Dienstplan Technik mit Gleitzeit

  • Ich benötige wieder Eure Erfahrung:


    Wir haben eine Technik Abteilung die sich um alles im Hause kümmert.
    Wir haben im Betrieb eine sehr aufwendige und Umfangreiche Technik.


    Bisher durften wir unsere Arbeitzeiten sehr flexipel selbst einteilen. Und dabei sowohl betriebliche als auch private Interessen bedienen.

    Das lief jetzt 20 Jahre zu aller zufriedenheit, und ohne Dienstplan.

    In anderen Abteilungen erfordert es aus organisatorischen Gründen von je her einen Dienstplan.


    Nun ist es natürlich seit Septemper 22 so das diese Dienstpläne vom BR genehmigt werden müssen. Nachdem es da massive Probleme gibt,

    ist das auch immer wieder Thema zw. AG und BR.


    Nun fordert der AG einen Dienstplan Technik der dann auch vom BR genehmigt werden muss!

    Mal abgesehen das er sich und dem Betrieb damit ein "riesen Ei" legt würde mich interessieren:



    Wie wird sowas gehandhabt? Kann ich in einen solchen DP eine sehr groszügige Gleitzeit eintragen, um nicht ständig mit TzBfg 12 zu kollidieren.


    Und was ist das Prozedere bei Notfällen? Klar ist, wenn Gebäude und Personen gefährdet sind, geht das vor.

    Aber wenn zb. Attraktionen defekt sind, und wir deshalb Nachlass geben müssen.
    Also wirtschaftliche Belange betroffen sind. Ab welchen Ausmaß ist dann ein "Notfall" gegeben?

    Oder wenn Image Schaden möglich wäre.


    Habt Ihr ähnliche Abteilungen die eine gewisse Flexipilität benötigen? Wie händelt Ihr das?

  • ich habe dazu ein paar Fragen.

    Wie lange sind eure tägliche Öffnungszeiten?

    Habt ihr an 7 Tagen die Woche geöffnet?

    Gibt es die Problematik, dass bestimmte Arbeiten nur zu zweit ausgeführt werden dürfen?

    Habt ihr schon über Rufbereitschaft nachgedacht?


    Das war das, was mir auf die Schnelle einfällt, was man in einem Dienstplan für den Bereich Technik beachten solte.

    Das Leben ist Veränderung

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    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
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    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • 364 Tage offen, bis auf Ausnahmetagen 14h täglich offen

    Nein kaum Arbeiten die zu 2 zu machen wären. ( Die werden dann entsprechend organisiert )

    Rufbereitschaft existiert. Auch hier gibt es einen Plan

  • Kann ich in einen solchen DP eine sehr groszügige Gleitzeit eintragen,

    du als BRV erstellst den Plan?


    Wenn ihr einen 7Tage-Betrieb habt wird das sicher ziemlich kompliziert.

    Da gibt es aber Experten, die genau für solche Dinge als Sachverständige agieren und ich glaube, bei allen Ratschlägen und Ideen, die wir Dir hier mit auf den Weg geben können, kommt es bei sowas total auf die betrieblichen Gegebenheiten an und die kennen wir alle nicht.

    Diese Experten aber wissen genau welche Fragen sie euch stellen müssen, um diese Gegebenheiten zu erfahren um dann mit Euch ein vernünftiges System für euren Betrieb zu erarbeiten und wenn dann euer AG irgendwann mal einsieht, dass der BR eigentlich gar nicht so böse ist, wie er denkt wird das für alle Seiten besser.


    Wir haben auch einen Bereich Technik der einen geregelten Notdienst macht aber das ist bei uns sehr einfach, das sind je nach Bereich 4-6 Kollegen die abwechselnd wöchentlich einen Notdienst machen. Das wird vergütet und Arbeitszeiten etc werden eingehalten.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Dem was rtjum schreibt, habe ich nur folgendes hinzuzufügen:

    Wenn ihr doch ein funktionierendes System habt, mit dem ihr die Dienste abbilden könnt, müsst ihr eurem Chef ja nur erklären, dass das erstellen eines richtigen Dienstplanes unter Hinzuziehung eines entsprechenden Sachverständigen bereits Geld kostet, bevor überhaupt ein Dienst auf Basis dieses neuen Dienstplanes geleistet wird.

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  • Habt Ihr ähnliche Abteilungen die eine gewisse Flexipilität benötigen? Wie händelt Ihr das?

    Ja allerdings, beim Rettungsdienst weißt Du nie wann, wo, wieviel Arbeit anfällt und entsprechend hält man überall 24/7 Personal vor. - Das ist aber vermutlich für Euch kaum anwendbar.

    Kann ich in einen solchen DP eine sehr groszügige Gleitzeit eintragen, um nicht ständig mit TzBfg 12 zu kollidieren.

    Das kommt darauf an, wie das letztendlich ausgestaltet ist. Eigentlich ist es leicht zu differenzieren:

    Gleitzeit: Der MA entscheidet ausschließlich selbst wann er (im Rahmen der Gleitzeit) kommt und geht.

    Arbeit auf Abruf: Der MA entscheidet nicht selbst, sondern wird abgerufen.


    Wenn die MA wirklich völlig frei in ihrer Entscheidung sind, wann sie Ihre AZ erbringen, dann kannst Du sehr großzügig Gleitzeit eintragen. Dann sind die Fragen eher, braucht man eine Kernzeit wo wirklich alle da sein müssen? Wie wird die AZ dokumentiert und kontrolliert? Wie erfolgt die Kontrolle, dass Pausenzeiten eingehalten, bzw. Pausen auch genommen werden? Was gilt ab wann als Überstunden? usw. usw.

    Wenn aber der MA seine AZ nach den betrieblichen Belangen richten muss, also nicht er selbst entscheidet, dass er heute schon um 6 Uhr anfängt, sondern die defekte Maschine dies "entscheidet", dann ist es niemals nicht und auf gar keinen Fall Gleitzeit, sondern Arbeit auf Abruf, bzw. vermutlich sogar eher Bereitschaft oder Rufbereitschaft.

    Und was ist das Prozedere bei Notfällen? Klar ist, wenn Gebäude und Personen gefährdet sind, geht das vor.

    Aber wenn zb. Attraktionen defekt sind, und wir deshalb Nachlass geben müssen.
    Also wirtschaftliche Belange betroffen sind. Ab welchen Ausmaß ist dann ein "Notfall" gegeben?

    Oder wenn Image Schaden möglich wäre.

    Auch in diesem Fall kommt es sehr darauf an, worauf Du eigentlich hinaus willst.

    "Gebäude und Personen gefährdet" ist von Deinen Beispielen sicher das einzige, welches den AG berechtigen würde einseitig Überstunden anzuordnen, alles andere nicht.

    Dies muss den AG aber natürlich nicht davon abhalten auch für solche Ereignisse (Attraktionen defekt, Image Schaden usw.) ein Ausfallmanagement zu etablieren. D.h. der AG braucht dann halt immer eine gewisse Anzahl an MA in Bereitschaft, oder Rufbereitschaft, um diese kurzfristig für solche Fälle abrufen zu können. - Das muss der AG aber halt bezahlen!


    Ich hab so ein bisschen die Vermutung, dass das bisher so läuft, dass da einfach jeder irgendwie kommt wie es gerade nötig ist und das irgendwie auch für alle einigermaßen funktioniert. - Das ist aber Kacke!! - Damit vergoldet man dem AG das Arschloch und bringt ihm noch bei, dass er über seine MA so verfügen kann wie er gerade Bock hat!

    Ein Grundprinzip ist hier ganz wichtig: Es gibt Arbeitszeit und in dieser gehört man (im Rahmen seiner Arbeitsvertragsbedingungen) dem AG, außerhalb dieser Arbeitszeit hat der AG absolut überhaupt nix von einem zu wollen und der AG hat die AZ vorher (mindestens 4 Tage) festzulegen und zu bezahlen, egal ob er sie dann benötigt oder nicht.

    Was es niemals irgendwie legal geben kann ist: "Wenn ich Dich brauche ist das halt Arbeitszeit und wenn ich Dich nicht brauche ist es keine".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • du als BRV erstellst den Plan?

    ja, weil ich Leiter dieser Abteilung bin

    Wir haben auch einen Bereich Technik der einen geregelten Notdienst macht aber das ist bei uns sehr einfach, das sind je nach Bereich 4-6 Kollegen die abwechselnd wöchentlich einen Notdienst machen. Das wird vergütet und Arbeitszeiten etc werden eingehalten.

    Wir sind auch nur 4-5 Kollegen.


    Wir Arbeiten aber weder im Schichtbetrieb noch an Wochenden oder Feirtagen. ( Mit wenigen Ausnahmen)


    Es geht im Kern darum das bisher Stunden die wir mal länger bleiben mussten, auch dann abgebaut werden wenn es dem MA in den Kram passt.


    Oft war es so das wir dann halt mal am Freitag früher gegangen sind, oder aber erst garnicht zur Arbeit erschienen.

    Wir haben ohne Ausnahme alle ein positives Zeitkonto. Auch das wird gern genutzt um mal frei zu machen wenn

    es Privat was zu machen gibt. Natürlich immer nur wenn es die betrieblichen Belange möglich machen.



    Um ganz Ehrlich zu sein, hab ich Angst das mir Kollegen das Handtuch schmeißen, wenn das jetzt nicht mehr

    möglich ist, oder sich sehr verkompliziert.

  • Bratislav , bevor wir hier ins Blaue hineinreden und -raten...


    Was für dienstplanmäßige Arbeitszeiten schlägt der AG denn konkret vor?


    Oder schlägt er gar nichts vor, wirft aber mal als Stinkbombe das Wort "Dienstplan" in die Manege? Wäre dem so, wäre m.E. die erste Reaktion des BR, den AG aufzufordern, konkret zu werden, damit man mit Verhandlungen überhaupt erst beginnen könne.

    Bisher durften wir unsere Arbeitzeiten sehr flexipel selbst einteilen.

    Wie genau ist das zu verstehen? Ein Gleitzeitrahmen?


    Wie wird sowas gehandhabt? Kann ich in einen solchen DP eine sehr groszügige Gleitzeit eintragen, um nicht ständig mit TzBfg 12 zu kollidieren.

    § 12 TzBfG hat damit m.E. gar nix zu tun. Aber theoretisch und praktisch ist es natürlich möglich, als ArbZ-Regelung einfach einen täglichen Gleitzeitrahmen zu erstellen. Das könnte also z.B. also so lauten: "Montag-Freitag Gleitzeitrahmen 0700-2100".


    Und was ist das Prozedere bei Notfällen?

    Für die hat der AG Vorsorge zu treffen. D.h. die können nicht immer "vorgehen" auf Kosten der AN und ihrer Freizeit, v.a. wenn man ein Organisationsversagen annehmen muss.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Oder schlägt er gar nichts vor, wirft aber mal als Stinkbombe das Wort "Dienstplan" in die Manege?

    das würde ich stark vermuten weil...

    Nun ist es natürlich seit Septemper 22 so das diese Dienstpläne vom BR genehmigt werden müssen. Nachdem es da massive Probleme gibt,

    ist das auch immer wieder Thema zw. AG und BR.


    Vielleicht könnte bei Euch ein Modell ganz ohne konkrete Arbeitszeiten funktionieren (mit solchen Modellen kenne ich mich aber nicht wirklich aus und weiß auch nicht was da wirklich legal machbar ist!). Aber es gibt ja durchaus Arbeitsmodelle (z.B. Projektarbeiten), wo man lediglich einen Zeitrahmen und eine Zielvorgabe hat und sich eben die Arbeit und die Arbeitszeit im eigenen Ermessen so einteilt, dass man das vorgegebene Ziel in der vorgegebenen Zeit erreicht.

    - Empfehlen würde ich das aber nicht, dazu kenne ich mich damit zu wenig aus und kann nicht ausschließen, dass das am Ende nicht vielleicht doch auf genau so einen Mist hinausläuft wie...

    "Wenn ich Dich brauche ist das halt Arbeitszeit und wenn ich Dich nicht brauche ist es keine".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • ihr liegt da alle schon nicht ganz falsch. Es geht darum Stunk zu machen.

    Und genau so ein Modell ohne Zeitangaben hab ich aktuell erstellt.

    Da steht nur drin das am Tag xy 8std zu arbeiten sind.


    Bisher hat tatsächlich noch kein AG zu mir/uns gesagt um diese Uhrzeit müsst ihr da sein.

    Wir haben uns das wunderbar eingeteilt wie es in unser Leben und in die Arbeitsanforderungen rein passt.


    Das mit dem Organisationsversagen versucht mein AG gerade auf mich als Abteilungsleiter abzuwälzen.

    Und im Grunde ist das ja durchaus mein Job.

  • Das mit dem Organisationsversagen versucht mein AG gerade auf mich als Abteilungsleiter abzuwälzen

    naja, aber wenn doch bisher alles funktioniert liegt doch überhaupt kein Versagen vor.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Bratislav , Du hast als Abteilungsleitung den Arbeitsauftrag erfüllt, indem Du im Prinzip eine reine Gleitzeitregelung erstellt hast. Ist der AG damit unzufrieden, muss er selber konkrete Vorgaben machen, die er selber unsetzt oder deren Umsetzung er Dir anweist. Diese Vorgaben gehen dann in den BR, der sie leicht ablehnen und die ursprüngliche Gleitzeitregelung fordern kann.


    M.E. bist Du sowohl als BRV als auch als Abteilungsleitung in einer sehr entspannten Position.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • naja, aber wenn doch bisher alles funktioniert liegt doch überhaupt kein Versagen vor.

    Na sicher, die Frage nach einem Organisationsversagen stellt sich ja auch immer erst wenn ausnahmsweise einmal was nicht funktioniert. Wenn es dann dumm läuft und zu einem Sach-, oder einem Personenschaden kommt, dann ist die Frage wer ist Schuld. Dann wird natürlich auch genau geschaut, wie ist das organisiert, was gibt es für ein Notfallprozedere. Darauf sollte die Antwort nicht sein: "Ja nee, was konkretes haben wir da nicht, wir machen das halt immer so, dass es für alle passt."


    Wenn ein Problem auftritt, welches zu einem Sach- oder Personenschaden führen kann, muss es ein klar geregeltes Prozedere geben.

    Wer ist wofür zuständig? Wie funktioniert die Kommunikation, also wie kann ich die zuständige Person erreichen und wie ist geregelt, dass diese Person auch kurzfristig erreichbar ist? Was gibt es für Zeitvorgaben? usw. usw.

    Natürlich muss man das alles auch dienstplanerisch organisieren, denn wenn man nix organisiert ist das ein Organisationsversagen (was ja irgendwie selbsterklärend ist).

    Da reicht es auch nicht zu sagen: "Wenn der grad nicht da ist, ruf ich ihn an und dann kommt der".

    Denn selbst wenn das vielleicht sogar wirklich so ist, ist es aber noch lange nicht so organisiert! Für ein organisiertes Notfallprozedere muss auch klar geregelt sein, dass diese Person tatsächlich erreichbar ist und ans Telefon gehen muss (Bereitschaft/Rufbereitschaft) und auch wie lange es dauern darf, bis diese Person dann da ist, um den Schaden abzuwenden/zu beheben (dann vermutlich eher Bereitschaft).

    Es muss klar und offiziell geregelt und dienstplanerisch organisiert sein, dass bei einem Problem innerhalb von Zeitraum X jemand da steht der es lösen kann und zwar entweder weil er sowieso anwesend ist, oder aber im Rahmen des Direktionsrechts des AG kurzfristig herangezogen werden kann. (Direktionsrecht gibt es natürlich nur während der AZ, deshalb gibt es für solche Fälle ja Sonderformen der Arbeit wie Bereitschaft oder Rufbereitschaft. D.h. nur im Rahmen einer Bereitschaft oder Rufbereitschaft kann der AG mittels seines Direktionsrechts auch tatsächlich organisatorisch gewährleisten, dass bei Bedarf jemand erreichbar ist und auch kommt. - "Einfach anrufen, der kommt schon" (ohne Bereitschaft/Rufbereitschaft) ist das Prinzip Hoffnung und hat absolut nix mit "Organisation" zu tun).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • hört sich schlüssig an! Ist aber fern jeglicher realität!


    Ich bin hier vermutlich derjenige der die meisten aller Störungen in den Griff bekommt.

    Alle anderen aus unserer Rufbereitschafts Truppe haben mehr oder weniger Wissensrückstände

    die sich auch mit Schulungen nicht unbedingt beheben lassen. Fehlersuche ist auch eine Gabe

    die nicht jeder gleichermaßen beherrscht.


    Und selbst ich kann nicht jedes Problem lösen. Allenfalls kann ich zur Lösung die entsprechenden Hebel in bewegung setzten.




    Bisher war ich 24/7 365Tage für die Rufbereitschaftskollegen erreichbar. Um zu unterstützen.

    Die umstände hier im Betrieb haben inzwischen dazu geführt, das ich keine Rufbereitschaft mehr machen kann. Und somit auch nicht mehr ans Telefon gehe. Aber das nur so am Rande

  • Bei uns gibt es neben den regulären Schichtarbeitern mit vorgegebenen Arbeitszeiten auch die Kollegen, die im "Büro" arbeiten. Deren Regelungen zu Arbeitszeiten sind in einer BV Gleitzeit geregelt. Funktioniert einwandfrei.

  • hört sich schlüssig an! Ist aber fern jeglicher realität!

    das ist es meistens :D ...aber was auf dem Papier organsiert ist (bzw. organisiert sein muss) und die "Realität" sind nicht immer das Gleiche.

    Alle anderen aus unserer Rufbereitschafts Truppe haben mehr oder weniger Wissensrückstände

    die sich auch mit Schulungen nicht unbedingt beheben lassen. Fehlersuche ist auch eine Gabe

    die nicht jeder gleichermaßen beherrscht.

    Da geht's ja schon los, "Wissensrückstände" sind erstmal ein abstrakter Begriff und damit eher nicht relevant. Die Frage ist, ob ein MA formal die vorgeschriebenen Qualifikationen hat, um eine Tätigkeit auszuüben und nicht ob er es wirklich auch kann. (Wenn Du z.B. einen Arzt in Bereitschaft brauchst ist die Frage nur, ob der auch Arzt ist. ...und so stehst Du dann bei Opa Ernst, der ziemlich zerquetscht unter seinem Traktor liegt und hast einen Gynäkologen als Notarzt dabei). - Soll heißen solange irgendwo organisiert ist, dass jemand erreichbar ist, der eine Ausbildung hat die ihn formal berechtigt eine Reparatur/Wartung durchzuführen, spielt es faktisch (leider) eine untergeordnete Rolle ob der das auch wirklich kann.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Verzwickte Situation. Als Vorgesetzter ist es deine Aufgabe, die Probleme des AG zu lösen und irgendwie dafür zu sorgen, dass der Laden läuft.

    Als BRV ist es aber deine (manchmal schwer damit zu vereinbarende) Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die MA anständige und zuverlässige Dienstpläne (wie auch immer gestaltet) bekommen, die sich mit dem Gesetz und ihren Arbeitsverträgen (und nach besten Möglichkeiten ihrem Wunsch nach Flexibilität) vereinbaren lassen. Ob sich damit die Wünsche des AG erfüllen lassen, muss dir quasi egal sein. Wenn das Personal nicht ausreicht oder nicht ausreichend qualifiziert ist, dann muss der AG das ändern.

    Ich kann aber verstehen, dass der AG ein Problem mit deinem "Nebenjob als BRV" hat, wenn du vorher die gesamte Risikolast in dem Bereich alleine getragen hast ohne zu murren.

  • Rufbereitschafts Truppe

    Wenn Ihr eine "Rufbereitschafts Truppe" habt, dann ist ja schon mal was organisiert. Ich hab aber noch nicht so ganz verstanden wie Ihr das "lebt" und hab entsprechend auch noch keine Vorstellung davon wie man daraus einem Dienstplan o.ä. machen könnte.

    Wie ist denn die Rufbereitschaft geregelt? In welchem Zeitraum muss man erreichbar sein, für welche Tätigkeiten wird man abgerufen, wie oft wird man durchschnittlich während einer Rufbereitschaft zur Arbeit abgerufen und für wie lange dauern die Einsätze/Arbeiten die während einer Rufbereitschaft anfallen in der Regel?

    Gibt es quasi unterschiedliche "Dienstarten", so dass man entweder Rufbereitschaft oder Gleitzeit hat. Also dass man entweder daheim telefonisch erreichbar ist, oder in seinem Gleitzeitrahmen seine X Stunden Arbeitszeit im Betrieb erbringt? (Ich weiß Ihr habt keine Gleitzeit/Gleitzeitrahmen geregelt, ich nenne es jetzt mal so, weil es ja so im Prinzip gelebt wird)

    ...oder ist es immer eine wilde Mischung aus allem? Also quasi Rufbereitschaftszeitraum = Gleitzeitrahmen, also dass man praktisch z.B. zwischen 6 - 20 Uhr seine X Stunden Arbeitszeit erbringen muss, aber gleichzeitig auch von 6 - 20 Uhr erreichbar und abrufbar sein muss?

    ...und weil die Frage langsam wirklich wichtig wird, gilt bei Euch ein TV?

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    Hanlons Rasiermesser

  • Wenn Ihr eine "Rufbereitschafts Truppe" habt, dann ist ja schon mal was organisiert. Ich hab aber noch nicht so ganz verstanden wie Ihr das "lebt" und hab entsprechend auch noch keine Vorstellung davon wie man daraus einem Dienstplan o.ä. machen könnte.

    Wie ist denn die Rufbereitschaft geregelt? In welchem Zeitraum muss man erreichbar sein, für welche Tätigkeiten wird man abgerufen, wie oft wird man durchschnittlich während einer Rufbereitschaft zur Arbeit abgerufen und für wie lange dauern die Einsätze/Arbeiten die während einer Rufbereitschaft anfallen in der Regel?

    Gibt es quasi unterschiedliche "Dienstarten", so dass man entweder Rufbereitschaft oder Gleitzeit hat. Also dass man entweder daheim telefonisch erreichbar ist, oder in seinem Gleitzeitrahmen seine X Stunden Arbeitszeit im Betrieb erbringt? (Ich weiß Ihr habt keine Gleitzeit/Gleitzeitrahmen geregelt, ich nenne es jetzt mal so, weil es ja so im Prinzip gelebt wird)

    ...oder ist es immer eine wilde Mischung aus allem? Also quasi Rufbereitschaftszeitraum = Gleitzeitrahmen, also dass man praktisch z.B. zwischen 6 - 20 Uhr seine X Stunden Arbeitszeit erbringen muss, aber gleichzeitig auch von 6 - 20 Uhr erreichbar und abrufbar sein muss?

    ...und weil die Frage langsam wirklich wichtig wird, gilt bei Euch ein TV?

    kein TV


    Wir Gleiten ohne weitere vorgaben seit eh und je zwischen 5 - 8 Uhr beginn und 12-17 Uhr Ende


    Rufbereitschaft ist in der Regel von Monatg 7 Uhr bis Monatg 7 Uhr. Und klar, wenn derjenige eh in der Arbeit ist, ist das kein Rufbereitschaftsfall. Auch hier haben wir uns mit einzelnen Tagen mal hin und her geholfen. Wir müssen innerghalb 1h im Betrieb sein falls erforderlich. Das geht halt nicht wenn die Tante Geburtstag hat und 300km weg wohnt usw.

  • Wir Gleiten ohne weitere vorgaben seit eh und je zwischen 5 - 8 Uhr beginn und 12-17 Uhr Ende

    Dann könnt Ihr hier ja einen Gleitzeitrahmen von 5 - 17 Uhr, mit einer Kernzeit von 8 - 12 Uhr, regeln.

    Rufbereitschaft ist in der Regel von Monatg 7 Uhr bis Monatg 7 Uhr. Und klar, wenn derjenige eh in der Arbeit ist, ist das kein Rufbereitschaftsfall.

    Wichtig hierbei ist eine saubere Trennung! Rufbereitschaft kann immer nur außerhalb der regulären AZ stattfinden, da darf es keine "Vermischung" geben. Es muss immer ganz klar geregelt sein AZ von, bis und Rufbereitschaft von, bis und das darf sich nicht überschneiden.

    Wir müssen innerghalb 1h im Betrieb sein falls erforderlich. Das geht halt nicht wenn die Tante Geburtstag hat und 300km weg wohnt usw.

    Die Zeitvorgabe darf nicht zu eng gesteckt sein, da während der Rufbereitschaft eine soziale Teilhabe in gewissem Maße möglich sein muss. Der Geburtstag der Tante in 300km Entfernung ist da aber nicht inbegriffen. 1h erscheint mir durchaus im Bereich des zulässigen.

    Auch hier haben wir uns mit einzelnen Tagen mal hin und her geholfen.

    Dies lässt sich regeln, indem man unkompliziert den "Diensttausch" ermöglicht.


    D.h. was Ihr im Prinzip benötigt sind 2 "Dienstarten" Gleitzeit (GZ) und Rufbereitschaft (RB). Da müsst Ihr aufpassen, weil beides nicht am selben Arbeitstag geht. Modelle wie es sie in der Pflege o.ä. teilweise gibt, wie z.B. 6 - 14 Uhr Dienst und dann 14 - 22 Uhr Rufbereitschaft, sind nicht möglich weil mit GZ die saubere Trennung (bis 14 Uhr Dienst und ab 14 Uhr RB) natürlich nicht funktioniert.

    Also kann man an einem Kalendertag entweder GZ, oder RB haben.

    ...damit kann man dann aber durchaus einen Dienstplan basteln.

    Die notwendigen RB gleichmäßig auf die MA verteilen und den Rest mit GZ auffüllen. Dann hast Du erstmal einen Dienstplan (für jeden MA ist für den gesamten Planungszeitraum (z.B. ein Monat) für jeden Arbeitstag ein Dienst eingetragen (GZ oder RB) = Dienstplan).

    Dann regelt Ihr in einer BV dazu:

    GZ = Gleitzeitrahmen von 5 - 17 Uhr, mit einer Kernzeit von 8 - 12 Uhr

    RB = Erreichbarkeit von 7 - 19 Uhr, Reaktionszeit 1h.

    und "den MA steht es frei Dienste untereinander zu tauschen, sofern die Grenze von xy Überstunden, bzw. xy Minusstunden nicht überschritten wird"

    Das ist natürlich sehr rudimentär und muss von Euch dann noch deutlich detaillierter ausgestaltet werden, aber so könnte es evtl. gelingen Eure "gelebte Realität" (die ja so auch erwünscht zu sein scheint) in einem mitbestimmten Dienstplan darzustellen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

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