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Wie barrierefrei gestalten Eure Arbeitgeber die Bewerbungsgespräche? Ich meine damit nicht, dass man den Raum barrierefrei erreichen kann. Das sollte selbstverständlich sein.
Sondern Barrierefreiheit z. B. für Gehörlose, Blinde usw.
Ich will da was in Gang bringen bei meinem Arbeitgeber und könnte gute Beispiele aus der Praxis brauchen.
Sobald Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung reinkommen, bekomme ich die auf den Tisch. Ich nehme dann Kontakt auf und frage, was sie brauchen, um sich optimal barrierefrei vorstellen zu können. Die notwendigen Sachen organisiere ich dann zusammen mit denen, die für das Gespräch verantwortlich sind.
Da wir aber auch als öffentlicher Träger gelten und damit alle Bewerber:innen mit Schwerbehinderung einladen (von offensichtlich ungeeigneten Bewerber:innen mal abgesehen), ist das kein Problem, weil alle darauf eingestellt sind.
Bei uns läuft das leider manchmal nicht so prima. Als SBV wäre ich überfordert wenn ich alle Bewerber abtelefonieren muss. Es sind recht viele und ich habe nicht verlässlich Zeit dafür. Daher überlasse ich das den Abteilungen, weise diese aber darauf hin. Aber natürlich berate ich auch wie man was lösen könnte...
Fehler die bei uns schon passiert sind und auf die man evt nicht gleich kommt:
Behinderten WC zu weit entfernt
Tische nicht unterfahrbar
im Assesment, die Gruppe der Bewerber steht und redet über den Kopf des Rolliefahres hinweg...
- Bei sprachlichen Problemen die gleiche Zeit für das Gespräch eingeplant wie bei allen anderen Bewerber:innen und dann gewundert, dass der standardisierte Katalog nicht abgearbeitet war...
- Vom Standard-Katalog mit Fragen zur Schwerbehinderung abweichen wollen...
- Bei online-Hörverstehensaufgaben (während Corona) ein:e Bewerber:in mit "GL" mit 0 Punkten bewerten und damit offensichtliche Uneignung begründen wollen...
Da gibt es einiges - so eine Sammlung wäre sicherlich irgendwo zwischen "spannend" und "unfreiwillig komisch" anzusiedeln
Es sind recht viele und ich habe nicht verlässlich Zeit dafür.
erkennbare Amtsverständnis halte ich für etwas fragwürdig.
es ist der klare gesetzliche Auftrag gem. § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX einer SBV, auch die Einstellung externer schwerbehinderter/gleichgestellter Bewerber*innen zu fördern.
Und dazu gehört zwingend, sich bereits vor dem Vorstellungsgespräch Gedanken zu machen über evtl. notwendige Maßnahmen und diese auch mit den Bewerber*innen abzustimmen. Dafür gibt es schließlich einen Freistellungsanspruch.