Diabetes Protokoll

  • Nur mal so:

    mein Nachbar hat mich gerade angerufen. Sein Chef will ihm die 5 Tage Zusatzurlaub nicht geben (50 GdB) Er soll erst sein Protokoll einreichen, damit er sieht, das er seine Arbeit erledigen kann und wenn nicht, dann bekommt er die 5 Tage nicht..... hat der Steuerberater gesagt :D

    Ist das Leben nicht wunderbar ....

    Schönes Wochende

  • Sein Chef will ihm die 5 Tage Zusatzurlaub nicht geben (50 GdB) Er soll erst sein Protokoll einreichen, damit er sieht, das er seine Arbeit erledigen kann und wenn nicht, dann bekommt er die 5 Tage nicht..... hat der Steuerberater gesagt :D

    und alle anderen dürfen nur Erholungsurlaub einreichen, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen, das sie überarbeitet und erholungsbedürftig sind.

    Die Erholungsbedürftigkeit ist in Tagen anzugeben, wobei Wochenenden und Feiertage einberechnet werden und möglichst Teilerholungsabschnitte von 2 bis max 3 Tage, jeweils unterbrochen von Arbeitserhaltungseinsaätzen von 4-5 TAgen, nicht überschreiten sollen.

    Soweit möglich sollten diese Erholungszeiten auch in die Rentenphase des Lebens gelegt werden.


    --> ist schon wieder 1. April?


    Chef zum MA: Sie sehen überarbeitet aus, weiter so.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Zusammen, ich bin hier seit heute registriert.

    Mit Verlaub,

    ein Tätigkeitsprotokoll oder Tagebuch vorlegen zu müssen um die 5 Tage Zusatzurlaub zu bekommen, trotz GdB 50. Mir fehlen die Worte. Der Nachbar sollte sich an die SBV oder wenn nicht vorhanden an den Betriebsrat wenden.

    Viele Grüße Stein

    Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an den du nichts tun kannst.

    Der eine ist Gestern, der andere Morgen.

    Dalai Lama

    Einmal editiert, zuletzt von Steinpilz ()

  • Nur um mal eine Frage, von vielen, zu stellen.

    Welches Protokoll?

    Das für die Geschwindigkeitsübertretung oder watt?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Welches Protokoll?

    Diabetes Protokoll

    ...sagt der Titel.

    Da werden die täglich mehrfach gemessenen Blutzuckerwerte eingetragen (+ ggf. Medikation/Insulin).

    Also Gesundheitsdaten!

    Dieses Verlangen des AG ist dermaßen absurd, dass ich mir nicht sicher bin, ob bei der stillen Post vom AG, zum Nachbar, zu UH, ins Forum da vielleicht nicht irgendwas verdreht oder verwechselt wurde.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Bei Diabetes wird meist ein Protokoll geführt, in das vor allem die regelmäßigen Verläufe des Blutzuckerspiegels eingetragen werden. Hauptsächlich, um mit der Praxis Änderungen in Dosierung etc. absprechen zu können - aber auch die Grundlage dafür, wenn der Diabetes ein Baustein im Antraag auf Schwerbehinderung ist.


    Viel privater können Daten aber nicht mehr werden, von daher ist die Idee von Chef zum Scheitern verurteilt. Bleib die Frage: Arbeitet der Nachbar in einem Betrieb mit SBV oder muss er dem Chef selber die Rechtslage erklären?

  • Er soll erst sein Protokoll einreichen, damit er sieht, das er seine Arbeit erledigen kann und wenn nicht, dann bekommt er die 5 Tage nicht.

    das macht sowieso keinen Sinn, das er die 5 Tage nur bekommt, wenn er arbeiten könnte (meine ich)

    und wenn er nicht arbeiten könnte, dann muss er zur Arbeit kommen


    das ist ein 1.April-zu-spät-gekommen-thread

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,


    für was Steuerberater angeblich herhalten müssen ...


    Aber im Ernst, es gibt leider durchaus Steuerberater, die nicht verstehen, daß die Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten eines Betriebs nicht automatisch auch arbeitsrechtliche Kompetenz nach sich zieht.


    Der von UH geschilderte Fall ist natürlich krass. Entweder ist der AG völlig ignorant oder aber böswillig.

    Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen entsteht mit einem GdB von mindestens 50 automatisch kraft Gesetzes gem. § 208 SGB IX:

    § 208 SGB IX - Einzelnorm

    Da gibt es keine Vorbehalte und auch nichts daran herumzudeuteln.


    Und die gesundheitliche Eignung eines Beschäftigten wird ausschließlich von arbeitsmedizinischen Fachmenschen, also Betriebsarzt/-ärztin, bewertet und beurteilt. Und diese unterliegen ggü. dem AG auch in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht.

    Und selbst wenn Einschränkungen bestehen würden, muß erst einmal gem. § 164 Abs. 4 SGB IX

    § 164 SGB IX - Einzelnorm

    geprüft werden, ob der Arbeitsplatz angepasst werden kann - ggfs. in einem Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX:

    § 167 SGB IX - Einzelnorm

  • Es ist ein kleiner Betrieb mit max. 10 Angestellten und er ist der einzige Ofenbaumeister dort und macht bestimmt in der Woche 50h ... freiwillig. Daher ist DAS schon dreist vom Chef.

    Bin selber Diabetiker und die Protokolle hat man heutzutage nur noch auf der APP, da die Daten automatisch übertragen werden.

    Er hat mittags einen Termin beim Chef (hoffe nicht beim Steuerberater ^^), werde nächste Woche mal berichten.

  • aber das geht denen einen Sch.... an

    Das ist so erstmal richtig, die passende Formulierung wäre aber: Es ist dem AG gesetzlich verboten diese Daten zu verlangen und/oder zu verarbeiten.

    Im Ernst, wenn der AG diese Daten verlangt und dann verarbeitet, kann das unangenehm teuer für ihn werden.

    Zitat
    Verstoß gegen die Beschrän­kungen bei der Verar­beitung von beson­deren Kate­gorien personen­bezogener Daten (u. a. zur eth­nischen Her­kunft, Weltan­schauung, Reli­gion, Gesund­heitsdaten)bis 20 Mio. € oder bei Unter­nehmen bis 4 % des welt­weiten Jahres­umsatzes**Art. 9, 83 Abs. 5a DSGVO

    DSGVO Bußgeldkatalog

    ...die relevanten § zum Sozialrecht hat albarracin ja schon geliefert.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Inhaltlich wurde alles gesagt (allerdings noch nicht von allen, höhöhö).


    Ich muss nur kurz loswerden, dass es für mich trotz meines Berufes immer wieder erstaunlich ist, welchen Grad von Hirngeschissenheit manche Menschen erreichen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich muss nur kurz loswerden, dass es für mich trotz meines Berufes immer wieder erstaunlich ist, welchen Grad von Hirngeschissenheit manche Menschen erreichen.

    da darf ich jetzt aber mitreden, oder?

    :S

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich muss nur kurz loswerden, dass es für mich trotz meines Berufes immer wieder erstaunlich ist, welchen Grad von Hirngeschissenheit manche Menschen erreichen.

    Ging mir auch so, deshalb...

    Dieses Verlangen des AG ist dermaßen absurd, dass ich mir nicht sicher bin, ob bei der stillen Post vom AG, zum Nachbar, zu UH, ins Forum da vielleicht nicht irgendwas verdreht oder verwechselt wurde.

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    Hanlons Rasiermesser

  • Kreativer Vorschlag: Wenn Steuerberater sich als Arzt aufspielen dürfen, gilt das sicher auch andersrum:


    "Mein Hausarzt hat einen Vorschlag, wie Ihr Laden besser läuft. Satteln Sie um auf Müllabfuhr und übergeben Ihren Sessel jemandem, der nicht ungeprüft alles glaubt, was irgendwelche Knallchargen ihm erzählen..." :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo zusammen,

    ...

    Der von UH geschilderte Fall ist natürlich krass. Entweder ist der AG völlig ignorant oder aber böswillig.

    Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen entsteht mit einem GdB von mindestens 50 automatisch kraft Gesetzes gem. § 208 SGB IX:

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html

    Da gibt es keine Vorbehalte und auch nichts daran herumzudeuteln.

    ....

    Sorry wenn ich da widerspreche, aber der Zusatzurlaub entsteht nicht automatisch! Es ist lediglich der Anspruch auf den Zusatzurlaub der entsteht.

    Die Vorgehensweise wäre dementsprechend zunächst den Anspruch gem. § 208 SGB IX mit dem Verweis hierauf geltend zu machen und im Falle der nichtgewährung ist es durchaus Aufgabe der SBV den AG mit deutlichen Worten auf seinen Verstoß hinzuweisen.

    Das durchsetzen des Anspruches ist dann jedoch eine Individualrechtliche Angelegenheit und die SBV ist außen vor.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

  • Sorry wenn ich da widerspreche

    Alter, dünnes Eis!! :D


    ...aber ich glaube Du widersprichst gar nicht, sondern konkretisierst nur was albarracin eigentlich gemeint hat.

    Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass er gemeint hat, dass ein MA plötzlich daheim hockt und denkt: "Huch, wieso bin ich nicht arbeiten? Ahh, ich hab bestimmt Zusatzurlaub der automatisch entstanden ist" ;)

    Daher würde ich schon vermuten, dass albarracin sich hier auf den Urlaubsanspruch bezieht und nicht auf "Urlaub" (im Sinne von Frei/Urlaub haben).

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