Ab wann ist ein leitender Angestellter ein leitender Angestellter?

  • Hallo,


    ich möchte kurz den Sachverhalt in unserem Unternehmen schildern.


    Bisher hat nur unsere Geschäftsführung die Anhörung für Neueinstellung von Mitarbeitern unterschrieben. Nun hat unsere Personalreferentin diese unterschrieben. Dies ist zum ersten mal der Fall gewesen. Uns stellt sich jetzt die Frage, ob bereits diese Unterschrift auf dem Anhörungsbogen dafür ausreicht, dass es sich bei unserer Personalreferentin um eine "leitende Angestellte" handelt und wir als BR somit nicht mehr für sie zu Verfügung stehen.


    Vielleicht kann uns hier weitergeholfen werden.

  • stellt sie faktisch ein mit der Unterschrift oder bestätigt sie lediglich ein Formular?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,

    ... diese Unterschrift auf dem Anhörungsbogen ...

    ... sagt für sich erstmal nichts über den Status der Dame gemäß § 5 BetrVG ...


    Habt ihr euren AG oder GF denn schonmal gefragt zu dem Punkt? Eventuell kann euch bereits dabei weitergeholfen werden, womöglich hat er einfach nur ein paar Teilaufgaben des Personalmanagements delegiert ;)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Sowohl Gremien wie Wahlvorstand und Betriebsrat als auch der Arbeitgeber können ihre eigene Einschätzung haben, wer denn leitender Angestellter ist. Der Arbeitgeber hat es mitzuteilen laut 105, ist aber nicht in der alleinigen Hoheit festzulegen wer leitender Angestellter ist.


    Ich glaube da redet ihr gerade aneinander vorbei.

  • Uns stellt sich jetzt die Frage, ob bereits diese Unterschrift auf dem Anhörungsbogen dafür ausreicht, dass es sich bei unserer Personalreferentin um eine "leitende Angestellte" handelt und wir als BR somit nicht mehr für sie zu Verfügung stehen.

    Die Antwort ist eigentlich recht einfach und kurz.


    Nein.


    Es zählen einzig die Kriterien des § 5 (3), bei dann noch bestehenden Zweifeln die des § 5 (4) BetrVG. Unterschriften auf Formularen reichen da nicht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Oh? Steht wo? (ernstes Interesse!)

    § 5/3/1 BetrVG

    Es muss die Möglichkeit des Selbständigen Einstellen bestehen. Eine Einstellung nur zu unterschreiben reicht da nicht.

    Wenn ich heute entscheiden kann ich benötige einen Sachbearbeiter und den stell ich jetzt ein, dann ist das Selbständig.

    Sagt mir jemand drittes das es so gemacht werden soll bin ich nicht selbständig.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Wenn der AG die Meldung nach §105 abgibt der/die MArin ist jetzt leitender Angestellter so ist dies natürlich nicht unbedingt zwingend (z.B. für den Wahlvorstand) kann aber ein Indiz sein.


    Bei obigen Fall schließe ich mich Fried einfach an.

  • auch in diesem Thread wäre es hilfreich, wenn der TE sich nochmal "blicken lassen" würde


    - meine ich mal so

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.