Zeitliche Vorgaben für BR Arbeit erlaubt?

  • Hallo,


    dürfen BR Vorsitzende von BR Mitgliedern verlangen (im Sinne von: zwingen, sonst darfst du nicht mehr mitmachen) dass sie mindestens x Stunden pro Monat an BR Sitzungen oder Ausschusssitzungen teilnehmen?


    Wie steht das im Verhältnis dazu, dass das BR Mandat ein Ehrenamt ist, in dem jeder selbst entscheidet, ob und wieviel er/sie sich einbringt?


    Unabhängig davon, dass man natürlich gewählt ist, um BR Arbeit zu machen und dass es sinnvoll ist, da auch Zeit zu investieren. In unserem Fall geht es um einen sehr autoritären Vorsitz, der gerade etwas abgehoben unterwegs ist und m.M.n. seine Kompetenzen überschreitet. Aber ich kann ja auch falsch liegen.

  • § 23 Abs. 1 BetrVG


    Meiner Meinung nach hat sich jemand, der von der Belegschaft ins Gremium gewählt wurde auch aktiv zu beteiligen. Soweit ich weis, ist das auch irgendwo im BetrVG geregelt. Ob sich aktive Beteiligung/Pflichterfüllung in Stunden messen lassen kann, wage ich dennoch zu bezweifeln. Sich aufstellen und wählen zu lassen nur um Nutznießer z.B. des besonderen Kündigungsschutzes zu werden halte ich moralisch für verwerflich.

  • dürfen BR Vorsitzende von BR Mitgliedern verlangen (im Sinne von: zwingen, sonst darfst du nicht mehr mitmachen) dass sie mindestens x Stunden pro Monat an BR Sitzungen oder Ausschusssitzungen teilnehmen?

    Klares Nein!

    BRM führen Ihr Amt selbst bestimmt aus.

    Aber jedes BRM sollte sich genau überlegen wie er sich in die BR Arbeit einbringen kann. Dazu zwingen geht nicht.

    Eine permanente Verweigerung sein Amt auszuführen könnte aber dennoch negative Folgen haben.

    Aber das lese ich in deinem Posting nicht raus.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • dürfen BR Vorsitzende von BR Mitgliedern verlangen (im Sinne von: zwingen, sonst darfst du nicht mehr mitmachen) dass sie mindestens x Stunden pro Monat an BR Sitzungen oder Ausschusssitzungen teilnehmen?

    man ist ja nur für notwendige BR-Arbeit freizustellen. Sobald eine solche Anweisung (die ein BRV nicht geben kann) die Zeit für notwendige BR-Arbeit überschreiten würde, wäre das ein Verstoß gegen das BetrVG, was zu Lasten des ausführenden BRM gehen würde.


    Ala BRM sollte man solche "nichtigen" Anwesiungen ignorieren.


    Abgesehen davon: man kann solche BRV auch einfach abwählen, dann hat sich das Problem erledigt

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Nun ja, es besteht schon eine Pflicht zur Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats und damit auch der gebildeten Ausschüsse. Das ist eine Pflicht aus dem BetrVG und nicht "optional" oder im lockeren Sinne von "Ehrenamt" zu verstehen. Für die Nichtteilnahme braucht es einen Verhinderungsgrund, ansonsten ist es eine Pflichtverletzung, die letztlich auch zum Ausschluss aus dem Gremium führen kann.

    Das ist aber nicht die Entscheidung des BRV sondern des Arbeitsgerichtes. Den Antrag auf Ausschluss kann der BR mit Mehrheitlichem Beschluss stellen. Letztlich entscheidet aber das Gericht, ob die Pflichtverstöße (und da reicht das einmalige Unterschreiten von X Pflichtstunden sicherlich nicht aus) gravierend genug sind, um ein demokratisch gewähltes Mitglied aus dem Amt auszuschließen.

    Das Gesetz schreibt nicht vor, was gute und was schlechte BR-Arbeit ist. Es regelt nur Rechte und Pflichten. Dein BRV liegt also daneben, wenn er davon ausgeht, über diese Vorgabe entscheiden zu können, wer "mitmachen" darf. Du liegst aber auch daneben mit der Annahme, dass du so viel (das schon eher) oder so wenig (da sind die Grenzen enger) BR-Arbeit leisten kannst, wie du möchtest.

  • Stimme meinen Vorrednern zu. Der BRV kann die BR-Mitglieder nicht zur Mitarbeit verpflichten.

    Aufmuntern kann man aber.

    Evtl. ist es aber das Problem, dass die BRs den Sinn der BR Arbeit nicht verstehen, da euer BR evtl. wie ein König regiert und alles (vieles) alleine entscheidet. Da muss man den mal bremsen.

  • Hallo Haferkorn,


    dürfen BRVs die BRM zur BR Arbeit zwingen ein klares Nein!

    Und Ja es wird in jedem Gremium (oder zumindest in den meisten) auch Mitläufer geben die an den Sitzungen teilnehmen aber ansonsten keine BR Arbeit leisten.

    Ja Betriebsrat ist ein Ehrenamt, das jeder und jede BRM nach bestem Wissen und Gewissen ausführen soll, wobei Ehrenamt im Sinne des §37 BetrVG vorangig unentgeltlich bedeutet, d.h. es gibt für BR Arbeit keine zusätzliche Vergütung sondern nur die Ehre.

    Anderseits gibt es auch die Pflicht sein Amt wahrzunehmen, d.h. an Sitzungen teilnehmen (und auch sich auf diese vorzubereiten) auch die Mitwirkung in Ausschüssen ist so eine Pflicht, wobei dies nicht heissen soll dass jeder in allen Ausschüssen ist. Es sollte aber auch nicht so sein dass nur ein paar wenige die Ausschüsse besetzen und die anderen sich in der Gremiumssitzung berieseln lassen.


    ich weis zwar nicht wie es bei euch genau läuft, aber wenn es bei euch einzelne gibt die nur sporadisch an Gremiumssitzungen teilnehmen und ansonsten sich auch nicht einbringen, dann kann ich euren BRV verstehen dass er auf diese Druck ausüben will auch wenn das Mittel das er wählt nicht in Ordnung ist.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Für die Nichtteilnahme braucht es einen Verhinderungsgrund, ansonsten ist es eine Pflichtverletzung, die letztlich auch zum Ausschluss aus dem Gremium führen kann.

    Dafür hatte ich das hier erwähnt


    Eine permanente Verweigerung sein Amt auszuführen könnte aber dennoch negative Folgen haben.

    Aber das lese ich in deinem Posting nicht raus.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • dann kann ich euren BRV verstehen dass er auf diese Druck ausüben will auch wenn das Mittel das er wählt nicht in Ordnung ist.

    Äh, nein.

    Ich denke zwar das Bernd das Richtige meint, aber ich störe mich an der Formulierung. Als BRV hat man keinen "Druck" auszuüben und auch keinen "Druck ausüben zu wollen". Jedes BRM übt sein Amt ausschließlich im eigenen Ermessen aus und nichts anderes. Gibt es Amtspflichten? - Ja natürlich, aber auch in Bezug auf diese übt ein BRM sein Amt ausschließlich im eigenen Ermessen aus und absolut niemand kann ihm/ihr "anordnen" diese Amtspflichten wahrzunehmen.

    Wenn man seine Amtspflichten nicht wahrnimmt, kann es natürlich passieren, dass das Gremium mehrheitlich zu dem Schluss kommt, dass es diese groben Amtspflichtverstöße nicht tolerieren möchte und entsprechend beschließt den Ausschluss des entsprechenden BRM aus dem BR beim Arbeitsgericht zu beantragen. - Aber dies ist kein "Knüppel" mit dem man ein BRM zur Arbeit scheuchen kann, dies ist lediglich ein Sachverhalt der jedem BRM bekannt sein muss und auch einen Einfluss auf das "eigene Ermessen" haben sollte. Mehr aber nicht.

    In unserem Fall geht es um einen sehr autoritären Vorsitz, der gerade etwas abgehoben unterwegs ist und m.M.n. seine Kompetenzen überschreitet. Aber ich kann ja auch falsch liegen.

    Nein, da liegst Du keineswegs falsch. Der Vorsitzende ist nicht der Chef des Gremiums, das Gremium ist der Chef des Vorsitzenden (§ 26 Abs. 2 BetrVG). Ich kann ja nicht entscheiden wie ich gerade will, sondern habe mich immer im Rahmen der Beschlüsse des Gremiums zu bewegen. Gerade als (einziger) freigestellter (BRV) bin ich eher Schreibkraft, Telefonist, Brieföffner, Büroverwalter, Pförtner & Kummerkasten des BR, aber sicher nicht "Chef" ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Der/die BRV darf die BRM an ihre Amtspflichten erinnern bzw auch dazu ermahnen, zu denen natürlich die Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums sowie an den Ausschüssen, in die man als BRM gewählt wurde, gehört.


    Ein Weisungsrecht besteht nicht, und diese Äußerung hier...

    sonst darfst du nicht mehr mitmachen

    ...wäre, so die Konsequenz umgesetzt würde, eine massive Behinderung der BR-Tätigkeit und damit ein Gesetzesverstoß.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das darf er, da stimme ich zu, aber das darf auch jedes andere BRM.

    Im Vorsitz zu sein, ist finde ich ein bisschen wie ein Stiefelternteil zu sein.

    Wenn was positiv für das BRM ist, kommt "aber Mama/Papa (BRV) hat doch gesagt ich darf das!"
    und wenn es was unangenehmes ist kommt gerne "du hast mir gar nix zu sagen! / Mach doch was!"

    Generell ist Vorsitz sein, egal ob direkter Vorsitz oder stellv., ein Drahtseilakt und man versucht seine Schäfchen zusammen zu halten und bestmöglich zu unterstützen.

    Ich glaube dieses, "das ist ein Ehrenamt, ich muss mal gar nix" ist ebenso ein schmaler Grad der in jedem Gremium bekannt ist.

    Man sollte sich ggfs. mal einfach in eine Klausur begeben und jeder kann seine Erwartungen an das Gremiumund die BR Arbeit sowie seine eigenen Ressourcen offen legen, damit das Gremium und alle damit Beteiligten eine gute Lösung miteinander hinbekommen.
    Man muss ja auch immer sehen, es geht nicht um mich oder den BRV sondern um die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb als Ganzes.

  • Der BRV ist nichts weiter wie gleicher unter Gleichen mit einem besonderen Aufgabenfeld.

    Wie ein Gremium gut bis sehr gut zusammen arbeitet, dahin führen viele Wege.

    Klausuren, Seminare, Druck von aussen, Führungsqualität des BRV, ein tolles TEAM, usw.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey