht, ist dass sie kostenlose Rechtsberatung und juristische Unterstützung bekommen, z.B. bei Kündigungen, falschen Lohnabrechnungen, Urlaubsverweigerung oder was euer AG so an Garstigkeiten draufhat...

    Ich hatte in Kursiv im Zitat kommentiert, ist aber nicht so schlimm; am Smartphone erfordert das noch ein bisschen Übung 😂

    Vlt. das nächste Mal am PC

  • "Nullrunde"!? Sorry, das ist Blödsinn. 3000€ Inflationsausgleichsprämie brutto wie netto in 2022 und bis zu 17% tabellenwirksame Lohnsteigerung in 2024 ist in Teilen vllt diskutabel (v.a. die nicht tabellenwirksame Zahlung in 2023), aber alles andere als eine Nullrunde.


    Ich als an sich sehr unzufriedenes Ex-Verdi-Mitglied finde diesen Abschluss ziemlich gut. Wenn man ihn z.B. mit allem vergleicht, was die IGM in den letzten Monaten abgeschlossen hat, ist er deutlich besser - und es ist sehr lange her, dass der öD die Metaller mal "abgehängt" hat.


    Dann wartet mal ab, was unsere Verhandlungen ab August bringen! Vermutlich werden es 2 oder 3 Verhandlungstermine sein und dann bekommen wir schätzungsweise 3% mehr Gehalt, keine Inflationsprämie und nächstes Jahr im Herbst nochmals 1,5% bei einer Laufzeit von 26 Monaten. X( <X Aber immerhin wäre dann wenigstens der Kaufkraftverlust ausgeglichen X( Natürlich muss dieser starke Abschluss gefeiert werden! Vermutlich mit einem Austritt einiger (vieler?) Gewerkschaftsmitglieder....


    Sorry für OT

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Nullrunde"!? Sorry, das ist Blödsinn. Zitat Fried


    Hmmm bei dir kann man auch Versace auf ne Plastiktüte schreiben und Du glaubst es????? :/ :/ :/ :) :) :)


    Es ist und bleibt ne 14 monatige Nullrunde und damit keiner schreit wird die Inflationsprämie zerstückelt bezahlt über die man sonst außerhalb der üblichen Tariferhöhungen als Betriebsrat verhandeln können hätte können.


    Abber so sagt der AG was wollt Ihr die bekommt ihr doch....aber eben keine Lohnerhöhung diese gibts erst im März 24.

  • Hallo Schwede,

    das Schöne an Gewerkschaft ist, dass jeder sich einbringen kann. Bei der nächsten Verhandlung einfach für die Tarifkommision aufstellen lassen und mitmischen.

    LG Oenothera

  • die Inflationsprämie [...,] über die man sonst außerhalb der üblichen Tariferhöhungen als Betriebsrat verhandeln können hätte können.

    ... Und solche Verhandlungen mit AG, die über Refinanzierung ihr Personal bezahlen (müssen), wären von vornherein sinnlos...


    Tabellenwirksame Erhöhung rückwirkend zum Januar 2023 PLUS Inflationsausgleich, das wäre ein Ja-Stimme wert gewesen, dann gerne auch mit der Laufzeit, die mal wieder doppelt so lang sein soll wie gefordert.

    Letzteres wird bei der öffentlichen Schönfärberei gerne mal unterschlagen.

  • Tabellenwirksame Erhöhung rückwirkend zum Januar 2023 PLUS Inflationsausgleich

    Auch die 200 Euro schon ab Juli 2023 und dann halt die zusätzlichen 5,5% ab März 2024 wären für mich OK; Hauptsache eine Erhöhung des (rentenwirksamen) Tabellenentgelts schon in 2023 ... dafür hätten dann ggf. diese Einmalzahlungen gernger ausfallen können.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Die Wahl zu einem Betriebsrat Rechtssicher von Anfang an zu gestalten halte ich ohne Gewerkschaftliche Hilfe für sehr sehr schwer. Es fehlt die Rückversicherung und der Rückhalt gerade wenn Gegenwind weht und die Verunsicherung um sich greift. Der AG wird ggf. Schritte einleiten um die Wahl unmöglich zu machen oder sie später vor Gericht anzufechten. Das sauber und bei eigener Seelischer Gesundheit durchzuziehen bedarf es Unterstützung wo es sie nur gibt. Und da ist man eben wieder bei der Gewerkschaft. Seinen Eigenen Kopf darf man ja behalten und sein weiteres Handeln den Umständen entsprechend gestalten und nicht nach der (reinen) Gewerkschaftlichen Lehre.

  • Das Gespräch war relativ ernüchternd; für die Unterstützung bräuchten wir einen Organisationsgrad von, in unserem Betrieb, ca. 40%; so bekommen wir nur Info-Materialien und den digitalen Wahlhelfer.

    Somit wird das halt ohne Gewerkschaft durchgezogen, das ist zu schaffen

  • Da kann ich nur vermuten, dass die Dame bestrebt ist, ihren Arbeitsumfang in Grenzen zu halten. Bei uns waren zum Zeitpunkt der BR-Gründung gerade mal 2 Mitglieder in der Gewerkschaft. Der 3. Wahlvorstand war (damals noch) Nichtmitglied. Trotzdem hat unser Gewerkschaftssekretär uns voll unterstützt, auch bei Sitzungen des Wahlvorstands. Nach erfolgreicher Wahl und der ersten Betriebsversammlung, bei der er anwesend war, stieg dann die Anzahl der Gewerschaftsmitglieder stark an. Zwar nicht auf 40%, aber von der Werbeprämie konnte ich eine Mikrowelle für den Aufenthaltsraum springen lassen. 8)


    Macht auf jeden Fall eine Wahlvorstandsschulung, darauf habt ihr Anspruch. Ansonsten steht natürlich das Forum zur Verfügung, mit Antworten auf alles was du wissen willst, und noch mehr was du gar nicht wissen wolltest... 8o

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Die Dame meinte außerdem, dass die Mehrheit der Anwesenden eine Wahl erfolgreich ablehnen kann, und dass eine Bestellung durch das AG mindestens 6 Monate dauert. Ersteres schließe ich aus, letzteres kann ich mir nur schwer vorstellen


    […]

    Macht auf jeden Fall eine Wahlvorstandsschulung, darauf habt ihr Anspruch. Ansonsten steht natürlich das Forum zur Verfügung, mit Antworten auf alles was du wissen willst, und noch mehr was du gar nicht wissen wolltest... 8o

    Ich mache das autodidaktisch (und eurer Hilfe) und bin zuversichtlich

    2 Mal editiert, zuletzt von Der Markus () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Der Markus mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Schenk der Dame doch als Dankeschön für ihre Hilfe mal ein BetrVG. Das kennt sie sicher noch nicht. Gleich zu Beginn wird sie auf folgenden Paragraphen stoßen:

    § 1 Errichtung von Betriebsräten

    (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.


    Wohlbemerkt: Nicht "wenn x% damit einverstanden sind" oder "wenn der AG nichts dagegen hat", sondern schlicht: werden gewählt. Punkt.


    Ich mache das autodidaktisch (und eurer Hilfe) und bin zuversichtlich

    Deine Entscheidung. Ich möchte dir aber ein Zitat von einem fähigen Anwalt für Arbeitsrecht mitgeben, der mal sagte: "Ich traue mir nicht zu, eine BR-Wahl absolut unanfechtbar durchzuführen. Aber ich traue mir zu, jede BR-Wahl anzufechten!"

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Danke für den Input, ich weiß das zu schätzen!


    Nach meinem Verständnis ist es quasi unmöglich, selbst für Profis, eine nicht anfechtbare Wahl durchzuführen; vor Gericht erfolgreich angefochten kann die Wahl nur bei „schweren“ Verstößen, oder wenn das Ergebnis sich wesentlich ändern würde, insofern sehe ich da keine Problematik. Anhand BtrVG, der WO, des digitalen Wahlhelfers und der Checklisten bekomme ich das hin.

    Vielleicht nicht so schön und elegant, eher ein bisschen holprig, wie ich es mir wünschen würde, aber ich bekomme das hin.


    Anwalt wird dann für die BR-Arbeit notwendig.

  • Die Dame

    ...scheint mir inkompetent.


    Ich würde in einer Sache meinen Vorredner:innen widersprechen: Es mag sehr schwer sein, eine fehlerfreie Wahl durchzuführen, aber eine nicht anfechtbar ist durchaus zu stemmen.


    Und hierzu...

    Ich mache das autodidaktisch (und eurer Hilfe) und bin zuversichtlich

    ...möchte ich klar sagen: Macht als WV eine Schulung. Der Anspruch ist sonnenklar.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das Problem ist, dass der Wahlvorstand erst noch im Rahmen der ersten Betriebsversammlung gewählt werden muss; da ich noch kein Wahlvorstandsmitglied bin, dürfte mE da auch kein Anspruch bestehen.


    Außerdem müsste ich den AG schon vor der Einladung deswegen ansprechen.


    Bei zwei zusätzlichen Neugewerkschaftsmitgliedern hätten wir eine kostenlose Kurzschulung bekommen…


    Die Dame ist eher interessensgeleitet, allerdings frage ich mich, welche das im Einzelfall sind… Theorien habe ich, Wissen natürlich nicht.