Die Wahl ist fast geschafft

  • Hallo zusammen,


    die Wahl ist fast geschafft sprich findet in wenigen Tagen statt. Wir, der Wahlvorstand, werden dann zu ersten konstituierenden Sitzung einladen. Ein Kandidat (Platz eines einer Liste) hat darum gebeten, dass wir auf dieser Sitzung doch bitte auch gleich den Betriebsausschuss (9er Gremium) und den Schrift-/Protokollführer mitwählen mögen. Habe gelesen, dass das geht, sofern wir das auf die Tagesordnung zur konstituierenden schreiben. Korrekt?


    Nun kam noch jemand um die Ecke und sagte, dass man doch auch die erste Schulung, die alle dringend benötigen, so schnell wie möglich beschließen sollten. Erschwerend kommt hinzu, dass schon ab der Woche danach die ersten Urlaube beginnen und wir nur ein sehr kleines Zeitfenster für die Schulungen haben. Wenn man bis zum Tag der konstituierenden Sitzung sich Angebote für eine Inhouse-Lösung organisieren würde, kann man das dann auch gleich an diesem Tag beschließen? Darf der Wahlvorstand auch dieses Thema auf die Tagesordnung setzen?


    Was muss getan werden, dass das korrekt und ordentlich abläuft?

  • Hallo Sugsi, Glückwunsch!

    Der Wahlvorstand kann nur die konstituierende Sitzung mit der Wahl der Vorsitzenden einberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung und lässt einen Wahlleiter wählen, der dann die Sitzung bis zur Wahl des/der BR-Vorsitzenden führt. Mit Wahl des Wahlleiters hat der Wahlvorstand keine Funktion mehr, er kann insofern auch keine Tagesordnung für die weitere Sitzung festlegen.

    Wir haben das bisher so gelöst, dass der Wahlvorstand die "Vermutung" äußert, dass der neu gewählte Vorsitz anschließend zu einer sofortigen Sitzung einladen wird, in der weitere TOPs behandelt werden.

    Die Tagesordnung für diese Sitzung kann schon vorbereitet sein, wird dann vom BR-Vorsitz übernommen (oder eben nicht) und muss wegen der kurzen Ladefrist von den Sitzungsteilnehmern beschlossen werden. (Beachten: SBV und JAV haben ein Teilnahmerecht und müssten ebenfalls eine "Vorwarnung" bekommen.

  • Ergänzung:

    Das von BMG beschriebene Vorgehen wäre dann relativ "wasserdicht" wenn auf der auf die konstituiere S. folgende reguläre Sitzung (an der alle gewählten BRM teilnehmen sollten) in einer einstimmig beschlossenen TO-Ergänzung diese Punkte behandelt werden würden. Da sollte aber wirklich sichergestellt sein, dass alle gewählten BRM diesem Verfahren zugestimmt haben. Siehe dazu auch die Kommentierung im Fitting zu §29 BetrVG, RN 48 ff. (28. Ausgabe).

  • Das Gesetz beschreibt die TO der konstituierenden Sitzung ganz klar abschließend, d.h. weder kann der WV auf Verdacht weitere TOPs dazuschreiben, noch kann in der Sitzung die TO ergänzt werden (auch nicht einstimmig).


    Der "Trick", dass der/die BRV in der konstituierenden Sitzung außerordentlich zu einer direkt nach dieser Sitzung stattfindenden weiteren Sitzung lädt, ist m.E. rechtsmissbräuchlich, da die Möglichkeit zur kurzfristigen Ladung zu a.o. Sitzungen nach der Rechtsprechung die Ausnahme darstellt und nur für eilbedürftige Entscheidungen möglich ist. Wahlvorgänge innerhalb des BR gehören dazu sicherlich nicht, auch nicht Beschlüsse über Schulungen.


    Alle diese Wahlen und Beschlüsse wären m.E. anfechtbar.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das Gesetz beschreibt die TO der konstituierenden Sitzung ganz klar abschließend, d.h. weder kann der WV auf Verdacht weitere TOPs dazuschreiben, noch kann in der Sitzung die TO ergänzt werden (auch nicht einstimmig).

    Das würde dann bedeuten, am nächsten Tag eine außerordentliche Sitzung einberufen, die quasi auf der Konstituierenden beschlossen wird?


    Kann man den Passus ("...kann in der Sitzung die TO ergänzt werden (auch nicht einstimmig)....") übrigens irgendwo nachlesen, falls die Kollegen fragen? Ich hatte nämlich dieses Beitrag gelesen (https://www.arbeitsrecht-berli…/konstituierende-sitzung/) und dachte daher, dass das so geht. Jetzt bin ich irgendwie verwirrt. Wir haben hier einen extremen zeitlichen Druck (Gründe egal), wollen daher so viel wie nötig/möglich an dieser ersten Sitzung festzurren und dabei einfach keinen Fehler machen.

  • Das Gesetz beschreibt die TO der konstituierenden Sitzung ganz klar abschließend, d.h. weder kann der WV auf Verdacht weitere TOPs dazuschreiben, noch kann in der Sitzung die TO ergänzt werden (auch nicht einstimmig).

    Verzeih die despektierlichen Nachfragen, aber:


    1. Gibt es einen logischen und nachvollziehbaren Grund dafür?

    2. Ist davon auszugehen, dass ein nicht einschlägig vorgebildeter AG das auch weiß?

    3. Macht es einen Unterschied, ob er einen Beschluss über sowieso notwendige Schulungen heute oder nächste Woche bekommt?

    4. Würde er wirklich das ArbG anrufen, um die Ungültigkeit eines Beschlusses feststellen zu lassen, den er dann nur mit verändertem Beschlussdatum erneut und unanfechtbar bekommt?


    Wenn sich nicht alle 4 Fragen mit einem eindeutigen Ja beantworten lassen, wäre mir die Vorschrift so wurscht wie ein Stoppschild in der Sahara... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Das Gesetz beschreibt die TO der konstituierenden Sitzung ganz klar abschließend, d.h. weder kann der WV auf Verdacht weitere TOPs dazuschreiben, noch kann in der Sitzung die TO ergänzt werden (auch nicht einstimmig).

    das sieht z.B. dieser Forenbetreiber aber anders und sie gehen von anwesenden BRM aus, gar nicht mal von alle gewählten BRM müssen anwesend sein


    Zitat

    "Darüber hinaus kann sich ein erstmals gewählter Betriebsrat nach der Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters auch mit weiteren Tagesordnungspunkten befassen, weil er ab der Konstituierung im Amt ist. Voraussetzung ist lediglich, dass die Erweiterung der Tagesordnung vorab mitgeteilt wurde bzw. in der Sitzung vom vollständig anwesenden Betriebsrat einstimmig beschlossen wird."


    ttps://www.betriebsrat.de/news/startschuss-fuer-eine-neue-amtszeit-19995


    der hier auch:


    ttps://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/konstituierende-betriebsratssitzung/


    Zitat:

    Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Betriebsrat diese und vielleicht sogar auch noch weitere Entscheidungen auf der konstituierenden Sitzung trifft. Eine Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass zunächst einmal die Tagesordnung der Sitzung entsprechend ergänzt wird. Diese Ergänzung der Tagesordnung müsste von den anwesenden Betriebsratsmitgliedern einstimmig beschlossen werden. Außerdem müsste sichergestellt sein, dass die Schwerbehindertenvertretung und gegebenenfalls auch ein Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung die Möglichkeit hat, an der Sitzung teilzunehmen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Der Mann mit der Ledertasche : Mein Ex-AG hätte all diese Gemeinheiten gemacht bzw versucht, weswegen ich immer peinlichst genau die Formalitäten beachtete.


    Randolf , da hat dieser Forumsbetreiber m.E. eben unrecht.


    Randolf , da hat dieser Forumsbetreiber m.E. eben unrecht.

    Bzw anders formuliert: Die Frage ist m.W. nicht unumstritten, zumindest wird teils gesagt, die TO könne nach der Wahl des/der BRV einstimmig geändert werden, wenn alle ordentlichen BRM abwesend sind, teilweise wird das kritischer beurteilt


    Ich würde da jefenfalls auf der sicheren Seite sein wollen.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Nicht böse sein.... aber als "Greenhorn" höre ich mir vieles an, lese vieles nach um dann den optimalen Weg zu finden. Hier glaube ich, wenn Rechtswissenschaftler Prof.Dr. Peter Wedde, Rechtsanwalt Dr. Kluge und Rechtsanwalt Martin Bechert hier der Meinung sind, dass das so funktioniert und rechtssicher ist, dann werden wir wohl diesen Weg beschreiten. Zumal ich bzgl. einer Umstrittenheit dieser Methode nichts gefunden habe (bin aber offen für Hinweise und Links)


    Im Übrigen erschließt sich mir auch was die genannten Herren schreiben/sagen, denn nachdem der BRV und der SBRV gewählt wurden ist die volle Handlungsfähigkeit des Gremiums hergestellt, und ein voll handlungsfähiges Gremium kann Beschlüsse fassen und Entscheidungen treffen, sofern es in diesem Fall die Regel bzgl. der Erweiterung der Tagesordnung beachtet (Einstimmigkeit).


    Auch wenn wir wie oben beschrieben den Weg der TO-Erweiterung gehen wollen, so bin ich für Tipps und Hinweise dankbar.

  • Ich würde da jefenfalls auf der sicheren Seite sein wollen.

    kann ich grundsätzlich nachvollziehen, besonders in Gremien in denen sich "Parteien" streiten


    Auch wenn wir wie oben beschrieben den Weg der TO-Erweiterung gehen wollen, so bin ich für Tipps und Hinweise dankbar.

    da der BRV erst auf der konstituierenden Sitzung bestimmt wird, kann man den WV bitten bereits mit der Einladung zur konstituierenden Sitzung auf mögliche weitere Themen hinzuweisen bzw auf eine direkt folgende Sitzung des BR.


    Damit wären dann zumindestens alle BRM schon mal informiert.

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    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das Gesetz beschreibt die TO der konstituierenden Sitzung ganz klar abschließend, d.h. weder kann der WV auf Verdacht weitere TOPs dazuschreiben, noch kann in der Sitzung die TO ergänzt werden (auch nicht einstimmig).

    Wie kommst Du denn darauf?

    Der Fitting weist sogar explizit darauf hin, dass die TO der konstituierenden Sitzung erweitert und die Mitglieder des Betriebsausschusses gewählt werde sollten. Auch ist ganz klar die Rede davon, dass der BR weitere Punkte auf die TO setzen, beraten und beschließen darf, die der sofortigen Erledigung bedürfen. (Fitting 29. Auflage, § 29 RN 21).

    Es ist zwar klar und abschließend geregelt, was der WV auf die Einladung (& TO) schreiben darf (die Wahl nach § 26 Abs. 1 BetrVG), dies heißt aber keineswegs, dass der BR nach der Wahl des Vorsitzenden und Stellv. nicht einstimmig die TO ergänzen darf.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Minority , wenn ein frisch konstituierter BR a) unter Teilnahme aller ordentlichen BRM b) nach der Wahl des/der BRV c) einstimmig die TO der konstituierenden Sitzung entsprechend erweitert, dann mag das wohl so gehen - wenn Fitting und andere Kommentare das tatsächlich so sehen, ist man bestimmt auf der sicheren Seite (vllt ist mein "Wissen" bzgl Umstrittenheit in der Frage schlicht veraltet, meine BR-Zeit inkl der Schulungen dazu ist ja schon lange, lange her, oder man hat mir damals auf Schulung eine Minderheitenmeinung als Wahrheit verkauft...).

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  • Ich habe bei der letzten Wahl nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse aber vor der konstituierenden Sitzung eine Liste (keine Tagesordnung) an Dingen verschickt, die der scheidende BR erarbeitet hat, was in der ersten Sitzung erledigt werden sollte. Zudem den Vorschlag, im Anschluss an die konstituierende Sitzung nach kurzer Pause eine außerordentliche Sitzung durchzuführen. Damit hatten alle Gewählten BRM (die hatten zur konstituierenden auch alle Zeit) die Möglichkeit, sich gedanklich vorzubereiten (wir haben keine BV beschlossen sondern nur organisatorisches wie z. B. die alte GO zu übernehmen) und auch die Bitte, sich den Zeitraum freizuhalten.

    In der konstituierenden Sitzung wurde dann nach der Wahl des BRV einstimmig beschlossen, eine außerordentliche Sitzung wie vorher geplant abzuhalten. Ich habe in der Pause eine TO verschickt, die dann in der Sitzung komplett einstimmig auch so beschlossen wurde. Dann haben wir ganz normal getagt und Beschlüsse gefasst.


    Was aber (und ich denke, dass das die Vorgehensweise beeinflussen sollte) bei uns besonders war, war die Tatsache, dass der komplette BR (bis auf einen Ausscheider) und zwei (7->9 BRM) voll geschulte und häufig genutzte Ersatzmitglieder und der derzeitige JAV-Vorsitzende gewählt wurden. Es gab also keinen ernstzunehmenden Wechsel und kein Informationsproblem. Bei einem komplett neuen oder zu größeren Teilen neu und ungeschult besetzten Gremium würde ich das so nicht machen und mir deutlich mehr Zeit nehmen. Für uns war das einfach praktisch, insbesondere wegen der GO.

  • vllt ist mein "Wissen" bzgl Umstrittenheit in der Frage schlicht veraltet, meine BR-Zeit inkl der Schulungen dazu ist ja schon lange, lange her, oder man hat mir damals auf Schulung eine Minderheitenmeinung als Wahrheit verkauft...

    Gut möglich. Die Auslegung, dass man die TO ergänzen kann, geht auf ein BAG-Urteil aus dem Jahr 2014 zurück.

    BAG – 1 ABR 2/13 (B) | bag-urteil.com

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    Hanlons Rasiermesser

  • Ich schaue ja schon, up to date zu bleiben. Funktioniert halt mal so und mal so, offensichtlich. 8)

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