Simultanübersetzung auf einer Betriebsversammlung?

  • Hallo liebe Leute,


    mein Name ist Frank, BRV in einem internationalem Consultingunternehmen mit um und bei 450 Kolleg*innen.


    Wie sicherlich auch in euren Unternehmen herrscht bei uns Fachkräftemangel. Die Konsequenz.., wir suchen weltweit! Und zum Glück auch mit Erfolg. Mittlerweile beschäftigen wir Kolleg*innen aus 47 Ländern. Und auch wenn wir im Unternehmen sehr viel Englisch sprechen, ist das (noch) nicht unsere Unternehmenssprache, die aber sicherlich bald eingeführt wird.


    Unsere nächste Betriebsversammlung steht an und wir im Gremium überlegen, Simultanübersetzer einzusetzen. Zuletzt hatten wir 2 Versammlungen gemacht, eine auf Deutsch und etwas später eine auf Englisch. Für uns eine blöde Erfahrung, da viele MA gar nicht mehr gekommen sind und den Inhalt ja auch schon von anderen Kolleg*innen hörten. Des Weiteren fehlten die Emotionen und wir sind auch keine Muttersprachler, sodass es doch irgendwie "anders" war. Deshalb die Entscheidung für einen Dolmetscher...


    Nun haben wir uns ein Angebot eingeholt und jaaaaaa, der Preis ist recht sportlich! Knapp 6.000 Euro zzgl. Steuer für 2 Dolmetscher plus Dolmetschertechnik. Und unsere Versammlungen gehen in der Regel nur 2 - 2,5 Stunden. Dieses Angebot werde ich unserer GF vorlegen, weiß aber schon jetzt, was die Antwort sein wird: "Ne, zu teuer, abgelehnt!"


    Endlich zu meiner Frage: Wisst ihr, ob wir einen Anspruch auf einen Dolmetscher haben? Ich hab gesucht und gesucht, aber nichts wirklich Handfestes gefunden.

    Ich würde mich freuen, von euch zu hören!


    Bis dann und Gruß, Frank

    A question was asked in seminar:

    Why employees don't discuss about their problems and frustrations to their management?
    The best answer came from a really frustrated employee, "You cannot discuss your Malaria problems with the Mosquito!" :P

  • Na ja. Kolleg:innen aus 47 Ländern heißt erst einmal nicht, dass > 10% der Belegschaft kein Deutsch können. Wenn aber ein erheblicher Teil betroffen ist, lässt sich das gut verargumentieren. Nur mal als Beispiel: wenn ihr auch nur einen Gehörlosen habt, schickt euch die Landesdolmetscherzentrale mindestens einen Gebärdensprachdolmetscher, weil der Gesetzgeber das offensichtlich für erforderlich hält … kommt also drauf an.


    Ich würde aber vielleicht zunächst mal schauen, ob's nicht was günstiger geht, der aufgerufene Preis scheint mir doch ziemlich sportlich.

  • Hallo Hans.., danke erstmal für die Antwort!


    In diesem Fall ist es tatsächlich so, dass die MA kein Deutsch sprechen. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es handelt sich, glaub ich, um ca. 80 Kolleg*innen.


    Die Preise der Dolmetscher richten sich nach den Sätzen des Auswärtigen Amts. Ich hatte schon mit anderen Firmen telefoniert und die sagten mir auch, dass sie sich daran orientieren.

    Nur mal als Beispiel: wenn ihr auch nur einen Gehörlosen habt, schickt euch die Landesdolmetscherzentrale mindestens einen Gebärdensprachdolmetscher, weil der Gesetzgeber das offensichtlich für erforderlich hält … kommt also drauf an.

    Das finde ich interessant, da werde ich mich mal schlau machen.., danke!

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  • Wir hatten mal ein Gespräch (keine Versammlung) mit einer Mitarbeiterin, begleitet von einer Dolmetscherin. Der Preis war ähnlich, wenn ich mich recht entsinne. Die Dolmetscherin hat uns anschließend auch erklärt, warum es z. B. zwei Dolmetscher sein müssen: Das ist allerschwerste Kopfarbeit. Zuhören, verstehen, übersetzen und sprechen - alles gleichzeitig. Und es geht ja nicht nur um eine Übersetzung, die grob zusammenfasst, was gesagt wurde sondern auch um die korrekte Wiedergabe von "Subtext". Das was ihr an "Emotionen" so wichtig findet, soll ja bei einer Übersetzung auch rüberkommen.

    Ihr zufolge kann man das nicht wesentlich länger als 30 Minuten am Stück - abhängig vom Redeanteil.

  • Danke Tobias.., ja, das ist richtig, auch bei unserer Versammlung würden dann 2 Dolmetscher kommen, weil sie sich alle 20 oder 30 Minuten ablösen müssen. Das haben sie uns schon vor Angebotsabgabe erzählt, damit wir nicht "umfallen", wenn wir den Preis hören.


    Aber um auf meine eigentliche Frage zurückzukommen: Hast du schon mal etwas gehört oder weißt du etwas, ob wir als BR einen Anspruch auf solche Dolmetschertätigkeiten hat?

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  • ob wir als BR einen Anspruch auf solche Dolmetschertätigkeiten hat?

    ...oder ob evtl. der/die nicht-deutsch-sprechende MA einen Anspruch auf Dolmetscher/Übersetzung hat, den der BR dann entsprechend durchsetzt.


    Ich befürchte aber nein. Eine einfache Google-Suche spuckt das hier aus: Einen Anspruch auf eine mündliche kostenfreie Übersetzung existiert in Deutschland nur im Asyl- verfahren. :rolleyes:


    Franquito nicht traurig sein, das heißt ja noch nicht dass man keinen bekommen kann.

    Als Betriebsräte sind wir doch Profis was Erpressu... äh Kopplungsgeschäfte angeht!

    Dann kriegt der AG seinen nächsten Dienstplan halt nur genehmigt, wenn er ganz freiwillig und auf eigenen Wunsch, als guter AG, den Dolmetscher für die BV bezahlt.

    ...oder so ähnlich ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

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  • Paragraphenreiter : Bin nicht traurig :D Ich frag mich trotzdem, ob wir nicht doch einen Anspruch haben, den wir erpress.. , äh, einfordern können, wenn sie das Angebot ablehnen.


    Hab eben übrigens auch gerade nochmal im BertVG (im Netz) geschaut, vielleicht kann man das ja "nehmen":


    § 40 Abs. 2 BetrVG, § 80 BetrVG

    Anspruch auf Übersetzungen und Dolmetscher für Sitzungen

    Ein in Deutschland tätiges amerikanisches Unternehmen hat seinem 26-köpfigen Gesamtbetriebsrat mit zwölf ausschliesslich englisch sprechenden Mitgliedern korrekte Übersetzungen folgender Unterlagen zur Verfügung zu stellen: – einschlägige Fachliteratur – Korrespondenz zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat. Der Betriebsrat hat darüber hinaus einen Anspruch auf Übersetzung der Protokolle von Betriebsrats- und Ausschusssitzungen. Der Arbeitgeber ist ausserdem verpflichtet, einen Dolmetscher für Betriebsrats- und Ausschusssitzungen zur Verfügung zu stellen. ArbG Frankfurt/M., Beschluss vom 5. März 1997 – 14 BV 170/96 (rechtskräftig) AiB 1998, S. 524 mit Anm. Ebel

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  • hmm mal ne Idee:

    Die Firma und damit auch der BR sollte doch herauszufinden sein. Wenn du die mal frägst ob die ein ähnliches Problem bei ihren Betriebsversammlungen haben.

    Ich persönlich finde es löblich, dass du an die denkst, die kein Deutsch sprechen. Wo da allerdings da die Grenze ist, ist fraglich. Wir haben bei uns sehr viele, die nicht gut deutsch sprechen und auch nicht alles verstehen. Allerdings hat meine Firma hier ein babylonische Sprachenwirrwarr (mind. 25 Sprachen bei 260 Mitarbeiter), so dass wir viele Übersetzer bräuchten.


    Bei der BR Wahl ist das zu beachten:Quelle: https://www.brwahl.de/wahlvors…erfahren/wahlausschreiben


    Bisserl weiter unten.

  • Bei uns ist Englisch die Voraussetzung, um anzufangen.., von daher ist das mit dem Dolmetschen in nur dieser Sprache genug.


    Ich werde weiter recherchieren.... :S

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  • vielleicht kann man das ja "nehmen":

    Nö, kann man nicht, weil es sich auf Betriebsratssitzungen und Ausschussitzungen, nicht jedoch auf Betriebsversammlungen bezieht. Ich vermute (wenn auch aus dem hohlen Bauch raus), dass es bei Betriebsversammlungen ebenso wenig einen Anspruch für Dolmetscher gibt, wie für Getränke und Fressalien. Jedenfalls steht das nirgendwo im BetrVG. Und ganz ehrlich bei den Kosten leistet ihr den nicht deutsch- oder englischsprachigen Kollegen vielleicht einen Bärendienst, weil der AG angesichts der horrenden Kosten pro Quartal davon Abstand nehmen könnte, künftig Leute einzustellen, die keine dieser Sprachen beherrschen.

    Wie wäre es, wenn ihr stattdessen die nicht deutsch- oder englischsprachigen Kollegen darauf hinweist, dass sie im Vorfeld Fragen in ihrer Muttersprache einreichen können, die ihr dann in aller Ruhe mit z.B. Babelfish übersetzt und sie auf dem gleichen Weg von den Ergebnissen der Betriebsversammlung unterrichtet?

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Zitat

    Wie wäre es, wenn ihr stattdessen die nicht deutsch- oder englischsprachigen Kollegen darauf hinweist, dass sie im Vorfeld Fragen in ihrer Muttersprache einreichen können


    Der Mann mit der Ledertasche : So haben wir es bisher gemacht, also die Versammlungen vorher. Fragen gesammelt und beantwortet. Dann haben wir zusätzlich kleinere Veranstaltungen angeboten und die Fragen direkt beantwortet. Doch es werden mehr und mehr Kolleg*innen und selbst unsere größeren Räumlichkeiten reichen nicht mehr aus (zur Zeit stellen wir 10 bis 15 Kolleg*innen pro Monat ein). Und die letzte Betriebsversammlung haben wir dann gezweiteilt, eine auf Deutsch, eine auf Englisch. 2x Räume mieten usw. Die Erfahrungen waren dabei nicht so gut.


    Zitat

    Und ganz ehrlich bei den Kosten


    Ich bin mir ganz ehrlich gar nicht so sicher, was teurer ist: Wieder 2 Veranstaltungen zu machen (Englisch und Deutsch), was bedeutet, 2x einen geeigneten Raum mieten, 2 halbe Tage aus dem Büro raus...?


    Das Problem, was ich sehe ist, das wohl wie bei der letzten (zweigeteilten) Veranstaltung die Qualität verloren geht. Zwischen den beiden Versammlungen liegen dann immer auch ein paar Tage, in denen die englischsprachigen Kolleg*innen ja auch schon von den anderen alles erfahren, was in der ersten Versammlung lief. Dann kommen wieder nur die Hälfte der Leute.., wie gesagt, die Emotionen sind nicht mehr vorhanden und und und...


    Ich denke, wir kommen insgesamt mit der GF gut aus und wir als BR sind auch niemals darauf aus, der GF irgendwie das Geld aus der Tasche zu ziehen. In dem Fall jedoch sehen wir es als notwendig an, auch, wie du richtig erwähnt hast, wenn die Dolmetscher sehr teuer sind.

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  • Im Buch des Herrn steht es geschrieben und so soll es auch sein:

    Zitat von Fitting, § 42 BetrVG Rn. 22

    Für eine ordnungsgemäße Durchführung der BetrVerslg. kann auch die Teilnahme von Hilfskräften notwendig werden. Zu denken ist hier etwa an die Teilnahme von Dolmetschern in Betrieben mit einem erheblichen Anteil ausländischer ArbN (Richardi BetrVG/Annuß Rn. 37; GK-BetrVG/Weber Rn. 32; 51; DKW/Berg Rn. 9).

    Und weil das nur die halbe Miete ist:

    Zitat von Fitting, § 42 BetrVG Rn. 52

    Erforderliche Kosten, die bei der Vorbereitung und der Durchführung der BetrVerslg. entstehen, fallen dem ArbGeb. zur Last. [...] Zu den erstattungsfähigen Kosten können auch die für Dolmetscher gehören (-> Rn. 22).

  • Zitat

    Warum haltet ihr dann nicht die Betriebsversammlung in Englisch ab wenn dass ja alle können ??


    mimmie : Weil das in der Tat von der Mehrheit nicht gewünscht ist :( Deshalb hatten wir ja zuletzt 2 Veranstaltungen gemacht. Und.., wie gesagt, wir sprechen alle Englisch, sind aber keine Muttersprachler. Es ist dann doch einfach anders...


    Zitat

    Im Buch des Herrn steht es geschrieben und so soll es auch sein:


    Tobias Clausing : Suuuuper, 1000 Dank Tobias! Das hilft auf jeden Fall schon mal beim Gespräch mit der GF! Sehr sehr geil...


    :thumbup:

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  • Hallo Franquito,


    an dem Standort, an dem ich tätig bin (der einzige mit Betriebsrat), halten wir die Betriebsversammlungen auf Deutsch ab, aber die Folien zeigen wir auf Englisch. Die Einladung zur Veranstaltung incl. Tagesordnung und das Protokoll stellen wir auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.


    Die Mehrheit der Mitarbeiter ist deutchsprachig und ein Teil möchte keine Veranstaltung auf Englisch. Den nicht-deutschsprachigen Mitarbeitern teilen wir zu Beginn der Veranstaltung auf Englisch mit, dass sie sich bei Fragen gerne an uns wenden können und es das Protokoll auch auf Englisch geben wird.


    Das ist in Kompromiss, der einigermassen zu funktionieren scheint.

  • Danke Turmalin1 .., wie auch schon weiter oben beschrieben, haben wir es bisher genauso gemacht.., und noch mehr. Es war auch ein guter Kompromiss, dennoch nicht wirklich befriedigend.


    Mal schauen, heute legen wir unserer GF das Angebot vor und hoffen natürlich auf positive Nachrichten. ;) 8)

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  • Hans Luft  Tobias Clausing  Paragraphenreiter  Hawky  Der Mann mit der Ledertasche  mimmie  Randolf  Turmalin1


    Liebe Alle,


    nochmals herzlichen Dank an euch für eure Antworten und eure Hilfe. Wir hatten letzten Freitag ein Gespräch mit unserer GF und wie erwartet wurde unsere Bitte, einen Simultandolmetscher einzusetzen, abgelehnt. Sie sagte: "Ja, ihr habt ein Recht auf einen Dolmetscher, aber nicht unbedingt auf einen Simultandolmetscher!" Was natürlich richtig ist...


    Am Montag sprach ich dann nochmal mit der GF und wir verhandelten erneut ( Paragraphenreiter 8) ). Was soll ich sagen, wir haben jetzt die Zusage für den Dolmetscher und freuen uns sehr, das mal in diesem Format am 15. Juni auszuprobieren. Falls Interesse besteht, werde ich gern die Erfahrung mit euch teilen.


    Danke nochmal und Gruß,


    Frank





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  • Hans Luft  Tobias Clausing  Paragraphenreiter  Hawky  Der Mann mit der Ledertasche  mimmie  Randolf  Turmalin1


    Fast vergessen: Die Betriebsversammlung war ein voller Erfolg! Wir haben soviel Wertschätzung von unseren englischsprachigen Kolleg*innen erhalten, wie nie zuvor. Alle konnten und haben auch mitdiskutiert. Auch die Geschäftsführung hat gesehen, dass es sich lohnt, manchmal auch ein wenig Geld für etwas "Ungewöhnliches/Neues" in die Hand zu nehmen. Ich hoffe sehr, dass die Simultanübersetzung unser neuer Standard wird, bis wir früher oder später sowieso Englisch als Unternehmenssprache einführen werden...


    Ich kann auch die Firma, die uns die Dolmetscher geschickt und sich um die ganze Technik gekümmert hat, sehr empfehlen. Falls ihr rund um Hamburg Bedarf habt, sprecht mich an, dann gebe ich den Kontakt gerne weiter.


    Und natürlich nochmals vielen Dank für eure Ideen und euer Input! 😎

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