Neuwahl von Mitgliedern im Ausschuss

  • Ob mein Anliegen hier vollkommen richtig plaziert ist weiß ich nicht, aber ich versuche es mal - Es geht um die vollständige Neubesetzung aller unserer Ausschüsse bei uns im Gremium.


    Die Initiative dazu ging von einigen Nachrückern aus, die durch das Nachrücken bis Dato relativ wenig besondere Aufgaben hatten (Also z.B. in Ausschüssen saßen). Daher wurde im Betriebsausschuss beschlossen, über die Mitglieder/Vertreter in den Ausschüssen komplett neu abzustimmen. Also nicht nur die Nachrücker zusätzlich in den Ausschüssen untergebracht, sondern wirklich alle Ausschüsse in voller Besetzung neu zu bestimmen.


    Dies erfolgte dann auch auf der nächsten Gremiumssitzung. Allerdings stellen sich mir dazu einige Fragen, ob dies alles korrekt abgelaufen ist. Vielleicht kann mir hier jemand dazu weiterhelfen. Meine Fragen wären:


    1. Darf einfach auf Beschluss des Betriebsauschusses verkündet/bestimmt werden, dass die Ausschussmitglieder der vorhandenen Ausschüsse einfach komplett neu bestimmt werden?


    2. Müssen die bis dahin in dem jeweiligen Ausschuss vertretenen Mitglieder nicht erst irgendwie ab- bzw. rausgewählt werden? Sie wurden schließlich auch per geheimer Wahl in den Ausschuss entsand.


    3. Einige Gremiumsmitglieder waren an dem Tag nicht vor Ort. Sie hatten ihre Wünsche (In welchen Ausschüssen sie gerne sein würden) aber vorab bekannt gegeben. Ob per E-Mail oder per What´s App vermag ich nicht zu sagen, weil dies anscheinend nur an den Vorsitzenden und den Stell vertreter ging. Gesehen haben wir diese Nachrichten nie (Zumindest ich nicht). Kann dieses Prozedere richtig sein? Dürfen nicht-anwesende Gremiumsmitgleider auf diese Art und Weise berücksichtigt werden? Oder muss ihre Willensbekundung in glaubhafter schriftlicher Form den anderen Gremiumsmitgliedern vorliegen? Ist es generell statthaft nicht anwesend zu sein und gewählt zu werden? Schließlich muß ja derjenige ja auch erklären, ob er die Wahl annimmt Könnte ja sein das ihn die anderen Ausschussmitglieder nicht passen und er dann gar nicht mehr möchte).


    4. Bei einigen der Abstimmungen gab es nur jeweils einen Kandidaten. Dort wurde dann auf die geheime Wahl verzichtet, was meines Wissens nicht zulässig ist. Sind damit dann nur die jeweiligen Abstimmungen ungültig, oder ist der komplette Abstimmungsvorgang aller Ausschüsse diskreditiert und somit ungültig?


    5. Was wäre wie zu tun, wenn wirklich einige bzw. die komplette Abstimmung inkorrekt wäre. Wie könnte man dagegen vorgehen und welche Paragraphen wären es, um die es dann dabei geht.


    Da ich selbst erst seit letztem Jahr im Betriebsrat bin und noch nicht alle Pflichtschulungen machen konnte, fehlt mir von daher noch Wissen. Wäre es schön, wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet

  • Hallo MiBor,


    zu deinen Fragen

    1. Darf einfach auf Beschluss des Betriebsauschusses verkündet/bestimmt werden, dass die Ausschussmitglieder der vorhandenen Ausschüsse einfach komplett neu bestimmt werden?

    der BA darf die Auflösung von Ausschlüssen nur beschliessen wenn er vorher diese Aufgabe übertragen bekommen hat.

    Allerdings geht es auch einfacher es gibt einfach einen Tagesordnungspunkt für die nächste BR Sitzung "Neuwahl Ausschüsse" incl. Auflistung welche Ausschüsse.


    2. Müssen die bis dahin in dem jeweiligen Ausschuss vertretenen Mitglieder nicht erst irgendwie ab- bzw. rausgewählt werden? Sie wurden schließlich auch per geheimer Wahl in den Ausschuss entsand.

    Nein müssen Sie nicht wenn es klar als Neuwahl auf der TO stand


    3. Einige Gremiumsmitglieder waren an dem Tag nicht vor Ort. Sie hatten ihre Wünsche (In welchen Ausschüssen sie gerne sein würden) aber vorab bekannt gegeben. Ob per E-Mail oder per What´s App vermag ich nicht zu sagen, weil dies anscheinend nur an den Vorsitzenden und den Stell vertreter ging. Gesehen haben wir diese Nachrichten nie (Zumindest ich nicht). Kann dieses Prozedere richtig sein? Dürfen nicht-anwesende Gremiumsmitgleider auf diese Art und Weise berücksichtigt werden? Oder muss ihre Willensbekundung in glaubhafter schriftlicher Form den anderen Gremiumsmitgliedern vorliegen? Ist es generell statthaft nicht anwesend zu sein und gewählt zu werden? Schließlich muß ja derjenige ja auch erklären, ob er die Wahl annimmt Könnte ja sein das ihn die anderen Ausschussmitglieder nicht passen und er dann gar nicht mehr möchte).

    Wie abwesende ihren Wunsch bekunden in einen Ausschuss gewählt zu werden ist nicht vorgeschrieben. Es reicht aus wenn eine anwesende Person den Vorschlag macht diese abwesende Person in einen Ausschuss zu wählen (Wahlvorschlag)

    Die Wahl annehmen oder ablehnen kann immer noch im Nachgang erfolgen und löst dann ggf. Nachwahlen aus.


    4. Bei einigen der Abstimmungen gab es nur jeweils einen Kandidaten. Dort wurde dann auf die geheime Wahl verzichtet, was meines Wissens nicht zulässig ist. Sind damit dann nur die jeweiligen Abstimmungen ungültig, oder ist der komplette Abstimmungsvorgang aller Ausschüsse diskreditiert und somit ungültig?


    5. Was wäre wie zu tun, wenn wirklich einige bzw. die komplette Abstimmung inkorrekt wäre. Wie könnte man dagegen vorgehen und welche Paragraphen wären es, um die es dann dabei geht.


    Für die Wahl der Ausschüsse gibt der §27 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit §28 BetrVG die geheime Wahl vor. Allerdings wenn sich alle einig sind, dann gilt wo kein Kläger da kein Richter.

    Wenn du das Ergebnis anfechten willst helfen dir die beiden Pharagrafen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit.

    Zuerst würde ich den BRV ansprechen bzw. dies im Gremium vorbringen. Allerdings überleg dir vorher ob es den Aufwand/Ärger rechtfertigt gerade wenn es eh nur einen Kandidaten gibt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Danke für die Antwort.

    Bezüglich meiner ersten Frage hab ich da nochmal eine Verständnisfrage.


    Gilt nicht eigentlich §27 BetrVG Abs. 1 Satz 3 oder? Also die Pflicht durch Abberufung durch Abstimmung? Ist mir nämlich nicht klar, ob das in solch einem Fall greift bzw. nicht so gemeint ist. Damit wäre eine eifacher Abberufung durch Betriebsausschussbeschluss ja nicht gültig.

  • du zielst auf die Abberufung ab oder? In der Regelung von $27 Abs. 1 betrVG geht es um die Abberufung durch Beschluss des BR wenn die Wahl nach Regelung der Verhältniswahl durchgeführt wurde. Für diesen Beschluss ist eine dreiviertel Mehrheit notwendig.

    Dann gibt es noch die Möglichkeit das der BA/Ausschuss Aufgaben zur eigenständigen Erledigung übertragen bekommen hat. Wobei dies schriftlich erfolgen muss.


    Wobei generell zu sagen ist die Gliederung in Ausschüsse ist in den meisten Fällen "nur" eine interne Organisationsstruktur des BR um effektiver zu arbeiten/Themen vorzubereiten und umso mehr sich hier einbringen desto besser funktioniert es.

  • Die Initiative dazu ging von einigen Nachrückern aus, die durch das Nachrücken bis Dato relativ wenig besondere Aufgaben hatten

    sind das "dauerhaft nachgerückte Ersatzmitglieder" oder nur "zeitlich begrenzt nachgerückte EBRM" ?


    Also die Pflicht durch Abberufung durch Abstimmung?

    wenn die Mehrheit des BR-Gremium ein neues Ausschussmitglied wählt und damit eine aktuelles Ausschussmitglied ersetzt (oder alle neu wählt), dann impliziert es doch, das diese Mehrheit auch die Abberufung des vorherigen Ausschussmitgliedes (oder alle) beschließen würde.

    Durch die Neuwahl ist die "Abberufung" doch inkl. erfolgt.

    --> es muss natürlich eindeutig sein, wer als aktuelles Ausschussmitglied "abgewählt" wird, ansonsten müßte man tatsächlich zwei Wahlgänge (1. Abwahl und 2. Neuwahl) machen. Wenn aber der ganze Ausschuss neu besetzt wird, dann ist die Eindeutigkeit gegeben.


    Zwei "Wahlgänge" kämen doch zu demselben Ergebnis, nur mit mehr Aufwand

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Mit Nachrücker meine ich dauerhaft ins Gremium aufgerückte Ersatzmitglieder. Also solche, die jetzt dann reguläre "normale" und permanente Gremiumsmitglieder sind.


    Wenn das sicher mit der Abwahl ist -also das sie durchgeführt werden muß- dann würde ich das nie in einem Wahlgang mit der Neuwahl machen. Es ist ja etwas anderes gegen die Mehrheit im BA nicht angekommen zu sein, als gegen das Bekenntnis jeden Einzelnen, andere aktiv aus einem Ausschuss rauszuwählen. Hätte dies so bei uns stattgefunden, dann hätte ich mich nie für z.B. für meinen eigene rauswahl aus einem Ausschuss gestimmt.

  • Ok ich glaube dein wirkliches Problem ist dass du vorher in einem Ausschuss drin warst und jetzt bei der Neuwahl nicht mehr drin bist und nun rechtliche Wege suchst ob die Wahl der Ausschüsse fehlerhaft war damit du wieder reinkommst.

    Um welchen Ausschuss geht es da? Gibt es für diesen Höchstgrenzen? Weil beii den meisten Ausschüssen ist der BR frei wieviele Personen darin sind.

  • Hätte dies so bei uns stattgefunden, dann hätte ich mich nie für z.B. für meinen eigene rauswahl aus einem Ausschuss gestimmt.

    und was wäre dann anders gewesen? Es muss ja ekien 100% für die Abwahl stimmen.

    geheime Abwahl mit einer Gegenstimme (weiß auch jeder wer was gewählt hat)

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  • Ok ich glaube dein wirkliches Problem ist dass du vorher in einem Ausschuss drin warst und jetzt bei der Neuwahl nicht mehr drin bist und nun rechtliche Wege suchst ob die Wahl der Ausschüsse fehlerhaft war damit du wieder reinkommst.

    Nein, wirklich?! :D

    ...aber dann ist es doch ein guter Schachzug dem Gremium ins Müsli zu kacken und denen mal zu erklären, dass sie zu doof sind Ausschüsse richtig zu wählen! Nachdem man so seine unbeschreibliche Sachkompetenz und Teamfähigkeit unter Beweis gestellt hat, wird einen das Gremium sicher in jeden einzelnen Ausschuss wählen!

    (ich bitte meinen Sarkasmus zu entschuldigen, der Kaffee ist alle).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich halte mich kurz, weil die Fragen m.E. sehr eindeutig zu beantworten sind.


    1. Nein.


    2. Es müssten zuerst die existierenden Mitglieder der Ausschüsse abgewählt werden. Und zwar je nach Art der ursprünglichen Wahl in die Ausschüsse mit mindestens 50% oder gar 75% der Stimmen im BR. Erst dann kann neu gewählt werden. So will es das Gesetz, egal was gewisse Teilnehmer:innen hier herumreden.


    3. Ja, es darf jedes ordentliche BRM in Abwesenheit in Ausschüsse gewählt werden.


    4. Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Abstimmung ist im Bestreitensfalle ungültig, z.B. wenn die geheime Wahl gefordert war, aber offen gewählt wurde. (Die Argumentation "was wäre denn gewesen, wenn" ist da völlig unerheblich: Ein gesetzliches Formerfordernis ist zwingend)


    5. Als BRM kann man den BR wg Verstoßes gg die eigenen Rechte als BRM bzw wg nicht ordnungsgemäßen Beschlüsse/Wahlen zur Korrektur auffordern, und wenn dem nicht Folge geleistet wird, vor dem ArbG Klage gg den BR einreichen - Kostentragung nach § 40 BetrVG durch den AG.


    Paragraphenreiter , den BR auf Rechtsfehlerhaftigkeit von Wahlen (die hier nach den Schilderungen offensichtlich gegeben scheint) hinzuweisen und Korrektur zu fordern, möchte ich nicht als "ins Müsli kacken" disqualifiziert sehen, sondern als klaren demokratischen Prozess und legitime Wahrnehmung von Rechten einordnen.


    Ich finde den Ton ggü dem/der Threadstarter:in, der sich hier im Verlauf des Threads eingeschlichen hat, sehr ungut.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    7 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das Gremium beschließt das alle Ausschüsse neu besetzt werden sollen da einige Nachrücker das gerne wollen. In der nächsten Sitzung beschließt Ihr neue Ausschüsse obwohl nicht alle BRs Ihre Wünsche äußern konnten oder Infos nicht richtig flossen.


    Mal vom ganzen rechtlichen abgesehen (was die Vorredner hinreichend erklärt haben) treibt man so einen Keil in den BR.


    Ich wäre richtig sickig wenn ich auf einmal hören würde das ich bei einem Ausschuss nicht mehr dabei bin ohne das ich Gelegenheit hätte mich dazu zu äußern oder ordentlich zur Wahl zu stellen.


    So ein Vorhaben gehört im gesammten BR in Ruhe besprochen damit jeder Gelenheit hat sich einzubringen und man vorher die Rechtliche Lage klärt.


    Was sich mir auch nicht erschließt ist das einige Wünsche nur an den BR-Vorsitzenden gegangen wären, der ist doch aber auch im BA.


    Ihr solltet öfter mehr miteinander sprechen.

  • Paragraphenreiter , den BR auf Rechtsfehlerhaftigkeit von Wahlen (die hier nach den Schilderungen offensichtlich gegeben scheint) hinzuweisen und Korrektur zu fordern, möchte ich nicht als "ins Müsli kacken" disqualifiziert sehen, sondern als klaren demokratischen Prozess und legitime Wahrnehmung von Rechten einordnen.

    Natürlich ist das ja auch nix anderes als ein klarer demokratischer Prozess und legitime Wahrnehmung von Rechten.

    Aber die Frage ist ja nicht wie Du das sehen möchtest, sondern eher wie das betroffene Gremium, das diesen Murks veranstaltet hat, dieses sieht. Menschen neigen ja nun nicht unbedingt dazu Beifall zu klatschen und sich zu bedanken, wenn man ihnen Fehler nachweist.

    Wenn das Ziel ist wieder in einen Ausschuss zu kommen, geht es ja dann wieder um einen demokratischen Prozess, man wird ja in Ausschüsse gewählt. Nun kommt es halt bei demokratischen Prozessen leider gelegentlich vor, dass ein bequemer und populärer Standpunkt bei den Wählern mehr Erfolg hat als ein sachlich richtiger, aber unbequemer Standpunkt.

    Soll heißen wenn MiBor hier zu sehr "auf die Kacke haut", wird zwar vermutlich die Wahl korrekt wiederholt und allen gesetzlichen Anforderungen genüge getan, aber in einen Ausschuss kommt er trotzdem nicht, weil kein BRM ihn mehr wählen will.

    D.h. es geht hier weniger um das was, sondern eher um das wie.

    ...und das wie sollte nicht unbedingt so aussehen: "Ihr habt das alles falsch gemacht, da spiele ich nicht mit, das muss wiederholt werden!"

    Sondern eher so: "Wir haben da einen formalen Fehler gemacht, das ist ein Problem weil...., wir machen uns als BR damit angreifbar weil...... und deshalb sollten wir das wiederholen um auf der sicheren Seite zu sein"

    Der Weg zum Erfolg führt hier nicht darüber das Gremium mit dem Gesetzbuch in der Hand zum neu Wählen der Ausschüsse zu zwingen, sondern über erklären, argumentieren und überzeugen, bis das Gremium die Notwendigkeit erkennt und entsprechend selbst mehrheitlich neu Wählen will. - Dann hat man auch gute Chancen selbst wieder in Ausschüsse gewählt zu werden.

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  • D.h. es geht hier weniger um das was, sondern eher um das wie. ...und das wie sollte nicht unbedingt so aussehen: "Ihr habt das alles falsch gemacht, da spiele ich nicht mit, das muss wiederholt werden!" Sondern eher so: "Wir haben da einen formalen Fehler gemacht, das ist ein Problem weil...., wir machen uns als BR damit angreifbar weil...... und deshalb sollten wir das wiederholen um auf der sicheren Seite zu sein"

    D'accord. Das hört sich aber doch anders an als der erste Kommentar von Dir. Und vllt geht es auch gar nicht um das erneute Wählen - denn erst einmal müsste ja für die Abwahl eine Mehrheit (50 oder 75%) erreicht werden, da ist die Hemmschwelle m.E. höher.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Fried, in Mehreitswahl


    Dank an alle hier für die Ratschläge und Hilfestellungen. Ich bin dadrüber dankbar.


    Und ja: Das wie ich es meinem BR beibringe, ist auch wirklich die große Frage die ich mir stelle und auch noch nicht beantwortet habe.


    Und auch ja: Es betrifft mich selber, weil ich jetzt halt auch aus Ausschüssen raus bin, die mir sehr viel bedeutet haben. Das schmerzt, zugegebenermaßen, schon sehr. Aber es sind auch Leute aus Ausschüssen rausgeflogen, für die sie noch eine Woche vorher auf einer teuren Schulung waren - und das finde ich dem AG gegenüber auch nicht fair. Das hat dann schon den Eindruck hinterlassen, dass da einige ihre persönlichen Bedürfnisse in den Vordergrund geschoben haben. Und das haben einige dort neulich bei der Neubesetzung getan. Kann es schwer beschreiben, war eine ganz eigenartige Atmosphäre an dem Tag.


    Wie gesagt, über das "wie" ich weiter vorgehen werde überlege ich noch. Wird wohl auch stark davon abhängen, wie ich die Vertrauensfrage zu den anderen BRM einschätzen werde. Dazu muß ich aber erstmal noch weiter analysieren, was da neulich genau passiert ist. Konnte bisher noch nicht mit allen darüber reden.

    Einmal editiert, zuletzt von MiBor () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von MiBor mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Aber es sind auch Leute aus Ausschüssen rausgeflogen, für die sie noch eine Woche vorher auf einer teuren Schulung waren - und das finde ich dem AG gegenüber auch nicht fair.

    Der AG wär mir da relativ Wurst, aber der BR behindert sich damit doch selbst. Da schafft sich der BR Fachwissen für eine effektive Ausschussarbeit an und dann zieht er genau diese (benötigte!) Fachwissen wieder aus den Ausschüssen raus und lässt es in der Ecke liegen. - Das ist schon, mit Verlaub, unbeschreiblich dämlich.

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    Hanlons Rasiermesser

  • Der AG wär mir da relativ Wurst, aber der BR behindert sich damit doch selbst. Da schafft sich der BR Fachwissen für eine effektive Ausschussarbeit an und dann zieht er genau diese (benötigte!) Fachwissen wieder aus den Ausschüssen raus und lässt es in der Ecke liegen. - Das ist schon, mit Verlaub, unbeschreiblich dämlich.

    könnte der AG in solch einem "Extremfall" den neuen Ausschussmitglieder die Schulung jetzt verweigern, weil der BR hier "dämlich" handelt und er "unnötige Kosten" vermutet?

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